NRW-Bildungsschecks für ILS-Fernlehrgänge nutzbar
Geschrieben am 02-05-2006 |
Hamburg (ots) -
Wer in Nordrhein-Westfalen lebt oder arbeitet, kann an Deutschlands größter Fernschule orts- und zeitungebunden lernen und dafür vom Land NRW bis zu 750,- Euro Unterstützung erhalten
Seit mittlerweile rund drei Monaten können Berufstätige aus Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu ihrer beruflich orientierten Fortbildung erhalten, wenn sie bei einem Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Das Land NRW übernimmt in diesem Fall die Hälfte der Kursgebühren bis maximal 750,- Euro. Doch noch immer ist nur wenigen bekannt, welche beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen wirklich zur Auswahl stehen und wer genau zur Gruppe derer gehört, die gefördert werden können.
So ist es beispielsweise nicht notwendig, dass das Fortbildungsinstitut in NRW liegt. "Ein wichtiger Punkt", betont Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für Lernsysteme) aus Hamburg, "denn dies ermöglicht es den Berufstätigen in NRW, sich mit dieser Förderung parallel zum Job orts- und zeitungebunden per Fernunterricht fortzubilden." Wichtiges Kriterium für die Vergabe des Bildungsschecks ist allerdings, dass die Fortbildung nachweislich einen beruflichen Nutzen hat. Das ist bei nahezu allen über 200 Fernlehrgängen des ILS gewährleistet: Das Angebot an Deutschlands größter Fernschule umfasst Lehrgänge in den Bereichen Wirtschaft, Informatik/EDV, Sprachen, Technik sowie Werbung, Medien, Psychologie und Gesundheit. "Gerade Menschen in ländlichen Gegenden, die für ihr Bildungsziel keinen Präsenzanbieter in ihrer Nähe finden, bietet das ILS damit eine attraktive Alternative", weiß Husen aus Erfahrung.
Der Leiter der ILS-Studienberatung empfiehlt: "Jeder sollte genau prüfen, ob er oder sie nicht doch zu den Förderungsberechtigten gehört, denn die Gruppe ist größer, als allgemein bekannt." So gelten nur jene Weiterbildungen der letzten zwei Jahre als Ausschlusskriterium, die vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Wer sich in der Vergangenheit privat, also auf Eigeninitiative, weitergebildet hat, kann jetzt dennoch einen Bildungsscheck beantragen. Auch der Wohnsitz in NRW ist nur dann Bedingung, wenn der Bildungsscheck persönlich beantragt wird. Stellt ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW den Antrag für seinen Mitarbeiter, so darf der Nutzer des Bildungsschecks durchaus außerhalb der Landesgrenzen wohnen. Auch geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber und Beschäftigte mit Zeitvertrag haben Anrecht auf einen Bildungsscheck, ebenso Beschäftigte, die sich gerade in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit befinden, und auch jene, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B. Handwerkskammern, IHKs oder Volkshochschulen), von denen es mittlerweile 175 in NRW gibt. Auch hier noch ein Tipp von ILS-Studienberater Husen: "Nicht alle Beratungsstellen kennen Fernunterricht. Wer sich also vor der Beratung gut über seinen Wunschlehrgang informiert, kann gezielt offene Fragen klären."
Fragen zur Förderung von ILS-Fernlehrgängen mit dem NRW-Bildungsscheck beantwortet die ILS-Studienberatung montags bis freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/123 44 77. Weitere Informationen sind im Internet unter www.ils.de erhältlich.
Originaltext: ILS Institut für Lernsysteme GmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50202 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50202.rss2
Pressekontakt:
Pressestelle des ILS c/o Laub&Partner GmbH Dörte Giebel Kedenburgstraße 44 22041 Hamburg Telefon: 040/656 972-61 Telefax: 040/656 972-50 doerte.giebel@laub-pr.com www.laub-pr.com
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