Fuchs: Post-Mindestlohn: Jetzt muss ein neuer Tarifvertrag her
Geschrieben am 31-10-2007 |
Berlin (ots) - Zu den bekannt gewordenen Ergebnissen einer Erhebung der Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und u.a. der Gewerkschaft Verdi erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Die bekannt gewordenen Ergebnisse der Vollerhebung der Bundesnetzagentur zum Geltungsbereich des umstrittenen Mindestlohn-Tarifvertrages bestätigen eindrucksvoll alle Zweifel und Bedenken der letzten Wochen.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg die Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Entsendegesetz und die Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit auf dem Verordnungsweg bis zum Jahresende davon abhängig gemacht, dass über 50 Prozent der Beschäftigten in der Postbranche der Tarifbindung unterliegen.
Das Erreichen dieses erforderlichen Quorums ist nun eindeutig widerlegt. Selbst unter Einbeziehung von Beamten fallen gerade einmal 42 Prozent der Beschäftigten unter den ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrag. Dabei ist beispielsweise der Einzelhandel mit seinen Postagenturen mangels belastbarer Datenlage noch gar nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass für die Briefzusteller der Post AG weiterhin ein separater Haustarifvertrag gelten soll und soziale Verwerfungen durch ausländische Entsendearbeitnehmer bislang nicht nachgewiesen sind.
Die Vorgänge der vergangenen Monate sind in der bisherigen deutschen Tariflandschaft beispiellos. Hier wird komplottartig versucht, mit Hilfe eines wettbewerbsfeindlichen Tarifvertrages und unter missbräuchlicher Instrumentalisierung der Politik das auslaufende Postmonopol auf anderem Wege unlauter zu verlängern. Ein solches Lohndiktat des Branchenprimus gegenüber neuen Wettbewerbern, bei denen es sich häufig um mittelständische Betriebe handelt, kann nicht akzeptiert werden. Für die Mehrzahl der Konkurrenten würde der vorgesehene Mindestlohn eine kurzfristig mit der vollständigen Marktöffnung einschlagende Lohnerhöhung von bis zu 30 Prozent bedeuten und überfordert damit deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder zwingt sie zu Geschäftsaufgabe und Marktaustritt. Die Zeche müssten am Ende die Verbraucher zahlen. Denn weniger Wettbewerb bedeutet schlechtere und teurere Produkte.
Einem solchen Monopolverhinderungs-Vertrag kann und darf die Politik nicht die Hand reichen. Alle Branchenvertreter sind nun aufgerufen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und einen neuen, repräsentativen Tarifvertrag, der sich auf originäre Briefzusteller beschränkt, im Konsens zu erarbeiten. Nur dann sind die Voraussetzungen der Koalitionsvereinbarung erfüllt. Danach erst sollte der Bundestag die laufende Novelle des Entsendegesetzes abschließen und darf der Bundesarbeitsminister einen Branchen-Mindestlohn verordnen. Besser noch wäre, wenn alle Beteiligten auch im vorliegenden Fall den üblichen Weg zur Herstellung einer Allgemeinverbindlichkeit über den Tarifausschuss wählen, um die bislang gut funktionierende Tarifautonomie in Deutschland nicht weiter zu beschädigen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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