Stiftung EAR - seit zwei Jahren Garant für die erfolgreiche und kostengünstige Umsetzung des ElektroG
Geschrieben am 23-11-2007 |
Fürth (ots) -
EAR-Vorstand Theusner: "Die Stiftung steht für Gleichbehandlung aller Betroffenen und höchstmögliche Effizienz von Struktur und Datensystem."
"Die Vorgaben des ElektroG termingerecht umzusetzen, bedeutete wegen ihrer Dimension und wirtschaftlichen Reichweite einen Kraftakt für tausende Beteiligter", erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, heute in Fürth. Anlass ist der zweite Jahrestag des Beginns der praktischen Umsetzung des ElektroG durch die Stiftung EAR am heutigen Tag. Mit dem ElektroG wurde die EU-Richtlinie zur Entsorgung der Elektro-Altgeräte, des so genannten Elektroschrotts, in Deutschland umgesetzt. "Umso klarer ist das Signal für eine erfolgreiche und weitgehend geräuschlose Umsetzung allein schon dadurch, dass die Stiftung EAR schlicht ihre Funktion erfüllt. Die Stiftung EAR steht dabei für die Gleichbehandlung aller Betroffenen, einen strikt wettbewerbsgerechten Ansatz und die höchstmögliche Effizienz in Struktur und Beherrschung der immensen Datenfülle", betonte Theusner weiter. Aus der zunächst von einigen engagierten Unternehmen gegründeten Stiftung EAR sei heute bestimmungsgemäß eine von der gesamten Wirtschaft getragene, bewusst unabhängige und neutrale Institution geworden.
Der EAR-Vorstand wies darauf hin, dass die Umsetzung des ElektroG "nach Aussage zahlreicher Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie für sie im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten zu den geringsten Gesamtkosten für die Entsorgung führt. Einen besseren Beleg für den Erfolg des Konzeptes der Stiftung EAR kann es wohl kaum geben." Durch die spezielle, ebenfalls durch das ElektroG festgelegte Struktur der Stiftung EAR haben die registrierten Hersteller zudem in einmaliger Weise ein Mitwirkungsrecht an der Gestaltung der Regelungen, soweit sie nicht gesetzlich vorgegeben sind. "Alle Herstellergremien der Stiftung EAR sind konstituiert und arbeiten."
Mit der Gründung der Stiftung EAR und ihrer Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Gesetzgeber, den Vertretern der Bundesländer, der betroffenen Wirtschaftskreise, aber auch der Kommunen und Entsorger ein neuartiger Ansatz gewagt: - Die Übertragung behördlicher Funktionen auf eine privatrechtliche Organisation der Wirtschaft ermöglichte es, Abläufe mit höchster Effizienz, minimierten Kosten für die Umsetzung und modernster IT-Struktur zu gestalten, um die bislang rund 350.000 Vorgänge der Hersteller-Registrierung und Abhol- und Bereitstellungsanordnungen zu bewältigen. Ohne Kenntnis der betroffenen Märkte und deren Funktionsweise wäre dies nicht möglich gewesen. - Die strikt wettbewerbsgerechte Ausrichtung führt zur gesetzesgemäß "gleichmäßigen" Verteilung der zusätzlichen Belastungen aus den gesetzlichen Zielsetzungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise. Natürlich stellt dies u.a. hohe Anforderungen an die Korrektheit von Daten und Verhaltensweisen der betroffenen Unternehmen.
Theusner hob hervor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes der Wirtschaft sehr wohl zusätzliche Pflichten aufgebürdet habe. Dass hierbei eine privatrechtliche Organisation im Zentrum steht, habe bei einigen Betroffenen zunächst zu Irritationen, Missinterpretationen und Fehleinschätzungen geführt. Zu den Erkenntnissen dieser Zeit gehöre z.B., dass es auch bei einer weitgehend elektronischen Umsetzung der Gesetzesvorgaben nicht ausreiche, nur die entsprechende Software - die des EAR-Systems - zu beherrschen. Die Erfüllung der Pflichten nach dem ElektroG setze eine weit reichende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen im Einzelnen voraus, was heute in der weit überwiegenden Zahl der Fälle gegeben sei.
EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent eingesetzt würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der Nachsicht, die für eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in einem derart komplexen Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das ElektroG muss mehr als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei allen potentiell Betroffenen bekannt sein - und ist zu befolgen." Theusner wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende Anzahlen von Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch Wettbewerber hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis aber auch für die Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens. "Trittbrettfahrer werden hierzulande keine Zukunft haben."
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die Stiftung Elektro-Altgeräteregister Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.
Originaltext: Stiftung Elektro-Altgeräte Register Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69083 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69083.rss2
Pressekontakt: EAR-Pressebüro Interel Claudia Conrad GmbH Tel.: 030 / 28 88 29 - 0 Fax: 030 / 28 88 29 - 19 Mail: ear@interel.de
Hinweis für die Redaktionen: Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter http://www.stiftung-ear.de/aktuell
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