Bundesanzeiger wartet noch auf viele Jahresabschlüsse / Mittelständischen Unternehmen drohen bei Verzug hohe Ordnungsgelder
Geschrieben am 22-11-2007 |
Nürnberg (ots) - Vielen Unternehmen drohen nach dem Jahreswechsel hohe Ordnungsgelder. Denn mit dem 31. Dezember 2007 naht der Stichtag, bis zu dem Kapitalgesellschaften ihren Abschluss für das Jahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger offen legen müssen. Vor allem mittelständische Unternehmer haben bisher die seit Jahrzehnten geltende Offenlegungspflicht missachtet. Nun müssen sie dieser auf elektronischem Weg nachkommen. Zudem werden Verstöße gegen dieses Transparenzgebot zukünftig vom Bundesamt für Justiz geahndet. Trotz möglicher Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro ist die Einreichungsquote beim Bundesanzeiger bis Mitte November äußerst gering gewesen - obwohl Lösungen verfügbar sind, mit denen sich die elektronische Offenlegung auf das notwendige Maß beschränken und einfach umsetzen lässt.
Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa eine Million offenlegungspflichtige Unternehmen. Bisher haben nach Angaben des Bundesanzeigers in Köln lediglich knapp 70.000 ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 dort eingereicht. "In Deutschland lassen sich die meisten Unternehmen nicht gern in die Karten schauen", kommentiert Dr. Jochen Voß, Steuerberater in Düsseldorf, die niedrige Zahl. Die Zurückhaltung bei der Abschluss-Veröffentlichung wurde von den Behörden bisher weitgehend geduldet. Doch seit Jahresanfang gilt das Umgehen der Offenlegungspflicht nicht mehr als Kavaliersdelikt: Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) schreibt vor, dass Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind. Verstöße dagegen werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn geahndet. Säumige Unternehmen müssen mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Höchste Zeit, die Offenlegungspflicht ernst zu nehmen. Vorgelegt werden kann der Jahresabschluss digital über das Internet-Portal des Bundesanzeigers oder das DATEV-Rechenzentrum und vorübergehend noch im Papierformat. Viele Steuerberater bieten die Einreichung beim Kölner Bundesanzeiger als Dienstleistung an. So auch Voß, der seinen Mandanten rät, dieses gleich nach der Abschlusserstellung erledigen zu lassen.
Er nutzt nach ersten Übermittlungen über die IT-Plattform des Bundesanzeigers nun die Lösung der DATEV eG, dem Rechnungswesenspezialisten und IT-Dienstleister für Freie Berufe und mittelständische Unternehmen: Mittels einer neuen Funktion in dessen Rechnungswesen-Programm bereitet Voß die Abschlüsse zur Veröffentlichung auf und versendet sie via DATEV-Rechenzentrum zum Bundesanzeiger. Der Dateneingang bei der DATEV ist mit einer Authentifizierungsprüfung verknüpft und die Übertragung nach Köln mittels Verschlüsselung gesichert. "Der Weg ist einfach und sicher", berichtet der Steuerberater zufrieden. "Außerdem liefern wir das laut Entgelttabelle günstigste Datenformat." Größere Unternehmen sparen dadurch einige 100 Euro.
Langfassung dieses Berichtes unter www.datev.de/presse
Originaltext: DATEV eG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2
Pressekontakt: DATEV eG Claudia Specht Tel.: 0911 276-1450 claudia.specht@datev.de
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