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euro adhoc: Implenia AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Implenia will Klarheit schaffen

Geschrieben am 19-11-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

19.11.2007

Ausserordentliche Generalversammlung zur Bestätigung der
statutarischen Eintragungsbeschränkungen

D i e t l i k o n, 19. November 2007. Der Verwaltungsrat des
Schweizer Baudienstleistungskonzerns Implenia AG hat beschlossen, auf
den 14. Dezember eine ausserordentliche Generalversammlung
einzuberufen. Die Aktionäre sollen dabei darüber abstimmen, ob die
derzeit gültige Eintragungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Lex
Koller für ausländische Aktionäre aufgehoben werden soll, wie dies
von der britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners verlangt wird.
Laxey Partners, welche 34 Prozent der Aktien von Implenia besitzt,
hatte am 5. November ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre lanciert
unter der Bedingung, dass die geltende Vinkulierungsordnung
abgeschafft wird.

Der Implenia-Verwaltungsrat will an den geltenden
Vinkulierungsbestimmungen gemäss Artikel 7 Abs. 4 lit. b der Statuten
der Gesellschaft festhalten. Diese bedeuten - bestätigt durch eine
kürzlich vom Bezirksrat Bülach erlassene Verfügung - dass
ausländische Aktionäre über maximal 20 Prozent der Stimmrechte an
Implenia verfügen dürfen. Falls dieser Wert überschritten wird, würde
Implenia als ausländisch beherrscht gelten und damit ein für das
ganze Geschäftsmodell von Implenia wesentlicher und ertragreicher
Teil des Geschäftes weg brechen. Dadurch würde Shareholder Value in
grossem Umfang vernichtet. Der Verwaltungsrat empfiehlt den
Aktionä¬ren deshalb mit Nachdruck, eine Änderung der entsprechenden
Eintragungsbeschränkung für ausländische Aktionäre abzulehnen.

"Mit dem Beschluss, die für das Geschäftsmodell von Implenia zentrale
Eintragungsbeschränkung den Aktionären zum Entscheid vorzulegen, will
der Verwaltungsrat in dieser Frage Klarheit schaffen" sagt Anton
Affentranger, Präsident des Verwal¬tungsrates. Wenn mehr als 20
Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft in ausländischen Händen
liegen würden, wäre es Implenia nicht mehr möglich, Grundstücke als
Grundlage ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erwer-ben. Weil
Implenia ein integriertes Geschäftsmodell verfolgt, das alle Stufen
vom Kauf eines Grundstücks bis hin zu seiner Überbauung und dem
späteren Un¬terhalt der Bauten umfasst, würde das gesamte Geschäft
von Implenia geschädigt. Selbst ohne Berücksichtigung des Verlusts
von Synergien zwischen den Geschäftsbereichen würde der EBIT von
Implenia 15 bis 25 Prozent tiefer ausfallen und entsprechend
Shareholder Value vernichtet.

Die vom Verwaltungsrat verfolgte Strategie, die sich auch immer
stärker auf die dem Bauen vor- und nachgelagerten Dienstleistungen
konzentriert, weil diese besonders ertragsstark sind, verspricht dem
gegenüber einen kontinuierlich wachsenden Mehrwert. Dies zumal sich
dieses Know How-orientierte Modell auch auf ausländische Märkte
übertragen lässt. Entsprechende Schritte hat der Verwaltungsrat mit
Stossrichtung Russland auch bereits eingeleitet.

Vorgehen von Laxey schädlich für die übrigen Aktionäre

An einer nachhaltigen Entwicklung von Implenia ist Laxey
offensichtlich nicht interessiert, son-dern nur am kurzfristigen
Profit. Der Hedge Fund entwickelte bisher keine strategischen
Vorstellungen für das Unternehmen, attackiert hingegen den
Verwaltungsrat und seinen Präsidenten aggressiv und versucht, die
Unternehmensführung zu spalten. Laxey geht immer wieder nach diesem
Muster vor: sie versucht, die leitenden Organe der von ihnen
attackierten Firmen über die Medien und mit Verantwortlichkeits- und
Schadenersatzklagen in Millionenhöhe unter Druck zu setzen und
dadurch zu einem Handeln allein zum Vorteil von Laxey zu zwingen.

