Lausitzer Rundschau: Zur Verurteilung eines Jusitzwachtmeisters als Drogendealer / Abschreckend
Geschrieben am 02-05-2006 |
Cottbus (ots) - Ein Wachtmeister der Justiz in Cottbus stand gestern vor Gericht und ist wegen Drogenhandels verurteilt worden. Das ist nicht alltäglich, aber auch nicht einmalig. Bemerkenswert ist das Urteil von zwei Jahren und neun Monaten Haft. Schließlich hat der Beamte "nur" Beihilfe zum Handel mit Haschisch, also einer weichen Droge, geleistet, auch wenn die kriminellen Geschäfte im großen Stil betrieben wurden. Er selbst hat nur geringe Mengen chemisch hergestellter Aufputschmittel an jene verkauft, die wie er süchtig nach Rauschgift waren. Gnade vor Recht hat das Cottbuser Gericht mit seinem Urteil nicht walten lassen. Unmissverständlich hat es deutlich gemacht, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst und vor allem Beamte besonders kritisch bewertet werden. Das ist richtig, schließlich messen Bürger das Funktionieren des Rechtsstaates vor allem an dem, was seine Angestellten tun. Der Wachtmeister empfindet die verhängte Strafe sicher als zu hart und ungerecht. Dass er sie von einem anderen Gericht überprüfen lässt, ist sein gutes Recht. Selbst wenn dabei eine mildere Bewertung herauskommen sollte, bleibt die abschreckende Wirkung des gestrigen Urteils. Und das ist gut so.
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