Eisblumen sind keine Zimmerpflanzen - Wenn der Vermieter den Kalten Krieg erklärt
Geschrieben am 24-10-2007 |
Hamburg (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Wird es draußen bereits ungemütlich kalt, steigt die Freude auf eine warme Wohnung. Was ist, wenn die Heizung eisig und der Vermieter stur bleibt? Advocard informiert, wann Mieter sich gegen Kühlschranktemperaturen in den eigenen vier Wänden wehren können.
Frau L. wurde eiskalt erwischt: Nach einem anstrengenden und ungemütlich kalten Herbsttag drehte sie ihre Heizung auf und freute sich schon auf einen gemütlichen Fernsehabend. Doch auch nach geraumer Zeit wollte in der Wohnung keine behagliche Wärme aufkommen. Ein prüfender Blick auf das Thermometer des Heizkörpers bestätigte die Vermutung: Gerade einmal 18 Grad Celsius zeigte das Messgerät an - für Frau L. keinesfalls die richtige Wohlfühltemperatur. Nach zwei Wochen in ihrer unterkühlten Wohnung suchte Frau L. endlich das Gespräch mit ihrem Vermieter. Dieser konnte das Unbehagen seiner Mieterin nicht nachvollziehen: Seiner Meinung nach sein 18 Grad Raumtemperatur vollkommen ausreichend. Aufgrund dessen kündigte er an, er würde auch weiterhin die Einstellung der Zentralheizung beibehalten, um Energie zu sparen. Nachdem weitere Klärungsversuche seitens Frau L erfolglos blieben und der sparsame Vermieter auch nach Androhung einer Mietminderung nicht einlenkte, blieb Frau L. nur der juristische Weg, um Ihren Wunsch nach einer angenehm warmen Wohnung durchzusetzen. Dank einer richterlichen Entscheidung zu ihren Gunsten konnte sie die kalte Jahreszeit dann doch noch bei zuträglicher Raumtemperatur genießen. Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung beim Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard, erläutert das Urteil: "Die Richter haben klar gestellt, dass in Mietwohnungen tagsüber eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad erreichbar sein muss. Ist es dagegen dauerhaft kälter, ohne dass der Vermieter Abhilfe schafft, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Hält der Zustand über einen längeren Zeitraum an, hat der Mieter eventuell sogar das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen", erklärt Anja-Mareen Knoop weiter.
"Heizpflicht des Vermieters" - Die aktuelle Rechtssprechung im Überblick:
- Der Vermieter muss die Heizung in der Mietwohnung spätestens zum Beginn der Heizperiode einschalten. Üblicherweise versteht man darunter die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. In vielen Mietverträgen ist sogar der 15. September als Beginn der Heizperiode vereinbart.
- Während der Heizperiode kann der Mieter verlangen, dass in seiner Wohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius herrscht. Bei Nichterreichen dieser Temperatur kann er eine Beseitigung des Mangels durch den Vermieter verlangen.
- Die Mindesttemperatur gilt für die Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr. Nachts kann der Mieter eine Mindesttemperatur von 17 bis 18 Grad verlangen.
Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2
Pressekontakt: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Sonja Frahm Heidenkampsweg 81 20097 Hamburg Tel.: +49 40/2373 1279 E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
100200
weitere Artikel:
- Beschimpfungsduell zwischen Empörungsfrau R. und Bischof M. / Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur Flensburg (ots) - Flensburg (ots) - Der Titel der täglichen Politik-Karikatur von Götz Wiedenroth für Mittwoch, 24. Oktober 2007 lautet: "Beschimpfungsduell zwischen Empörungsfrau R. und Bischof M.". Die Zeichnung ist ab heute für 14 Tage unter http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_AktuKariListeText.html im Internet für jedermann als JPG-Datei herunterladbar. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie als Mail- oder Faxzusendung abgefordert werden. Das Honorar für den einmaligen Abdruck der Karikatur beträgt EUR 60,00 plus 19% mehr...
- Weihenstephan wirft Tierschutzbund Doppelzüngigkeit vor / Was bei ökologischer Erzeugung gebilligt wird, soll für zahlreiche konventionelle Betriebe den Ruin bedeuten Freising (ots) - In seiner aktuellen Pressemitteilung greift der Deutsche Tierschutzbund e.V. erneut die Molkerei Weihenstephan an und beharrt auf seinem Standpunkt zum Thema Anbindehaltung. Nach Ansicht der Molkerei Weihenstephan misst der Deutsche Tierschutzbund hier mit zweierlei Maß und verunsichert mit diffamierenden Aussagen ganz bewusst die Verbraucher. Dabei muss sich der Deutsche Tierschutzbund den Vorwurf der Doppelzüngigkeit gefallen lassen. Auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes findet sich beispielsweise eine Passage, mehr...
- Raus mit der Sprache! Texte selbst vertonen mit Voice Reader Studio München (ots) - Ab sofort gibt es vom Münchner Sprachtechnologie-Spezialisten Linguatec eine professionelle Alternative zum herkömmlichen Gang ins Tonstudio. Voice Reader Studio ist eine innovative Software-Lösung für alle, die Texte schnell, kostengünstig und mit überzeugender Qualität für ihre Zielgruppe vertonen möchten. Der Audiomarkt boomt Der Trend zum Hören ist unübersehbar, wie der anhaltende Boom der Hörbücher, Audiomagazine und Podcasts zeigt. Aber auch für Unternehmen gewinnen Voice-Applikationen eine immer größere mehr...
- Der Grund für das ominöse Medienverbot beim EnBW-Auftritt Al Gores / Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur Flensburg (ots) - Flensburg (ots) - Der Titel der Wirtschaftskarikatur von Götz Wiedenroth für Mittwoch, 24. Oktober 2007 lautet: "Der Grund für das ominöse Medienverbot beim EnBW-Auftritt Al Gores". Die Zeichnung ist ab heute für 14 Tage unter http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_AktuKariListeText.html im Internet für jedermann als JPG-Datei herunterladbar. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie als Mail- oder Faxzusendung abgefordert werden. Das Honorar für den einmaligen Abdruck der Karikatur beträgt EUR 60,00 plus mehr...
- "Aufgemerkt! Pelzig unterhält sich" - Frank-Markus Barwasser feiert Premiere im Ersten München (ots) - In Bayern als "Pelzig" längst ein Knaller, kommt der bekannte fränkische Kabarettist, Journalist und Filmemacher Frank-Markus Barwasser mit seiner nicht ganz ernst gemeinten Talkshow "Aufgemerkt! Pelzig unterhält sich" am Donnerstag, 25. Oktober 2007, um 23.45 Uhr, erstmals ins Erste. Seine bundesweit bekannten Gäste sind Kati Wilhelm, Jürgen Trittin und Paul Sahner. Frank-Markus Barwasser: Bekannter als sein richtiger Name ist der seiner Kunstfigur "Erwin Pelzig". 1993 erfand Barwasser diesen nörgelnden "frängischen" mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|