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Neue Kohlekraftwerke oder Klimaschutz - beides gleichzeitig geht nicht

Geschrieben am 25-10-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Dokumente liegen in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und sind unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Deutsche Umwelthilfe fordert Effizienznachrüstung oder vorzeitige
Stilllegung alter Kohlekraftwerke - Klimaschutzprogramm geht nur mit
Stromeinsparung, Erneuerbaren Energien und kraft-wärme-gekoppelten
Erdgaskraftwerken - Geplantes Umweltgesetzbuch als Startpunkt einer
Modernisierungsoffensive für den deutschen Kraftwerkspark

25. Oktober: Alte und besonders ineffiziente Kohlekraftwerke
müssen früher als geplant vom Netz, neue dürfen nicht mehr geplant
und gebaut werden. Andernfalls kann die Bundesregierung ihr Ziel, die
CO2-Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990
zu senken, nicht mehr erreichen. Das ist das zentrale Ergebnis einer
Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), die auf Basis des
offiziellen klimapolitischen Zukunftspfads der Bundesregierung den
sich im Zieljahr 2020 ergebenden Kraftwerkspark ermittelte.

Die DUH legte ihren Berechnungen eins zu eins die von der
Bundesregierung vor dem Bundestag verkündete Klimaschutzstrategie
zugrunde mit einem kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Fortsetzung des zwischen der früheren Bundesregierung und den
Stromversorgern vereinbarten Atomausstiegs. "Erfolgreicher
Klimaschutz und Atomausstieg bleiben vereinbar", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Aber wir müssen bei der
ökologischen Modernisierung unseres Kraftwerksarsenals aufs Tempo
drücken und ineffiziente Kohlekraftwerke entweder umgehend
modernisieren oder sie vom Netz nehmen. Nur so ist es möglich, die
hohen künftigen Emissionen der derzeit schon genehmigten und im Bau
befindlichen Braun- und Steinkohlekraftwerke zu kompensieren".

Baake verwies darauf, dass in Zukunft in Deutschland neben
Kraftwerken auf Basis der erneuerbaren Energien Sonne, Wind, Wasser,
Biomasse oder Geothermie nur noch hocheffiziente Erdgas- oder
Biogas-befeuerte Anlagen neu genehmigt werden dürften. Diese müssten
zudem regelmäßig neben Strom auch Heizwärme und/oder Prozesswärme für
die Industrie liefern (so genannte Kraft-Wärme-Kopplung, KWK). Nach
einem weiteren Zubau von Kohlekraftwerken wäre "das 40-Prozent-Ziel
der Bundesregierung definitiv nicht mehr zu halten", erläuterte
Baake. Eine begrenzte Zahl neuer Gaskraftwerke sei erforderlich, weil
durch Stromeinsparung, Effizienzsteigerung und den Ausbau der
erneuerbaren Energien die wegfallenden Erzeugungskapazitäten nicht
vollständig kompensiert würden. Schon das Prognos/EWI-Gutachten der
Bundesregierung zum Energiegipfel im vergangenen Juli habe
nachgewiesen, dass der Einsatz von Gas in neuen Kraftwerken zu keiner
Steigerung der Importabhängigkeit führt, weil über die
Gebäudesanierung entsprechende Gasmengen im Wärmesektor freigesetzt
werden.

Die DUH-Berechnungen zeigten, dass über die im Bau befindlichen
Kohlemeiler hinaus "jedes weitere neue Kohlekraftwerk mit einer
ernsthaften Klimaschutzstrategie unvereinbar ist". Selbst die
möglicherweise noch bis 2012 ans Netz gehenden neuen - und deshalb
effizienteren - Braun- und Steinkohlekapazitäten, die später jährlich
etwa 30 Terawattstunden liefern sollen, stehen danach der
Klimaschutzstrategie der Regierung diametral entgegen. Um ihre
brennstoffbedingt nach wie vor hohen CO2-Emissionen zu kompensieren
schlägt die DUH vor, die Stromkonzerne gesetzlich zur Nachrüstung
oder vorzeitigen Stilllegung ineffizienter Kohlemeiler zu
veranlassen, die vierzig oder mehr Jahre alt sind.

"Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, jetzt zu handeln",
so Baake, weil im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen
Umweltgesetzbuches (UWG) in den kommenden Monaten auch das
Anlagenzulassungsrecht grundlegend renoviert werde und zudem das
Bundesimmissionsschutzgesetz im UGB aufgehen solle. Dabei müsse
erstens der Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung in
fossilen Kraftwerken zwingend verankert und zweitens ein
Emissionsgrenzwert von 365 g CO2 pro Kilowattstunde (KWh) Strom
festgeschrieben werden. Diesen Wert erreichen unter den fossilen
Meilern nur moderne Gaskraftwerke (Wirkungsgrad 60 plus x %), in der
mittleren Zukunft (frühestens ab 2020) möglicherweise auch
Kohlekraftwerke mit einer funktionstüchtigen CO2-Abscheidung und
Lagerung. Drittens müsse eine Rechtsverordnung im Rahmen des
Bundesimmissionsschutzrechts bestimmte Mindestwirkungsgrade für alte
Kraftwerke festlegen, um auf diese Weise die weiterbetriebenen
Kohlekraftwerke mit miserablen Wirkungsgraden vom Netz zu bekommen
oder entsprechend den Vorgaben nachrüsten zu lassen.

Baake erklärte, dass für die DUH ein Europäisches
Emissionshandelssystem mit vollständiger Versteigerung von
Emissionszertifikaten die erste Option sei, um "alte Möhren" teuer zu
machen und so rasch vom Netz zu bekommen. Doch sei nicht
vorhersehbar, wann und auf welche Regelung sich EU-Kommission,
Ministerrat und EU-Parlament verständigen werden. Deshalb seien
ordnungsrechtliche Vorgaben in Deutschland dringend erforderlich.
Komme die vollständige Versteigerung der Zertifikate, schade die
Verordnung nicht.

Baake forderte die Bundesregierung auf, ihr auf Schloss Meseberg
beschlossenes integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm in den
laufenden Detailverhandlungen nicht noch weiter aufzuweichen. "Die
Bundesregierung muss jetzt Handeln. Andernfalls wird ihr
Klimaprogramm schon an der überholten und falschen Kohleförderpolitik
scheitern, die sie bisher an den Tag legt."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43,, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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