Der Tagesspiegel: Anwältin im "Fall Görgülü": Behörden müssen aus BGH-Beschluss Konsequenzen ziehen
Geschrieben am 25-10-2007 |
Berlin (ots) - Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin rasche Konsequenzen aus der Entscheidung gefordert. "Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater", sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Freitagausgabe). Zeycan sagte weiter, die Pflegeltern des achtjährigen Sohnes von Görgülü würden "den Umgang des Vaters mit dem Kind trotz gegenteiliger Gerichtsbeschlüsse seit Wochen boykottieren". Zudem habe das zuständige Amt Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt. Sie hoffe jetzt, dass "die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten." Obwohl die Übertragung des Sorgerechts vom BGH abgelehnt worden sei, werde der Vater in seinem Verhalten in allen Punkten bestätigt.
Görgülüs ehemalige Lebensgefährtin hatte das gemeinsame Kind zur Adoption freigegeben, ohne dies mit dem Vater abzusprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte am Mittwoch seinen Beschluss im Fall Görgülü bekanntgegeben und darin festgestellt, dass nichteheliche Väter auch ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind bekommen können. Pflegeeltern, die das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher Bundesrichter mit einer Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie. Der 1999 geborene Junge lebt bei Pflegeeltern, die seine Adoption anstreben. Der BGH betonte allerdings erneut das Kindeswohl - was bedeuten könnte, dass er auch nach wie vor kein Sorgerecht erhält, um die in viele Jahren entstandene Bindung an die Pflegeeltern nicht zu gefährden. Alle Versuche des Vaters um Sorgerecht und Umgang mit dem Kind waren vor den Behörden und vor dem Oberlandesgericht Naumburg gescheitert. Dagegen stellten sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und mehrfach auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hinter die Vaterrechte.
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