Eine aktuelle Infratest-Umfrage ergab: Zwei Drittel der Deutschen erwarten bei der Rechtsberatung die Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Allianz bietet ihren Kunden jetzt die 24-Stunden-Anwaltsberatung an.
Allianz Versicherungs-AG
München, 3. Februar 2006 - 72 Prozent der Deutschen kennen einen Rechtsanwalt. Einen Anwalt zu kennen, bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dieser Jurist auch fachlich für den jeweiligen Fall der Richtige ist. Jeder Zweite kennt keinen spezialisierten Anwalt. Die Spezialisierung des Anwalts hat aber hohe Priorität: Knapp acht von zehn Personen, die einen Anwalt kennen, legen darauf besonderen Wert.
Die Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung bei der Anwaltswahl wünscht sich die Mehrheit der Befragten: Neben der Kostenübernahme stellten 65 Prozent 'Rechtsberatung' und 42 Prozent 'Anwaltsempfehlung' als wichtige Leistungen heraus. 68 Prozent wünschen sich 'die Organisation meines Rechtsschutzfalles', eine 24-Stunden-Erreichbarkeit der Versicherung ist für 44 Prozent wichtig. Die TNS Infratest Finanzforschung befragte im Auftrag der Allianz Versicherungs-AG 1024 Deutsche im Alter von 20 bis 49 Jahren.
Ein Anruf genügt: kompetente Beratung vom Anwalt
Erste Orientierung bei rechtlichen Problemen durch einen fachkundigen Anwalt - diesen Service bietet jetzt die Allianz Versicherung mit der 24-Stunden-Anwaltsberatung. Wählt der Rechtsschutzkunde die gebührenfreie Allianz Servicenummer, erhält er sofort eine Auskunft, ob die Kosten für sein Anliegen von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden.
Nach der Deckungszusage stellt der Sachbearbeiter - wenn es der Kunde wünscht - für eine Erstberatung an eine unabhängige Kanzlei durch. Dort wird der Kunde telefonisch beraten und erhält eine rechtliche Einschätzung seines Anliegens - auch abends und am Wochenende. Erfordert der Fall eine anwaltliche Vertretung vor Ort, wird dem Rechtsschutzkunden auf Wunsch ein kompetenter Anwalt in seiner Nähe vermittelt.
Diesen neuen Service können alle Rechtsschutzkunden der Allianz ohne Mehrkosten in Anspruch nehmen. Die telefonische Erstberatung wird nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt angerechnet.
'Mit dem neuen Serviceangebot wird die Allianz in der Rechtsschutzversicherung vom Kostenerstatter zum praktischen Problemlöser für ihre Kunden', erklärt Karl-Walter Gutberlet, im Vorstand der Allianz Versicherungs-AG zuständig für das Privatgeschäft. 'Erstberatung und Vermittlung von Anwälten sind zusätzliche Dienstleistungen - der Versicherte muss sie nicht in Anspruch nehmen und kann, wie bisher, jederzeit einen Anwalt seiner Wahl beauftragen.'
Christian Weishuber
Allianz Versicherungs-AG
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