Verlage dürfen im digitalen Wettbewerb nicht diskriminiert werden
Geschrieben am 16-11-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sichert genaue Prüfung des Grundversorgungsauftrags zu / Reduzierter Mehrwertsteuer bleibt unangetastet / VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda kritisiert Überschreitung des Grundversorgungsauftrags.
Mit einem klaren Bekenntnis zu der großen Bedeutung von Print in der digitalen Welt eröffnete Bundeskanzlerin Angela Merkel vor über 700 Zuhörern ihre Rede auf den VDZ Zeitschriftentagen. "Printmedien sind Schrittmacher für die Meinungsbildung und damit die unabdingbare Voraussetzung für eine demokratische Debattenkultur." Zur aktuellen Debatte über die digitalen Expansionspläne der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet meinte die Kanzlerin: Zwar müssten auch ARD und ZDF in ihrer Programmgestaltung so frei agieren können, dass sie damit eine ihrem Grundversorgungsauftrag entsprechende Reichweite generieren können, andererseits teile sie die Ablehnung der Verleger an den zum Teil ausufernden Internetkonzeptionen: "Chats und Kontaktbörsen sind vom Grundversorgungsauftrag weit entfernt. Daher müssen Grenzziehungen künftig klar definiert werden." Auch in Sachen Mehrwertsteuer für Presseprodukte gab es eine klare Ansage: "Die Bundesregierung hält an dem reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für Zeitungen und Zeitschriften fest- auch gegenüber der EU-Kommission in Brüssel." Zudem wolle sie überprüfen lassen, ob eine derartige Staffelung auch auf die elektronische Presse übertragbar sei.
VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda erneuerte seine Kritik an den Digitalisierungsvorhaben von ARD und ZDF im Netz. "Die Öffentlich-Rechtlichen stoßen mit ihren Internetaktivitäten in Felder vor, die den Auftrag der Grundversorgung und die Beschränkung auf Programmbegleitung weit überschreiten." Zugleich warnte er davor, dass Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom September dieses Jahres als Freifahrtschein für programmatische Beliebigkeit misszudeuten. "Warum nicht mit der nächsten Gebührenerhöhung endlich Schluss machen mit dem Quotenschwindel, der ARD und ZDF angeblich zu diesem Soap-Opera-Programm zwingt." Es sei vielmehr angebracht, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen wieder durchgehend auf die Vermittlung so wichtiger Themen wie Bildung, Wissenschaft, Kultur und Integration konzentrierten. Diese würden - weil über den Markt kaum finanzierbar - zu wenig verbreitet. "Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe, für die viele Menschen eher bereit wären GEZ-Gebühren zu bezahlen?"
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel.: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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