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bwin reicht Klagen als Rechtsschutz gegen geplanten Monopol-Staatsvertrag ein / - Musterklagen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen

Geschrieben am 30-10-2007

Neugersdorf (ots) -

- Unternehmen plädiert für eine Trennung von Lotto und Sportwette
- Schadensersatzklagen der Branche in Höhe von 4 Milliarden Euro
erwartet

Der führende deutsche Online-Sportwetten-Anbieter bwin e.K. geht
mit Feststellungsklagen gegen den von den Ländern geplanten
Glücksspielstaatsvertrag vor. Die Musterklagen gegen das ab Januar
2008 beabsichtigte Monopol für staatliche Sportwetten wurden zunächst
in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen eingereicht. Die
Klagen stützen sich zum einen auf die dem Unternehmen 1990 erteilte
Sportwettenerlaubnis und zum anderen auf die im EG-Vertrag verankerte
Dienstleistungsfreiheit. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die
ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH),
Stellungnahmen der EU-Kommission zur Europarechtswidrigkeit des
geplanten Glücksspielstaatsvertrags und mittlerweile drei
Vorlagebeschlüsse deutscher Verwaltungsgerichte an den EuGH. Die
Verfahren sind darauf gerichtet, die Berechtigung von bwin zur
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland zu
bestätigen.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "bwin hat eine wirksame deutsche
Lizenz, die bundesweit gültig ist. Zudem verstößt der Staatsvertrag
gegen EU-Gemeinschaftsrecht und schränkt die Dienstleistungsfreiheit
von Unternehmen mit EU-Lizenzen ein. Die Klagen sollen feststellen,
dass unsere verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte sowohl
einer Entziehung als auch eine inhaltlichen Beschränkung dieser
Lizenzen entgegenstehen."

Wacker plädiert für eine kontrollierte Öffnung der Sportwette und
einer Trennung der Sportwette von Lotto. "Die Sportwette regulieren
und vernünftig zu besteuern ist besser als steinzeitliche Verbote
einzuführen und damit Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen. Beim Lotto
sollte alles so bleiben wie bisher. Ein solches Modell funktioniert
mit großem Erfolg in Ländern wie Großbritannien, Österreich, Italien
und Spanien. Das muss auch in Deutschland möglich sein."

Bei einem Inkrafttreten des Monopolstaatsvertrages gehe er davon
aus, dass in Anbetracht des Marktvolumens aus der Sportwettenbranche
im Falle einer Monopolumsetzung Schadensersatzklagen in Höhe von rund
vier Milliarden Euro auf die Bundesländer zukommen.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
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Fax: 089/99 24 96 22
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