Mit verschiedenen juristischen Manövern hat Laxey in den vergangenen
Wochen auch versucht, den Willen des Gesetzgebers in Bezug auf den
Aufbau grösserer Aktienpakete zu unter¬laufen. So versuchte sie am
13. Juli dieses Jahres, die Übernahmekommission dazu zu bringen,
einem Antrag zuzustimmen, der es ihr erlaubt hätte, mit
Gleichgesinnten eine Gruppe im Hinblick auf den Verkauf einer
kontrollierenden Beteiligung von zusammen über 33.3 Prozent des
Kapitals zu bilden, ohne den andern Aktionären das dann gesetzlich
vorgeschriebene Kaufangebot machen zu müssen. Gleichzeitig beantragte
Laxey der Schweizer Börse SWX, das Erreichen einer Beteiligung an
Implenia von 33.3 Prozent nicht melden zu müssen, wenn diese
Beteiligung durch den Einsatz von bestimmten Finanzkonstrukten
(Contracts for Difference) zustande kommt. Im Lichte des Scheiterns
dieser beiden Versuche ist auch das jetzt lancierte Übernahmeangebot
zu sehen. Es wurde nicht mit dem Zweck unterbreitet, Implenia zu
übernehmen, sondern einzig dazu, ein noch grösseres Paket schnüren zu
können, um es dann mit einer Prämie weiterverkaufen zu können, ohne
die anderen Aktionäre daran teilhaben zu lassen. Die
Übernahmekommission hat mit ihrer Empfehlung vom 16. November 2007
dieser Absicht zumindest teilweise und bis Sommer 2008 einen Riegel
geschoben.

Mit ihrem Vorgehen versucht Laxey, die bestehenden Gesetze und
börsen-rechtlichen Vorschriften zu unterlaufen, dies zum Schaden
früherer Aktionäre, die ihre Titel mangels Kenntnis über den
Paketaufbau zu günstig verkauft haben und zum Nachteil heutiger
Aktionäre, die bei einem Kontrollwechsel um eine faire Prämie
gebracht werden. Der den Aktionären im Rahmen des jetzt
unterbreiteten Angebotes offerierte Preis pro Aktie von CHF 33.23 lag
zum Zeitpunkt der Ankündigung 8 Prozent unter dem Aktienkurs. Er
widerspiegelt den gegenwärtigen Wert der Gesellschaft und ihr
Potential in keiner Art und Weise.

Der Verwaltungsrat weist das Angebot denn auch als nicht im Interesse
der Aktionäre und des Unternehmens liegend zurück und empfiehlt allen
Aktionären, es abzulehnen und Laxey keine Aktien anzudienen. Der
Verwaltungsrat wird innert der gesetzlichen Frist einen formellen
Bericht zum Angebot publizieren. Der Verwaltungsrat ist überzeugt,
dass er mit seiner Strategie für die Aktionäre mittel- bis
langfristig wesentlich mehr Wert generieren wird, als Laxey nun
offeriert.

Um klare Verhältnisse zu schaffen, hat sich der Verwaltungsrat zur
Einberufung der aus-serordentlichen Generalversammlung vom 14.
Dezember entschlossen. Er ist zuversichtlich, dass die erforderliche
Mehrheit der Aktionäre seinen Überlegungen folgen und die Abschaffung
der für die Zukunft von Implenia bedeutenden Eintragungsbeschränkung
ablehnen wird. Sie würde dem Unternehmen, das sich zwei Jahre nach
der Fusion von Batigroup und Zschokke in einer dynamischen und
vielversprechenden Entwicklung befindet, die geschäftlichen
Grundlagen im Bereich Projektentwicklung entziehen und viele der
heute rund 6000 Arbeitsplätze gefährden.


Ende der Mitteilung euro adhoc 19.11.2007 10:30:00
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ots Originaltext: Implenia AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Aloys Hirzel
Hirzel. Neef. Schmid. Konsulenten
Telefon +41 43 344 42 42

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel


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