Haufe aktuell: Erbschaftsteuerreform - Inkrafttreten des neuen Gesetzes als Stichtag für Schenkungen nach altem Recht?
Geschrieben am 13-11-2007 |
Freiburg (ots) - Derzeit können Steuerpflichtige noch zwischen dem aktuell geltenden und dem geplanten Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wählen. Allerdings darf derjenige, der erwägt, sein Vermögen zu verschenken, nicht "ungebührlich" zögern. Denn nach den Vorschlägen der Koch/Steinbrückschen Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll ab Inkrafttreten des neuen Rechts die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht nicht mehr für Schenkungen gelten. Nachdem die künftigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Eckpunkte beschlossen und bekannt gegeben wurden, überlegen sich viele, ob nicht doch das "alte Recht" günstiger für sie sein könnte.
Vorteil: Noch kann gewählt werden.
Nachteil: Es muss mit spitzem Bleistift gerechnet werden. Und das geht meist nicht ohne professionelle Hilfe. Denn noch sind nicht alle Details der neuen Regelungen bekannt oder gar als Gesetz beschlossen. Da kann es für manchen noch zu einer bösen Überraschung kommen.
Während der Tag des Inkrafttretens des neuen Rechts der Stichtag für vollzogene Schenkungen nach altem Recht sein soll, können diejenigen, die bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts geerbt haben, voraussichtlich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts im Jahr 2008 zwischen altem und neuem Recht wählen.
Der pauschale Rat, der gegeben werden kann: Wer jemandem, der zur erbschaftsteuerlichen Klasse II (Geschwister, Neffen) oder III (nichteheliche Lebensgefährten) gehört, etwas zukommen lassen will, sollte sich mit Blick auf die neuen Regelungen beeilen. Denn diese beiden Steuerklassen gehören eindeutig zu den Verlierern der Reform, während alle in der Steuerklasse I sowie die eingetragenen Lebenspartnerschaften wegen der im Vergleich zu jetzt deutlich höheren Freibeträge zu den Gewinnern gehören.
Interessierte finden ständig aktualisierte Informationen zur Erbschaftsteuerreform unter http://www.steuer-office.de
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