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Urteil zum Nachtflugverbot: Lokale Brille ist zu unscharf - Fluggesellschaften sehen ihre Heimatbasis gefährdet

Geschrieben am 02-11-2007

Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag das
Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen Leipzig
bestätigt. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass
Passagiermaschinen im Gegensatz zu Frachtmaschinen mit Beginn des
Sommerflugplans zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr den Flughafen nicht
mehr ansteuern dürfen. Das allgemeine Verkehrsbedürfnis, das
Interesse der Urlauber an geringen Anreisekosten wie auch die
Bemühungen der Fluggesellschaften nach rentablen Flügen waren keine
Argumente, die das Gericht in der Frage überzeugen konnten, warum
ausgerechnet in Leipzig Nachtflug für alle erlaubt sein soll.

"Hier wird rein aus der Sicht mit lokaler Brille argumentiert",
sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen
Fluggesellschaften (BDF), Tanja Wielgoß, und verwies auf die
aktuellen Diskussionen zum Nachtflug in Frankfurt am Main, Berlin und
Köln. "Es muss gesellschaftlich und politisch geklärt werden, ob
touristischer Verkehr noch mit Heimatbasis Deutschland fliegen soll
oder ob die Reisenden nur von hier abgeholt werden. Die wesentliche
Wertschöpfung findet in dem Land statt, in dem eine Airline ihre
Homebase hat."

Die Fluggesellschaften fordern die Aufhebung der Sonder-Regeln für
Passagiermaschinen. Wirtschaftlich ist es für sie gleichbedeutend,
dass Waren und Menschen transportiert werden und das nahezu rund um
die Uhr. Der harte Wettbewerb und die internationale Vernetzung
erfordern, dass der Flugbetrieb aufrecht erhalten bleibt, der über
die Tageszeiten hinausgeht. "Nur weil in Deutschland Nacht ist,
schläft die Welt noch lange nicht", so Wielgoß.

Durch die Einschränkung des Flugbetriebs werden nach Ansicht des
BDF zahlreiche Prozesse mit angeschlossenen Zulieferern unterbrochen.
Betroffen sind so nicht nur die Airlines und ihre Flugbegleiter,
sondern auch der Flughafen, die Reiseveranstalter, die Hotelerie, die
Caterer, Marketingunternehmen, der Nahverkehr und viele andere
Dienstleister.

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) vertritt
die Interessen der deutschen Linien-, Charter- und Low Cost-Carrier
gegenüber Wirtschaft und Politik. Die Verbandsmitglieder gehören zu
den weltweit sichersten Fluggesellschaften. Sie befördern jährlich
100 Millionen Passagiere. Dabei kommen mehr als 500 moderne Flugzeuge
zum Einsatz. In Summe beschäftigen die BDF-Fluggesellschaften über
100.000 Mitarbeiter.

Originaltext: BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64798
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64798.rss2

Pressekontakt:
Sabine Teller
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

Fon + 49 (0) 30 700 11 85 - 13
Fax + 49 (0) 30 700 11 85 - 20
E-Mail s.teller@BDFaero.de
Internet www.BDFaero.de


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