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Lovells für FREIZEITWOCHE erfolgreich

Geschrieben am 14-11-2007

Frankfurt am Main (ots) - Bundesgerichtshof setzt Meilenstein für
die Presserechtspraxis: Auf die konkrete Veröffentlichung bezogene
Unterlassungsverpflichtungserklärungen sind ausreichend. Ein
Rund-um-Persönlichkeitsschutz ist nicht geboten.

Franziska van Almsick war zusammen mit ihrem damals neuen Partner
auf Sardinien u.a. am Strand vor ihrem Hotel fotografiert worden.
FREIZEITWOCHE hatte diese Aufnahmen veröffentlicht. Auf Abmahnung des
früheren Schwimmstars hat FREIZEITWOCHE vorgerichtlich eine
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dahingehend
abgegeben, es zu unterlassen, wie in dieser Ausgabe von FREIZEITWOCHE
die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten.

Trotzdem ließ Franziska van Almsick Klage erheben, woraufhin das
Kammergericht mit Urteil vom 22. November 2005 FREIZEITWOCHE
verurteilt hat, Bildnisse der Franziska van Almsick zu verbreiten,
wie in FREIZEITWOCHE am besagten Ort geschehen. Damit sollte das
Verbot auch "im Kern gleichartige Bilder" wie die von der früheren
Schwimmerin vorgerichtlich beanstandeten erfassen.

Der 6. Zivilsenat hat nunmehr auf Revision von FREIZEITWOCHE die
Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die bereits vorgerichtlich
abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung sei ausreichend, um
die einmal begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein darüber
hinausgehender Anspruch von Franziska van Almsick im Sinne eines
Rund-um-Persönlichkeitsschutzes bestehe nicht. Denn aufgrund der
stets erforderlichen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der
Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten am
Schutz seiner Privatsphäre andererseits könne nicht im Voraus für
alle Fälle festgelegt werden, ob ein anderer Kontext eine erneute
Veröffentlichung nicht rechtfertigen würde.

Medienrechtler Dr.Stefan Engels von Lovells: "Der
Bundesgerichtshof setzt damit der Praxis uferloser Verbote ein Ende.
Der Verbotsanspruch muss sich eng an der ursprünglichen
Veröffentlichung orientieren, womit ein zentrales Stück
Pressefreiheit zurück gewonnen wird. Trägt nämlich die Presse das
Verstoßrisiko, wird sie eher von zulässigen Veröffentlichungen
Abstand nehmen.

BGH-Anwalt: Dr. Thomas von Plehwe

Anwälte Lovells: Dr. Stefan Engels (Partner), Verena Grentzenberg
und Dr. Uwe Jürgens (Associates)

Über Lovells

Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26
Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten
handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells (die "Firma") ist eine
internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre
zugehörigen Büros.

Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639
in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House,
Holborn Viaduct, London EC1A 2FG.

Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells
LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.

Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Weitere Informationen:
Lovells LLP
PR Manager Germany
Dr. Christian Seidenabel
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 96236 636
Fax: 069 96236 100
E-Mail: christian.seidenabel@lovells.com


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