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Aufsichtsrats-Panel / Noch kein einheitlicher Ansatz bei der Prüfung der Rechnungslegung durch den Aufsichtsrat

Geschrieben am 14-11-2007

Hamburg (ots) - Ein ganzheitlicher und einheitlicher Ansatz bei
der Prüfung der Rechnungslegung ist noch nicht in allen
Aufsichtsräten Standard. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des
zweiten Aufsichtsrats-Panels, das von der Fachzeitschrift "Der
Aufsichtsrat" in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Deutsche Warentreuhand AG im Herbst 2007 durchgeführt wurde.
Schwerpunktthemen der aktuellen Experten-Befragung waren die
Rechnungslegung und deren Überwachung durch den Aufsichtsrat sowie
Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern und Dritten.

Eine Überwachung der Rechnungslegung im Sinne eines möglichst
ganzheitlichen und einheitlichen Überwachungsansatzes ist noch nicht
für alle befragten Experten - rund 40 Aufsichtsrats-, Beirats- und
Verwaltungsratsmitglieder - Standard. Befragt nach den Schwerpunkten
ihrer persönlichen rechnungslegungsbezogenen Überwachungstätigkeit
machten die Panel-Teilnehmer sehr unterschiedliche Angaben: Nahezu
die Hälfte der Antworten bezog sich auf konkrete Positionen der
Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, ein Viertel auf einzelne
Kennzahlen und Quoten und ein weiteres Viertel auf
Strukturbetrachtungen und breit streuende Spezialansätze. Der
Lagebericht wurde nur in zwei Fällen, der Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers nur einmal als wichtiges Überwachungsinstrument
genannt.

Ein Prüfungsausschuss existiert in mehr als der Hälfte der (von
zwei Dritteln der Befragten repräsentierten) Unternehmen. Nur einem
Drittel der Interviewten - das mehrheitlich Gesellschaften mit
kleinen, häufig dreiköpfigen Aufsichtsräten zuzurechnen ist - ist
eine solche Ausschussarbeit nicht bekannt.

Drei Viertel der Experten haben in den von ihnen überwachten
Gesellschaften bereits IFRS-Erfahrung gesammelt. Ein Viertel der
Panel-Teilnehmer mit IFRS-Erfahrung gab an, dass keine systematische
Vorbereitung des Überwachungsgremiums auf die Umstellung der
Rechnungslegung auf die internationalen Standards erfolgt sei. Bei
der Hälfte derjenigen mit intensiver Vorbereitung fanden ein- bis
zweitägige Schulungen durch externe Berater statt. Befragt nach dem
zukünftig "richtigen" Bilanzierungsansatz für die jeweils überwachten
Unternehmen, präferierte ein Drittel der Interviewten die
ausschließliche HGB-Bilanzierung im Einzelabschluss. Ein weiteres
Drittel befürwortete ein gesetzliches Wahlrecht zwischen HGB und
IFRS, ein Viertel wünschte gar die strikte Anwendung der IFRS für den
Einzelabschluss. Allerdings unterstützen 32 Prozent der Befragten die
Entwicklung eigener IFRS-Standards für KMU, nur zwei Experten machten
sich für eine unmittelbare Anwendung der Full-IFRS auf diese
Unternehmen stark.

Eigene Erfahrung mit Beratungsaufträgen an Aufsichtsratsmitglieder
der von ihnen überwachten Gesellschaften haben zwei Drittel der
Befragten, die konkreten Erfahrungen sind jedoch ambivalent: 54
Prozent beurteilten diese als gut oder sehr gut, 21 Prozent als
konfliktbehaftet bis sehr schlecht, und 17 Prozent wussten von guten
wie von schlechten Erfahrungen zu berichten. Unabhängig von eigenen
Erfahrungen beurteilten 24 Prozent der Befragten Beratungsverträge
des überwachten Unternehmens mit Aufsichtsratsmitgliedern als
hilfreich, 53 Prozent als kontraproduktiv, und 21 Prozent halten
diese Bewertung für "einzelfallabhängig".

Konkrete Fälle externer Beratung des Aufsichtsrats durch Dritte
beziehen sich nach den Erfahrungen der interviewten Experten in
erster Linie auf die Rechtsberatung, mit einigem Abstand auch auf
Bewertungsgutachten, die Rechnungslegung, die steuerliche Beratung
und sonstige "klassische" Beratungsfelder. Demzufolge werden
Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer am häufigsten als externe Berater
hinzugezogen. Insgesamt wurde aber deutlich, dass die
Panel-Teilnehmer in vielen Fällen das Know-how innerhalb des
Überwachungsgremiums - gegebenenfalls unter Hinzuziehung
unternehmensinternen Wissens - einer externen Beratung vorziehen. Als
Risiken der Beauftragung externer Berater werden u.a. eine mögliche
Verschlechterung der Beziehung zur Unternehmensführung und die
Gefährdung der persönlichen Amtsausübung genannt.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der zweiten Panel-Befragung
wird in der November-Ausgabe von "Der Aufsichtsrat" veröffentlicht,
die am 14. November 2007 erscheint. Eine Kurzfassung der Studie kann
auf Anfrage unter presse@bdo.de bezogen werden.

Aufsichtsrats-Panel

Um kontinuierlich ein Meinungsbild aktiver
Überwachungsmandatsträger zu relevanten und aktuellen Themen zu
erfassen und zur Diskussion zu stellen, wurde von der Fachzeitschrift
"Der Aufsichtsrat" gemeinsam mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG
ein "Aufsichtsrats-Panel" eingerichtet. Der Expertenkreis, der
halbjährlich befragt wird, setzt sich aus 30 bis 50 Aufsichtsrats-,
Beirats- und Verwaltungsratsmitgliedern aus den unterschiedlichsten
Gesellschaften und Rechtsformen zusammen. In jeder Befragung werden
die Erfahrungen und Einschätzungen der Mandatsträger zu aktuellen,
aber auch zu traditionellen Themen erfasst.

Die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" aus dem Fachverlag der
Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche
und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und
kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die
Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben
der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr
Informationen erhalten Sie unter http://www.aufsichtsrat.de .

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in
den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche
Beratung. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund
2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale
Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. BDO Deutsche
Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, eine der
weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. Das
seit 1963 bestehende Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften ist mit rund 30.000
Mitarbeitern in 107 Ländern vertreten.

Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2

Pressekontakt:
Andrea Katzmarczyk
Tel: 040 - 30 29 3-619
Fax: 040 - 30 29 3-388
Andrea.Katzmarczyk@bdo.de

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
20095 Hamburg
Internet: www.bdo.de


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