bwin reicht Klagen als Rechtsschutz gegen geplanten Monopol-Staatsvertrag ein / - Musterklagen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
Geschrieben am 30-10-2007 |
Neugersdorf (ots) -
- Unternehmen plädiert für eine Trennung von Lotto und Sportwette - Schadensersatzklagen der Branche in Höhe von 4 Milliarden Euro erwartet
Der führende deutsche Online-Sportwetten-Anbieter bwin e.K. geht mit Feststellungsklagen gegen den von den Ländern geplanten Glücksspielstaatsvertrag vor. Die Musterklagen gegen das ab Januar 2008 beabsichtigte Monopol für staatliche Sportwetten wurden zunächst in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen eingereicht. Die Klagen stützen sich zum einen auf die dem Unternehmen 1990 erteilte Sportwettenerlaubnis und zum anderen auf die im EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Stellungnahmen der EU-Kommission zur Europarechtswidrigkeit des geplanten Glücksspielstaatsvertrags und mittlerweile drei Vorlagebeschlüsse deutscher Verwaltungsgerichte an den EuGH. Die Verfahren sind darauf gerichtet, die Berechtigung von bwin zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland zu bestätigen.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "bwin hat eine wirksame deutsche Lizenz, die bundesweit gültig ist. Zudem verstößt der Staatsvertrag gegen EU-Gemeinschaftsrecht und schränkt die Dienstleistungsfreiheit von Unternehmen mit EU-Lizenzen ein. Die Klagen sollen feststellen, dass unsere verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte sowohl einer Entziehung als auch eine inhaltlichen Beschränkung dieser Lizenzen entgegenstehen."
Wacker plädiert für eine kontrollierte Öffnung der Sportwette und einer Trennung der Sportwette von Lotto. "Die Sportwette regulieren und vernünftig zu besteuern ist besser als steinzeitliche Verbote einzuführen und damit Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen. Beim Lotto sollte alles so bleiben wie bisher. Ein solches Modell funktioniert mit großem Erfolg in Ländern wie Großbritannien, Österreich, Italien und Spanien. Das muss auch in Deutschland möglich sein."
Bei einem Inkrafttreten des Monopolstaatsvertrages gehe er davon aus, dass in Anbetracht des Marktvolumens aus der Sportwettenbranche im Falle einer Monopolumsetzung Schadensersatzklagen in Höhe von rund vier Milliarden Euro auf die Bundesländer zukommen.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
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