Der Dr. Klein Allfinanz-Service: 1. Angebote der Hausbank kritisch prüfen / 2. Vom Preiskrieg der Autoversicherer profitieren
Geschrieben am 24-10-2007 |
Lübeck (ots) - 1. Angebote der Hausbank kritisch prüfen
In Deutschland werden Immobilien überwiegend über das klassische Annuitätendarlehen mit einer festgeschriebenen Zinsbindung finanziert. Einmal abgeschlossen, kann sich der Kunde darauf verlassen, rechtzeitig von der finanzierenden Bank ein Angebot für die Prolongation zu erhalten. "Übereilte Zusagen können hier bares Geld kosten. Bei einer Restschuld von 150.000 Euro macht ein Zinsunterschied von 0,25 Prozent bei 20 Jahren Zinsbindung eine Mehrbelastung von über 7000 Euro aus", sagt Klaus Kannen, Vorstand für Privatkundenfinanzierungen bei Dr. Klein. Er rät den Kunden zum Vergleich mehrerer Angebote: "Als Baufinanzierungsbroker ermitteln wir für unsere Kunden individuelle Angebote für die Anschlussfinanzierung, die in der Regel deutlich unter denen der Hausbanken liegen. Der Kunde kann also richtig Geld sparen", so der Dr. Klein-Vorstand.
Zwar haben die Zinsen für Immobiliendarlehen in den vergangenen Monaten spürbar angezogen, das Niveau ist derzeit aber immer noch weit vom langjährigen Mittel entfernt. Deswegen raten die Experten von Dr. Klein dazu, sich frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern, um von den aktuell immer noch günstigen Konditionen zu profitieren. "Bis zu fünf Jahre in Voraus bieten wir Forward-Darlehen an, mit denen sich die heutigen Zinsen sichern lassen. Um die Modalitäten der Anschlussfinanzierung brauchen sich die Kunden nicht zu kümmern. Das machen die kreditgebenden Banken üblicherweise unter sich aus", so Kannen.
Zwar bieten unterdessen auch die Hausbanken ihren Kunden verstärkt diese Finanzierungsform für die Anschlussfinanzierung an, doch auch hier zahlt sich ein kritischer Vergleich oft aus. "Bereits wenige Informationen unter www.jetzt-zinsen-sichern.de genügen uns, um unseren Kunden ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Schneller und einfacher können die Kunden den Markt selbst nicht sondieren, um sicher zu gehen, kein Geld zu verschenken", so der Vorstand von Dr. Klein.
2. Vom Preiskrieg der Autoversicherer profitieren
Seit einigen Jahren liefern sich die Autoversicherer einen Preiskrieg. Immer kurz vor Ende der Möglichkeit zum unkomplizierten Wechsel der Autoversicherung unterbieten sich die Versicherer mit preiswerten Angeboten. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist jedes Jahr bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf möglich. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also spätestens am 30. November der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Tatsächlich kann man durch den Wechsel der Autoversicherung sehr viel Geld sparen - und das bei gleicher Versicherungsleistung.
Die Tarife der einzelnen Kfz-Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich - sowohl im Preis als auch in den Leistungen. Die Höhe des Beitrags hängt zum Beispiel vom Autotyp, den Fahrkünsten und dem Nutzerkreis des Autos ab. Rabatte werden unter anderem gewährt für Wenigfahrer, Garagenparker und Immobilienbesitzer. Einige Versicherungen honorieren auch den Besitz einer Bahncard oder die Haushaltszugehörigkeit von Kleinkindern. Wenn derartige Rabatte in Anspruch genommen werden, sollte man darauf achten, dass Auflagen, die damit verbunden sind, auch eingehalten werden. Sonst muss man bei einem Schaden mit einer Vertragsstrafe und/oder einer Beitragserhöhung rechnen.
Ebenso wichtig wie der Preis sind die Leistungen und das Verhalten im Schadenfall. Wichtige Leistungsmerkmale sind zum Beispiel die freie Werkstattwahl, die Möglichkeit eines Rabattretters sowie die Dauer der vollen Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen. Achten sollte man auch auf die Höhe der Deckungssumme und darauf, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.
Wichtig vor dem Wechsel: Alle Leistungen sollte man sich vor der endgültigen Kündigung des alten Versicherungsvertrages schriftlich bestätigen lassen. Und man sollte vorher genau prüfen, ob die neue Versicherung einen ohne Einschränkungen aufnimmt. Kündigen sollte man den alten Versicherungsschutz erst dann, wenn eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers vorliegt. Denn eine Versicherung wird einen Antrag auf Voll- oder Teilkaskoversicherung eventuell ablehnen, wenn ein Versicherungsnehmer von seinem alten Versicherer wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurde oder wenn er in den vergangenen zwei Jahren Versicherungsschäden geltend gemacht hat.
Was bei der Kündigung der alten Versicherung noch beachtet werden muss: Es gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung, nicht das Datum des Poststempels. Verschicken sollte man das Kündigungsschreiben am besten mit Rückschein. So erhält man eine Eingangsbestätigung. Zusätzlich kann man eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.
Manchmal muss man aber nicht mal den Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Oft ergibt sich durch die Aktualisierung der Tarifmerkmale erhebliches Einsparpotential. Eventuell lohnt sich auch ein Wechsel in den aktuellsten Tarif des bestehenden Versicherers. Prüfen sollte man ebenfalls, ob auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet und auf den Teilkaskoschutz reduziert werden kann. Im Zweifelsfall lohnt es sich, beide Varianten durchzurechnen. Wenn man bereits einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt hat, kann eine Vollkaskoversicherung unter Umständen sogar günstiger oder nur geringfügig teurer als die Teilkaskoversicherung sein.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Senior Manager Communications Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -505 Fax: +49 451 140 8 -599 E-Mail: volker.bitzer@drklein.de Internet: www.drklein.de
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