Mindestlöhne zugleich Höchstlöhne zur Erhaltung des Postmonopols - Phantomtarifvertrag der Post AG -
Geschrieben am 06-11-2007 |
Krefeld (ots) - Am 05.11.2007 fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Aufnahme der Postdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz statt.
Die Sachverständigen, die Professoren Dr. G. Thüsing, Bonn und Dr. U. Preis, Köln, diskutierten mit den zur Anhörung geladenen Verbänden zum Teil kontrovers.
Der Tarifexperte des auf Seiten der Wettbewerber der Deutschen Post AG stehenden Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V., Dr. F.-W. Lehmann, berichtet aus der Anhörung der Sachverständigen und Verbände:
Im Hinblick darauf, dass ab 01.01.2008 das Monopol der Post vollständig entfallen soll, hätten die Wettbewerber der Deutschen Post, die zunächst nur die vom Monopol gelassenen Nischen ausgefüllt haben, dem von der Post und anderen Lizenzunternehmen gegründeten Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und deren Tarifpartner ver.di vorgehalten, sie hätten einen Phantomtarifvertrag abgeschlossen, der nicht erforderlich gewesen wäre. Denn bei der Post bestehe bereits ein Haustarifvertrag, der die Mindestlöhne regelt. Diese Mindestlöhne würde bis zu 30% oberhalb der üblichen Mindestlöhne liegen. Daher habe die Post ein vitales Interesse daran gehabt, die Löhne der Wettbewerber durch einen Verbandstarifvertrag mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung heraufzusetzen (9,00 EURO Ost und 9,80 EURO West). Demgegenüber seien Mindestlöhne von 6,00 EURO je Stunde im Osten und 7,50 EURO je Stunde im Westen ein vertretbarer Durchschnitt. Hierzu habe sich auch die SPD auf ihrem Parteitag bekannt.
Der vom Arbeitgeberverband Postdienste mit ver.di vereinbarte Verbandstarifvertrag erfasse in Wirklichkeit nur 4.500 Beschäftigte der Post, während alle übrigen Beschäftigten der Post vom Firmentarifvertrag erfasst sind. Der Phantomtarifvertrag diene also in erster Linie der Erhaltung des faktischen Monopols der Post.
Dies habe folgenden, in der Anhörung am 05.11.2007 von mehreren Beteiligten offen ausgesprochenen Hintergrund:
Wenn dieser Phantomtarifvertrag durch die von der Post und dem Bundesarbeitsminister angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung allen Wettbewerbern der Post übergestülpt würde - unter den Wettbewerbern befinden sich private Post- und Kurierdienste sowie Speditionen und andere Dienstleister, die nicht im Schwerpunkt Briefe befördern -, dann würden die Wettbewerber den im Phantomtarifvertrag vereinbarten Mindestlohn für Postzusteller und Hilfskräfte von 9,00 EURO je Stunde im Osten und 9,80 EURO je Stunde im Westen nicht zahlen können. Im Osten seien allenfalls 6,00 EURO üblich, im Westen 7,50 EURO.
Zu bedenken sei, dass nach diesem Phantomtarifvertrag die Beförderung eines einzigen Briefes, der beispielsweise von einer Hilfskraft eines Gewerbebetriebes für einen Kunden zur Post gebracht wird, den Anspruch auf 9,00 EURO bzw. 9,80 EURO aus diesem Tarifvertrag auslöst. Daher würden alle Arbeitgeber in Deutschland darauf verzichten müssen, einer Hilfskraft einen Brief zur Beförderung mitzugeben.
Die Wettbewerber der Post hätten in der Anhörung daher darauf hingewiesen, dass durch diesen Husarenstreich der Post AG kein Schutz von Arbeitnehmern durch Mindestlöhne entsteht, sondern dass in Wirklichkeit über 50.000 Arbeitsplätze im Bereich der Brief- und Zustelldienste sowie weitere Arbeitsplätze in den anderen Branchen verloren gehen.
Darüber hinaus bestünden ohnehin bei Kurier- und Expressdiensten, Speditionen sowie im Einzelhandel bereits Tarifverträge mit Mindestlöhnen. Diese würden vom Phantomtarifvertrag durch generell höhere Mindestlöhne verdrängt. Dies greife in die Tarifautonomie der anderen Arbeitgeberverbände der einzelnen Branchen ein. Außerdem bestehe aufgrund der geltenden Tarifverträge keine Rechtfertigung zur Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Darüber würden auch nicht Schlagworte wie "Lohndumping" hinweghelfen, zumal die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführte Untersuchung (Wik-Studie "Arbeitsbedingungen im Briefmarkt") keine Anhaltspunkte für Lohndumping liefert.
Es fehle ohnehin an dem in den Koalitionsbeschlüssen festgelegten Quorum von mindestens 50% der vom Geltungsbereich des Tarifvertrages Postdienste erfassten tarifgebundenen Arbeitnehmer, die für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung überschritten werden müsse. Bei der Deutschen Post AG seien ca. 119.000 Beschäftigte im Briefbereich beschäftigt, bei den Wettbewerbern - neue Briefdienstleister einschließlich der Zeitungszusteller und Kuriere - 270.000 Beschäftigte. Hiervon sei bereits mehr als die Hälfte tarifgebunden.
Auf Anregung des ehemaligen Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit und Staatsminister a.D., Florian Gerster, sowie des Tarifexperten, Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann, haben sich am 15. Oktober 2007 in Berlin die betroffenen Verbände zu einer Aktionsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Öffentlichkeit auf dieses Husarenstück der Post AG und den drohenden Verlust der Arbeitsplätze aufmerksam zu machen.
Der Tarifexperte, Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen ar.di empfiehlt, den Vorschlägen hochrangiger Politiker zu folgen und eine Tarifgemeinschaft der Verbände zu bilden. Diese Tarifgemeinschaft soll sich mit den Gewerkschaften einschließlich der Tarifvertragsparteien der Deutschen Post AG an einen Tisch setzen, um Lösungen für tarifliche- und nicht gesetzliche - Mindestlöhne zu finden. Weil die Tarifparteien die wirtschaftlichen und branchenspezifischen Gegebenheiten vor Ort genau kennen, seien sie - so Dr. Lehmann - weit besser als der Gesetzgeber in der Lage, bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen flexible Lösungen zu finden.
Der Phantomtarifvertrag müsse daher durch einen anderen Tarifvertrag, der den Unterschieden in den Branchen und Regionen Rechnung trägt, abgelöst werden. Das Monopol der Post dürfe nicht durch diesen Tarifvertrag effektiv aufrecht erhalten bleiben, - so Dr. Lehmann. Vom Wettbewerb in der Wirtschaft profitierten alle Bürger.
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände, die unter der Leitung von Gerster und in der Tarifpolitik von Lehmann beraten werden, haben die Gewerkschaften schriftlich aufgefordert, gemeinsam an einem Verhandlungstisch zusammenzukommen.
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Pressekontakt: Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V. Uerdinger Strasse 593 47800 Krefeld www.arbeitgeberverband.com
Helga Berrenrath Tel.: 0172-9524573
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