Lovells für FREIZEITWOCHE erfolgreich
Geschrieben am 14-11-2007 |
Frankfurt am Main (ots) - Bundesgerichtshof setzt Meilenstein für die Presserechtspraxis: Auf die konkrete Veröffentlichung bezogene Unterlassungsverpflichtungserklärungen sind ausreichend. Ein Rund-um-Persönlichkeitsschutz ist nicht geboten.
Franziska van Almsick war zusammen mit ihrem damals neuen Partner auf Sardinien u.a. am Strand vor ihrem Hotel fotografiert worden. FREIZEITWOCHE hatte diese Aufnahmen veröffentlicht. Auf Abmahnung des früheren Schwimmstars hat FREIZEITWOCHE vorgerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dahingehend abgegeben, es zu unterlassen, wie in dieser Ausgabe von FREIZEITWOCHE die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten.
Trotzdem ließ Franziska van Almsick Klage erheben, woraufhin das Kammergericht mit Urteil vom 22. November 2005 FREIZEITWOCHE verurteilt hat, Bildnisse der Franziska van Almsick zu verbreiten, wie in FREIZEITWOCHE am besagten Ort geschehen. Damit sollte das Verbot auch "im Kern gleichartige Bilder" wie die von der früheren Schwimmerin vorgerichtlich beanstandeten erfassen.
Der 6. Zivilsenat hat nunmehr auf Revision von FREIZEITWOCHE die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die bereits vorgerichtlich abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung sei ausreichend, um die einmal begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein darüber hinausgehender Anspruch von Franziska van Almsick im Sinne eines Rund-um-Persönlichkeitsschutzes bestehe nicht. Denn aufgrund der stets erforderlichen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Privatsphäre andererseits könne nicht im Voraus für alle Fälle festgelegt werden, ob ein anderer Kontext eine erneute Veröffentlichung nicht rechtfertigen würde.
Medienrechtler Dr.Stefan Engels von Lovells: "Der Bundesgerichtshof setzt damit der Praxis uferloser Verbote ein Ende. Der Verbotsanspruch muss sich eng an der ursprünglichen Veröffentlichung orientieren, womit ein zentrales Stück Pressefreiheit zurück gewonnen wird. Trägt nämlich die Presse das Verstoßrisiko, wird sie eher von zulässigen Veröffentlichungen Abstand nehmen.
BGH-Anwalt: Dr. Thomas von Plehwe
Anwälte Lovells: Dr. Stefan Engels (Partner), Verena Grentzenberg und Dr. Uwe Jürgens (Associates)
Über Lovells
Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells (die "Firma") ist eine internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros.
Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A 2FG.
Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.
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