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Bankenaufsicht ist unangemessen und zeugt von wenig Branchenkenntnis / Leasing-Verband fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen

Geschrieben am 19-11-2007

Frankfurt (ots) - Trotz des guten Jahresergebnisses 2007 sieht die
Leasing-Branche mit Sorge auf die kommenden Wochen und kritisiert den
Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, die Leasing-Unternehmen der
Bankenaufsicht zu unterstellen. "Dafür gibt es keine
ordnungspolitisch gebotene oder volkswirtschaftlich fundierte
Begründung. Vielmehr handelt es sich beim Vorschlag aus dem
Finanzministerium um eine unangemessene Überregulierung, die von
wenig Branchenkenntnis zeugt", urteilt Präsident Reinhard Gödel auf
der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher
Leasing-Unternehmen (BDL) in Frankfurt. Der BDL-Präsident fordert vom
Gesetzgeber eine Lösung, die für alle Leasing-Gesellschaften
unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und ihrem
Eigentümerhintergrund die gleichen Wettbewerbsbedingungen bietet.

Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform neuen
gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer
Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen
sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Die
Folgen wären massive Wettbewerbsnachteile gegenüber Kreditinstituten
und damit ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Um
diesen wettbewerbsrechtlichen Missstand zu beseitigen, hatte der BDL
gefordert, den § 19 GewStDV für Leasing-Unternehmen zu öffnen. Diese
Befreiungsvorschrift ("Bankenprivileg") gilt für Kreditinstitute,
Pfandleiher und ABS-Gesellschaften. Der Gesetzgeber hatte die
Problematik bei Verabschiedung des Gesetzes bereits erkannt und einen
Prüfauftrag zur Einbeziehung von Leasing in § 19 GewStDV an die
Bundesregierung erteilt.

Nach der Anfang Oktober bekannt gewordenen Ansicht des
Bundesfinanzministeriums soll die Einbeziehung jedoch nur bei
gleichzeitiger voller Beaufsichtigung der Leasing-Unternehmen nach
dem Kreditwesengesetz ("Bankenaufsicht") gewährleistet werden. "Die
Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft ist jedoch eine völlig
andere als die eines Kreditinstitutes. Wir sehen weder rechtliche
noch tatsächliche Gründe für die Bankenaufsicht, so sind z.B. auch
die Pfandleiher dem KWG nicht unterstellt, obwohl sie von § 19
GewStDV profitieren", erklärt Gödel. Zudem bedeute die Bankenaufsicht
eine existentielle Bedrohung für die Mehrzahl der mittelständischen
Leasing-Unternehmen. "Allein der Verwaltungsaufwand für
Bankenaufsichtspflichten wäre so hoch, dass kleinere
Leasing-Gesellschaften ihn sich nicht leisten könnten und vom Markt
verdrängt würden." Außerdem refinanzieren sich alle
Leasing-Gesellschaften über Banken, die bereits der Bankenaufsicht
unterliegen. Eine Doppelaufsicht sei völlig unangemessen und unnötig.

"Hier muss dringend nachgebessert werden", erklärt Gödel. Die
Struktur der Leasing-Branche ist vielschichtig. Den Markt teilen sich
große, meist auch international tätige Gesellschaften und eine
Vielzahl kleiner und mittelständischer Leasing-Unternehmen. Der BDL
fordert daher eine Lösung, die diese Struktur berücksichtigt und für
alle Leasing-Gesellschaften die gleichen Wettbewerbsbedingungen
schafft. Gödel: "Hier darf seitens des Ministeriums nicht ungewollt
Strukturpolitik betrieben werden."

Die Koalitionsfraktionen teilen die Auffassung der Leasing-Branche
in zentralen Punkten. Der Finanzausschuss des Bundestages erklärte in
seinem jüngsten Bericht, dass auch "ein abgestuftes Verfahren der
Bankenaufsicht in Frage komme, d.h. eine der Geschäftstätigkeit der
Leasing-Unternehmen und den damit verbundenen Risiken angemessene
Aufsicht." Der Finanzausschuss hat die Bundesregierung kurzfristig um
Vorlage eines ergänzenden Berichts gebeten. "Wir brauchen
schnellstmöglich eine vernünftige Lösung, damit wirtschaftliche und
juristische Risiken nicht die Branche belasten", fordert Gödel.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 030 206337-22
e-Mail: schur@leasingverband.de


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