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Verlage dürfen im digitalen Wettbewerb nicht diskriminiert werden

Geschrieben am 16-11-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bild ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sichert genaue Prüfung des
Grundversorgungsauftrags zu / Reduzierter Mehrwertsteuer bleibt
unangetastet / VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda kritisiert
Überschreitung des Grundversorgungsauftrags.

Mit einem klaren Bekenntnis zu der großen Bedeutung von Print in
der digitalen Welt eröffnete Bundeskanzlerin Angela Merkel vor über
700 Zuhörern ihre Rede auf den VDZ Zeitschriftentagen. "Printmedien
sind Schrittmacher für die Meinungsbildung und damit die unabdingbare
Voraussetzung für eine demokratische Debattenkultur." Zur aktuellen
Debatte über die digitalen Expansionspläne der öffentlich-rechtlichen
Sender im Internet meinte die Kanzlerin: Zwar müssten auch ARD und
ZDF in ihrer Programmgestaltung so frei agieren können, dass sie
damit eine ihrem Grundversorgungsauftrag entsprechende Reichweite
generieren können, andererseits teile sie die Ablehnung der Verleger
an den zum Teil ausufernden Internetkonzeptionen: "Chats und
Kontaktbörsen sind vom Grundversorgungsauftrag weit entfernt. Daher
müssen Grenzziehungen künftig klar definiert werden." Auch in Sachen
Mehrwertsteuer für Presseprodukte gab es eine klare Ansage: "Die
Bundesregierung hält an dem reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe
von sieben Prozent für Zeitungen und Zeitschriften fest- auch
gegenüber der EU-Kommission in Brüssel." Zudem wolle sie überprüfen
lassen, ob eine derartige Staffelung auch auf die elektronische
Presse übertragbar sei.

VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda erneuerte seine Kritik an den
Digitalisierungsvorhaben von ARD und ZDF im Netz. "Die
Öffentlich-Rechtlichen stoßen mit ihren Internetaktivitäten in Felder
vor, die den Auftrag der Grundversorgung und die Beschränkung auf
Programmbegleitung weit überschreiten." Zugleich warnte er davor,
dass Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom
September dieses Jahres als Freifahrtschein für programmatische
Beliebigkeit misszudeuten. "Warum nicht mit der nächsten
Gebührenerhöhung endlich Schluss machen mit dem Quotenschwindel, der
ARD und ZDF angeblich zu diesem Soap-Opera-Programm zwingt." Es sei
vielmehr angebracht, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen wieder
durchgehend auf die Vermittlung so wichtiger Themen wie Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Integration konzentrierten. Diese würden -
weil über den Markt kaum finanzierbar - zu wenig verbreitet. "Wäre
das nicht die vornehmste Aufgabe, für die viele Menschen eher bereit
wären GEZ-Gebühren zu bezahlen?"

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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