Aufsichtsrats-Panel / Noch kein einheitlicher Ansatz bei der Prüfung der Rechnungslegung durch den Aufsichtsrat
Geschrieben am 14-11-2007 |
Hamburg (ots) - Ein ganzheitlicher und einheitlicher Ansatz bei der Prüfung der Rechnungslegung ist noch nicht in allen Aufsichtsräten Standard. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des zweiten Aufsichtsrats-Panels, das von der Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG im Herbst 2007 durchgeführt wurde. Schwerpunktthemen der aktuellen Experten-Befragung waren die Rechnungslegung und deren Überwachung durch den Aufsichtsrat sowie Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern und Dritten.
Eine Überwachung der Rechnungslegung im Sinne eines möglichst ganzheitlichen und einheitlichen Überwachungsansatzes ist noch nicht für alle befragten Experten - rund 40 Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsratsmitglieder - Standard. Befragt nach den Schwerpunkten ihrer persönlichen rechnungslegungsbezogenen Überwachungstätigkeit machten die Panel-Teilnehmer sehr unterschiedliche Angaben: Nahezu die Hälfte der Antworten bezog sich auf konkrete Positionen der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, ein Viertel auf einzelne Kennzahlen und Quoten und ein weiteres Viertel auf Strukturbetrachtungen und breit streuende Spezialansätze. Der Lagebericht wurde nur in zwei Fällen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers nur einmal als wichtiges Überwachungsinstrument genannt.
Ein Prüfungsausschuss existiert in mehr als der Hälfte der (von zwei Dritteln der Befragten repräsentierten) Unternehmen. Nur einem Drittel der Interviewten - das mehrheitlich Gesellschaften mit kleinen, häufig dreiköpfigen Aufsichtsräten zuzurechnen ist - ist eine solche Ausschussarbeit nicht bekannt.
Drei Viertel der Experten haben in den von ihnen überwachten Gesellschaften bereits IFRS-Erfahrung gesammelt. Ein Viertel der Panel-Teilnehmer mit IFRS-Erfahrung gab an, dass keine systematische Vorbereitung des Überwachungsgremiums auf die Umstellung der Rechnungslegung auf die internationalen Standards erfolgt sei. Bei der Hälfte derjenigen mit intensiver Vorbereitung fanden ein- bis zweitägige Schulungen durch externe Berater statt. Befragt nach dem zukünftig "richtigen" Bilanzierungsansatz für die jeweils überwachten Unternehmen, präferierte ein Drittel der Interviewten die ausschließliche HGB-Bilanzierung im Einzelabschluss. Ein weiteres Drittel befürwortete ein gesetzliches Wahlrecht zwischen HGB und IFRS, ein Viertel wünschte gar die strikte Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss. Allerdings unterstützen 32 Prozent der Befragten die Entwicklung eigener IFRS-Standards für KMU, nur zwei Experten machten sich für eine unmittelbare Anwendung der Full-IFRS auf diese Unternehmen stark.
Eigene Erfahrung mit Beratungsaufträgen an Aufsichtsratsmitglieder der von ihnen überwachten Gesellschaften haben zwei Drittel der Befragten, die konkreten Erfahrungen sind jedoch ambivalent: 54 Prozent beurteilten diese als gut oder sehr gut, 21 Prozent als konfliktbehaftet bis sehr schlecht, und 17 Prozent wussten von guten wie von schlechten Erfahrungen zu berichten. Unabhängig von eigenen Erfahrungen beurteilten 24 Prozent der Befragten Beratungsverträge des überwachten Unternehmens mit Aufsichtsratsmitgliedern als hilfreich, 53 Prozent als kontraproduktiv, und 21 Prozent halten diese Bewertung für "einzelfallabhängig".
Konkrete Fälle externer Beratung des Aufsichtsrats durch Dritte beziehen sich nach den Erfahrungen der interviewten Experten in erster Linie auf die Rechtsberatung, mit einigem Abstand auch auf Bewertungsgutachten, die Rechnungslegung, die steuerliche Beratung und sonstige "klassische" Beratungsfelder. Demzufolge werden Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer am häufigsten als externe Berater hinzugezogen. Insgesamt wurde aber deutlich, dass die Panel-Teilnehmer in vielen Fällen das Know-how innerhalb des Überwachungsgremiums - gegebenenfalls unter Hinzuziehung unternehmensinternen Wissens - einer externen Beratung vorziehen. Als Risiken der Beauftragung externer Berater werden u.a. eine mögliche Verschlechterung der Beziehung zur Unternehmensführung und die Gefährdung der persönlichen Amtsausübung genannt.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der zweiten Panel-Befragung wird in der November-Ausgabe von "Der Aufsichtsrat" veröffentlicht, die am 14. November 2007 erscheint. Eine Kurzfassung der Studie kann auf Anfrage unter presse@bdo.de bezogen werden.
Aufsichtsrats-Panel
Um kontinuierlich ein Meinungsbild aktiver Überwachungsmandatsträger zu relevanten und aktuellen Themen zu erfassen und zur Diskussion zu stellen, wurde von der Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" gemeinsam mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG ein "Aufsichtsrats-Panel" eingerichtet. Der Expertenkreis, der halbjährlich befragt wird, setzt sich aus 30 bis 50 Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsratsmitgliedern aus den unterschiedlichsten Gesellschaften und Rechtsformen zusammen. In jeder Befragung werden die Erfahrungen und Einschätzungen der Mandatsträger zu aktuellen, aber auch zu traditionellen Themen erfasst.
Die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.aufsichtsrat.de .
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund 2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, eine der weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. Das seit 1963 bestehende Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften ist mit rund 30.000 Mitarbeitern in 107 Ländern vertreten.
Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2
Pressekontakt: Andrea Katzmarczyk Tel: 040 - 30 29 3-619 Fax: 040 - 30 29 3-388 Andrea.Katzmarczyk@bdo.de
BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 20095 Hamburg Internet: www.bdo.de
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