Bundesjustizministerium plant vier Seiten lange Widerrufsbelehrung für den Internethandel
Geschrieben am 20-11-2007 |
Köln (ots) - Nach fünf Jahren öffentlicher Kritik hat das Bundesjustizministerium nun einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Der Entwurf soll Onlinehändler und andere Warenversender vor Abmahnungen schützen und berücksichtigt zahlreiche Vorschläge des Gütesiegel-Ausstellers Trusted Shops. Allerdings soll der neue Mustertext anders als vorgeschlagen rund vier DIN-A4-Seiten lang sein und ist wegen verbleibender Kritikpunkte weiterhin von Gerichten angreifbar.
"Wir freuen uns zwar, dass das Ministerium jetzt einige Verbesserungen umsetzen will, die die Gerichte fordern", sagt Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH. So werde nun beispielsweise auf den Warenerhalt als Voraussetzung für den Fristbeginn hingewiesen. "Die neue Belehrung ist aber schon wegen der geplanten Länge für die Praxis ungeeignet", so Föhlisch.
Hintergrund
Aufgabe der Muster-Widerrufsbelehrung ist einerseits, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, anderseits den Händlern im Fernabsatz Rechtssicherheit zu bieten und vor Abmahnungen zu schützen. Gerade in jüngster Zeit hatten etliche Gerichte das amtlich vorgesehene Muster für nicht rechtskonform erklärt. In der Folge wurden viele Onlineshops wegen angeblich mangelhafter Widerrufsbelehrung kostenpflichtig abgemahnt, obwohl sie das Muster verwendeten.
Kritikpunkt Länge
Der neue Entwurf soll die Händler verpflichten, in der Belehrung viele Paragraphen im Wortlaut wiederzugeben. Damit umfasst der Text, abhängig vom speziellen Fall, über 1700 Wörter. "Etwa 4 DIN-A4-Seiten lange Belehrungstexte sind für Unternehmer unpraktikabel und für die Verbraucher intransparent", urteilt Föhlisch.
Kritikpunkt Gesetzesrang
Nach den aktuellen Planungen wäre das Muster weiterhin Bestandteil der Verordnung BGB-InfoV, hätte also erneut keinen Gesetzesrang. Somit wäre es nach wie vor möglich, dass Gerichte Textbestandteile monieren, weil sie dem übergeordneten BGB widersprechen. Die Händler hätten auch bei Verwendung des neuen Musters keine Rechtssicherheit.
Kritikpunkt Komplexität
Anders als in den meisten europäischen Staaten muss nach deutschem Recht schon im Vorfeld einer Bestellung auf Internetseiten über alle Details des Widerrufsrechtes informiert werden. Für eBay-Powerseller gelten hier die gleichen komplizierten Gesetze wie für Finanzkonzerne. Diese Regelungen sollten nach Ansicht von Trusted Shops vereinfacht werden, um die Komplexität der Belehrung zu reduzieren.
Eine ausführliche Diskussion des Ministeriumsentwurfs gibt es zum Download unter www.trustedshops.de/presse
Über Trusted Shops:
Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. In den letzten sieben Jahren wurden mehr als 5.000 Händler geprüft, davon führen derzeit über 2.000 das begehrte Gütesiegel. Ausführliche Hintergrundinformationen unter www.trustedshops.de/presse.
Originaltext: Trusted Shops GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18323 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18323.rss2
Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH Carsten Föhlisch Subbelrather Straße 15c 50823 Köln Telefon: 0221 - 775 36 78 Fax: 0221 - 775 36 478 E-Mail: foehlisch@trustedshops.de
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