Diagnostica-Industrie fordert Erweiterung des Gendiagnostikgesetzes
Geschrieben am 07-11-2007 |
Berlin/Frankfurt (ots) - Alle medizinischen Informationen eines Menschen, die Aussagen über dessen spätere Erkrankungen erlauben, müssen streng geschützt werden. Unerheblich ist dabei die Untersuchungsmethode, mit der sie gewonnen wurden. Dies betonte der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) heute (7.) in Berlin. Der Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes, zu dem der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute Verbände und Fachleute anhört, sei daher zu eng gefasst und müsse erweitert werden.
Der VDGH wies darauf hin, dass die Bewertung eines späteren Krankheitsrisikos schon seit langem durch herkömmliche labormedizinische oder bildgebende Verfahren möglich ist. Die Gendiagnostik habe als neue Methode die diagnostischen Möglichkeiten nur erweitert. Um jedoch die medizinischen Chancen dieses Untersuchungsverfahrens optimal nutzen zu können, sei die Akzeptanz in der Bevölkerung nötig. Voraussetzung hierfür sei Rechtssicherheit. Daher begrüße der Verband grundsätzlich entsprechende Gesetzesvorhaben.
Sie müssten folgende Forderungen erfüllen: Genetische Prüfungen dürfen nur nach umfassender Aufklärung und mit Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Er allein dürfe über die spätere Weitergabe und Verwendung seiner Daten und Untersuchungsergebnisse - auch in der Forschung - entscheiden. Außerdem sollen genetische Prüfungen nach Meinung des VDGH nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene oder seine Familie einen Nutzen davon hat, also eine Behandlung möglich oder das Ergebnis für die persönliche Lebensplanung wichtig ist.
Der strikte Schutz der Persönlichkeitsrechte dürfe jedoch die medizinische Forschung und Entwicklung nicht mehr als nötig behindern. Dies sieht der VDGH durch zwei Vorschriften im Gesetzentwurf in Frage gestellt. Erstens: Über die Nutzung von Testmaterial oder Untersuchungsergebnissen soll in der Forschung noch einmal eine Ethikkommission entscheiden. Zweitens: Zehn Jahre nach der Zustimmung des Betroffenen soll erneut dessen schriftliches Einverständnis für die weitere Verwendung von Probenmaterial und Testergebnissen eingeholt werden.
Angesichts der umfangreichen Aufklärungspflichten vor einer Untersuchung sei beides unnötig. Zu dem könne der Betroffene jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung seiner Daten in der Forschung widerrufen.
Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8171 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8171.rss2
Rückfragen an: VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V. Thomas Postina (PPR) Telefon: 069/2556-1731 Telefax: 069/23 66 50 E-Mail: presse@vdgh.de
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden Euro.
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