G-BA weist Kritik von einigen Patientenorganisationen zurück / Weitergabe der maschinenlesbaren Qualitätsdaten erst möglich, wenn schwerwiegende rechtliche und inhaltliche Vorbehalte geklärt sind
Geschrieben am 27-11-2007 |
Siegburg (ots) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Vorwürfe von verschiedenen Patientenorganisationen zurückgewiesen, nach denen er angeblich die Weitergabe von maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte grundsätzlich verweigere.
Vielmehr haben gravierende rechtliche Vorbehalte und die völlig uneinheitliche Position der Patientenvertretung im G-BA dazu geführt, dass auf seiner Sitzung am Donnerstag nicht beschlossen werden konnte, die so genannten XML-Daten zum jetzigen Zeitpunkt uneingeschränkt an alle Patientenvertretungen weiterzugeben. Hintergrund der Entscheidung ist ein Vertrag zwischen der Bertelsmann-Stiftung und einem Teil der Patientenvertreter im G-BA, der eine vorbehaltlose Abtretung der Nutzungsrechte der Daten vorsieht, um damit ein weiteres Informationsportal im Internet aufzubauen.
"Der G-BA befürwortet uneingeschränkt die Verfügbarkeit und Transparenz der Daten für alle Versicherten und Patienten. Allerdings ist es den Patientenvertretern bislang in keiner Weise gelungen, die Zweifel der Selbstverwaltungspartner im Hinblick auf die Nutzung dieser Daten durch einen kommerziellen Anbieter zu zerstreuen, die schließlich allen Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören", sagte Prof. Michael-Jürgen Polonius, unparteiischer Vorsitzender des G-BA für den Krankenhausbereich.
"Derzeit ist völlig unklar, ob eine Weitergabe der Daten durch die Patientenvertreter an Dritte rechtlich möglich ist und ob die Daten überhaupt objektiv und unverfälscht beziehungsweise direkt oder indirekt kommerziell aufbereitet werden. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA die Patientenvertreter eindringlich gebeten, diese ganz entscheidenden offenen Fragen ausreichend zu klären. Bis dahin werden die maschinenlesbaren Daten lediglich der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen im G-BA zur Verfügung gestellt, die sich ausdrücklich nicht der Vereinbarung mit Bertels-mann angeschlossen hat, und mit den Daten ab sofort natürlich Versicherte und Patienten informieren kann."
Darüber hinaus sind sämtliche Qualitätsberichte im nicht-maschinenlesbaren pdf-Format ohnehin schon jetzt für alle Interessierten uneingeschränkt verfügbar. "Die Kritik der Patientenvertreter ist für mich daher nur schwer nachvollziehbar. Sie müssen sich vielmehr fragen lassen, ob ihr Ziel, die Öffentlichkeit gezielt und umfassend über die Qualität deutscher Krankenhäuser zu informieren, mit ihrem Vorgehen nicht konterkariert wird", sagte Polonius. Schließlich könnten sie selbst nicht definitiv ausschließen, dass mit der Abtretung der Rechte ein möglicherweise mit erheblichen Kosten für die Versichertengemeinschaft verbundener Rückerwerb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Auf-gaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de .
Originaltext: G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62954 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62954.rss2
Pressekontakt: Kristine Reis-Steinert Kai Fortelka
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Gemeinsamer Bundesausschuss Auf dem Seidenberg 3a D-53721 Siegburg
Telefon: +49 2241 9388-30 Telefon: +49 2241 9388-48
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E-Mail: Kristine.Reis-Steinert@g-ba.de, Kai.Fortelka@g-ba.de
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