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Stiftung EAR - seit zwei Jahren Garant für die erfolgreiche und kostengünstige Umsetzung des ElektroG

Geschrieben am 23-11-2007

Fürth (ots) -

EAR-Vorstand Theusner: "Die Stiftung steht für Gleichbehandlung
aller Betroffenen und höchstmögliche Effizienz von Struktur und
Datensystem."

"Die Vorgaben des ElektroG termingerecht umzusetzen, bedeutete
wegen ihrer Dimension und wirtschaftlichen Reichweite einen Kraftakt
für tausende Beteiligter", erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der
Stiftung Elektro-Altgeräte Register, heute in Fürth. Anlass ist der
zweite Jahrestag des Beginns der praktischen Umsetzung des ElektroG
durch die Stiftung EAR am heutigen Tag. Mit dem ElektroG wurde die
EU-Richtlinie zur Entsorgung der Elektro-Altgeräte, des so genannten
Elektroschrotts, in Deutschland umgesetzt. "Umso klarer ist das
Signal für eine erfolgreiche und weitgehend geräuschlose Umsetzung
allein schon dadurch, dass die Stiftung EAR schlicht ihre Funktion
erfüllt. Die Stiftung EAR steht dabei für die Gleichbehandlung aller
Betroffenen, einen strikt wettbewerbsgerechten Ansatz und die
höchstmögliche Effizienz in Struktur und Beherrschung der immensen
Datenfülle", betonte Theusner weiter. Aus der zunächst von einigen
engagierten Unternehmen gegründeten Stiftung EAR sei heute
bestimmungsgemäß eine von der gesamten Wirtschaft getragene, bewusst
unabhängige und neutrale Institution geworden.

Der EAR-Vorstand wies darauf hin, dass die Umsetzung des ElektroG
"nach Aussage zahlreicher Unternehmen der Elektro- und
Elektronikindustrie für sie im Vergleich zu anderen
EU-Mitgliedsstaaten zu den geringsten Gesamtkosten für die Entsorgung
führt. Einen besseren Beleg für den Erfolg des Konzeptes der Stiftung
EAR kann es wohl kaum geben." Durch die spezielle, ebenfalls durch
das ElektroG festgelegte Struktur der Stiftung EAR haben die
registrierten Hersteller zudem in einmaliger Weise ein
Mitwirkungsrecht an der Gestaltung der Regelungen, soweit sie nicht
gesetzlich vorgegeben sind. "Alle Herstellergremien der Stiftung EAR
sind konstituiert und arbeiten."

Mit der Gründung der Stiftung EAR und ihrer Beleihung mit
hoheitlichen Aufgaben wurde erstmals in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Gesetzgeber, den
Vertretern der Bundesländer, der betroffenen Wirtschaftskreise, aber
auch der Kommunen und Entsorger ein neuartiger Ansatz gewagt:
- Die Übertragung behördlicher Funktionen auf eine
privatrechtliche Organisation der Wirtschaft ermöglichte
es, Abläufe mit höchster Effizienz, minimierten Kosten für
die Umsetzung und modernster IT-Struktur zu gestalten, um
die bislang rund 350.000 Vorgänge der
Hersteller-Registrierung und Abhol- und
Bereitstellungsanordnungen zu bewältigen. Ohne Kenntnis
der betroffenen Märkte und deren Funktionsweise wäre dies
nicht möglich gewesen.
- Die strikt wettbewerbsgerechte Ausrichtung führt zur
gesetzesgemäß "gleichmäßigen" Verteilung der zusätzlichen
Belastungen aus den gesetzlichen Zielsetzungen auf die
betroffenen Wirtschaftskreise. Natürlich stellt dies u.a.
hohe Anforderungen an die Korrektheit von Daten und
Verhaltensweisen der betroffenen Unternehmen.

Theusner hob hervor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes der
Wirtschaft sehr wohl zusätzliche Pflichten aufgebürdet habe. Dass
hierbei eine privatrechtliche Organisation im Zentrum steht, habe bei
einigen Betroffenen zunächst zu Irritationen, Missinterpretationen
und Fehleinschätzungen geführt. Zu den Erkenntnissen dieser Zeit
gehöre z.B., dass es auch bei einer weitgehend elektronischen
Umsetzung der Gesetzesvorgaben nicht ausreiche, nur die entsprechende
Software - die des EAR-Systems - zu beherrschen. Die Erfüllung der
Pflichten nach dem ElektroG setze eine weit reichende Kenntnis der
gesetzlichen Regelungen im Einzelnen voraus, was heute in der weit
überwiegenden Zahl der Fälle gegeben sei.

EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine
Reihe von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent
eingesetzt würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der
Nachsicht, die für eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in
einem derart komplexen Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das
ElektroG muss mehr als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei
allen potentiell Betroffenen bekannt sein - und ist zu befolgen."
Theusner wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl
eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende
Anzahlen von Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch
Wettbewerber hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis
aber auch für die Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens.
"Trittbrettfahrer werden hierzulande keine Zukunft haben."

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern,
koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die
Stiftung Elektro-Altgeräteregister Verwaltungs- und
Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung
agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und
untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

Originaltext: Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69083
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69083.rss2

Pressekontakt:
EAR-Pressebüro
Interel Claudia Conrad GmbH
Tel.: 030 / 28 88 29 - 0
Fax: 030 / 28 88 29 - 19
Mail: ear@interel.de

Hinweis für die Redaktionen:
Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter
http://www.stiftung-ear.de/aktuell


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