VDZ-Präsident Dr.Hubert Burda fordert klare Spielregeln für den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender
Geschrieben am 15-11-2007 |
Berlin (ots) - Ratgeberportale sind nicht Bestandteil des Grundversorgungsauftrags / Zeitschriftenverleger warnen vor rechtlichen Schwierigkeiten bei Content-Übernahme
In der Diskussion um die digitalen Expansionsvorhaben von ARD und ZDF haben sich erneut die Zeitschriftenverleger zu Wort gemeldet. Auf den VDZ Zeitschriftentagen in Berlin kritisierte Verlegerpräsident Dr. Hubert Burda das ungebremste Online-Wachstum der gebührenfinanzierten Sender in die Märkte der Verlage. ARD und ZDF hätten sich in vielen Formaten wie zum Beispiel einer Vielzahl von Ratgeber- und Serviceportalen deutlich über die programmbegleitenden Funktionen hinaus entwickelt und seien dadurch zu Marktkonkurrenten für die Verlage geworden, die ihre redaktionellen Angebote im Gegensatz zu den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern über Werbung refinanzieren müssten. Dieses Ungleichgewicht gefährde mittelfristig den Bestand der Qualitätsmedien. Dr.Burda: "Wir bestreiten nicht den Grundversorgungsanspruch von ARD und ZDF - auch im Netz. Aber das Web 2.0 ist ein völlig neue Benutzeroberfläche, daher brauchen die Medien in Deutschland neue Spielregeln und eine präzise Definition des öffentlich-rechtichen Auftrags."
Die angebotenen Kooperationsmodelle, die eine Übernahme von Bewegtbildern aus den Online-Angeboten von ARD/ZDF vorsehen, seien zudem rechtlich problematisch: Burda: "Gerade im Internet ist die Rechtefrage äußerst kompliziert." Und auch in anderen Punkten bestehe noch Klärungsbedarf. Burda: "Wem gehören zum Beispiel die durch die Digitalisierung frei werdenden Frequenzen - muss die Europäische Union nicht auch hier Wettbewerb zulassen? Natürlich wollen wir Verlage in diese Frequenzen hineingehen, dies machen wir auch von Verbandsseite aus mit allem Nachdruck deutlich, denn wir müssen hier unsere Interessen vertreten."
ZDF-Intendant Prof. Schächter, der sein Kooperationsangebot an die Verleger auf den Zeitschriftentagen erneuerte, erläuterte in einem Acht-Punkte-Programm die Position seines Senders. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten kämen gar nicht umhin, auf die digitale Expansion im Netz zu setzen, da angesichts der nachhaltig veränderten Mediennutzungsgewohnheiten und der Konvergenz der Medienkanäle nur so ein breites Publikum zu erreichen sei. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht die Position von ARD und ZDF bestätigt, indem es den Begriff des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf einen medialen Distributionsweg konzentriert habe, sondern auch einen Funktionsauftrag impliziere. Im Übrigen verzerre das Online-Angebot des ZDF nicht die Wettbewerbsgrundlagen, da dort weder Werbung noch Rubrikenmärkte stattfänden. Auch lokale und regionale Inhalte realisiere sein Sender in diesen Bereichen nicht, ebenso wenig gebe es dort kommerzielle Spieleangebote oder CD- und Bucheditionen. Schächter "Das ZDF ist definitiv nicht auf Verdrängung aus." Vielmehr müssten Verleger und öffentlich-rechtliche Sender gemeinsam eine Qualitätsoffensive im Netz starten, um gegen die Konkurrenz der großen Serviceportale bestehen zu können.
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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