Westdeutsche Zeitung: Unrerhaltsrecht = von Peter Kurz
Geschrieben am 05-11-2007 |
Düsseldorf (ots) - Die Einigung der Koalition beim Unterhaltsrecht bedeutet einen großen Schritt in Richtung Gerechtigkeit. Heuchlerisch allerdings ist das Wortgeklingel, mit dem die Reform der Öffentlichkeit verkauft werden soll. Man reagiere "sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen", heißt es in einer Pressemitteilung des SPD-geführten Bundesjustizministeriums. In Wahrheit hat das Bundesverfassungsgericht die Politik zu eben dieser Reform ultimativ aufgefordert. In einem Verfahren, in dem eben dieses Justizministerium die alte Rechtslage - und damit die Schlechterstellung nicht ehelicher Kinder - noch ausdrücklich verteidigt hatte. Kaum weniger heuchlerisch das Prahlen des rechtspolitischen Sprechers der Unions-Fraktion: die Benachteiligung der nicht ehelichen Kinder in der Frage des Betreuungsunterhalts habe auf Drängen der Union schon früher angepasst werden sollen. Nein, gekocht haben die neue Rechtslage die Richter, die Politiker haben allenfalls bei der Zubereitung assistiert und spielen nun den selbstgerechten Kellner. Zur Sache: Es war tatsächlich nicht mehr länger haltbar, beim Betreuungsunterhalt - also dem Anspruch des Ex-Partners, der das gemeinsame Kind betreut - danach zu differenzieren, ob die Partner zuvor verheiratet waren oder nicht. Waren sie nicht verheiratet, muss der betreuende Partner ab dem dritten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten; der geschiedene Partner hingegen kann sich acht Jahre ausschließlich dem Kind widmen. Diese Rechtslage ist absurd: Wie viel ein Kind an persönlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, kann sich doch nicht danach richten, ob das Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Dieses richterliche Argument wird nun umgesetzt. Die Drei-Jahres-Frist gilt demnächst grundsätzlich für beide Fallkonstellationen. Das heißt: Nach drei Jahren muss auch der geschiedene Ehepartner wieder arbeiten, kann sich nicht mehr auf den Betreuungsunterhalt verlassen. Uneingeschränkt zu begrüßen ist auch der weitere Plan der Koalition, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder den absoluten Vorrang vor geschiedenen oder aktuellen Ehepartnern des Unterhaltspflichtigen zu geben. Allerdings wirkt auch das wie eine längst fällige Selbstverständlichkeit.
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