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stern-Korrespondent Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

Geschrieben am 27-11-2007

Hamburg (ots) - Urteil des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte / Belgien muss Schmerzensgeld zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat
entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler
stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstieß. Der belgische Staat muss laut
Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die
Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen.

Andreas Petzold, stern-Chefredakteur: "Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der
Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der
Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und
einzuschränken."

Hans-Martin Tillack, inzwischen stern-Korrespondent in Berlin: "Es
hat sich gelohnt, das Prinzip des Quellenschutzes bis zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
durchzufechten."

Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume
des damaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack
durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion
war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf, Tillack
habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an
Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf
Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU
berichtet.

Originaltext: Gruner+Jahr, stern
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6329
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6329.rss2

Pressekontakt:
Svenja Friedrich
stern-Marktkommunikation
20459 Hamburg
Telefon: 040 / 3703-3706
Telefax: 040 / 3703-5683
E-Mail: friedrich.svenja@stern.de


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