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Grenzwerte für Feuerstätten: Aktueller Überblick zu den geplanten Regelungen - jetzt online beim HKI

Geschrieben am 29-11-2007

Frankfurt am Main (ots) - Die aktuelle Berichterstattung in den
Medien hat für einigen Wirbel gesorgt. Viele Verbraucher sind
verunsichert. Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen
wissen derzeit nicht, was genau auf sie zukommt - und ob ihre
Feuerstätte von den neuen Regeln zum Emissionsschutz betroffen ist.
Aus diesem Grunde hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V. ein Merkblatt entworfen, das auf seiner Homepage
unter der Internet-Adresse www.hki-online.de ab sofort als Download
zur Verfügung steht.

Saubere Lösung für Altgeräte, die 40 Jahre oder älter sind

In dem aktuell vorliegenden Entwurf der "Ersten Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" - kurz 1. BImSchV -
plant der Gesetzgeber erstmals auch die Emissionen von
Kleinstfeuerungsanlagen zu regeln. Die ersten Geräte, die von den
geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1.
Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen oder in Verkehr gebracht
wurden und damit im Jahre 2015 bereits 40 Jahre oder älter sind. Drei
weitere Stufen für unterschiedliche Jahre der Typenprüfung folgen in
Abständen bis Anfang 2025.

Bestandsschutz für Neugeräte, die heute schon die Grenzwerte
erfüllen

Selbstverständlich wird die neue Verordnung auch für Neugeräte
gelten. Vorgesehen sind zwei Stufen für die einzuhaltenden
Emissionsgrenzwerte, wobei die erste Stufe mit dem In-Kraft-Treten
der neuen 1. BImSchV verknüpft ist. Die zweite Stufe folgt im Jahre
2015 mit niedrigeren Grenzwerten. Dabei soll gelten: Geräte, die die
Anforderungen der ersten Stufe bereits erfüllen, genießen
Bestandsschutz und dürfen auch nach 2015 weiter betrieben werden!

Moderate Übergangsfristen: Keine zusätzlichen Kosten für
Kaminofenbesitzer

Die moderaten Übergangsfristen erlauben es den Besitzern moderner
Feuerstätten, sich rechtzeitig auf die durchzuführenden Maßnahmen
vorzubereiten. Der wichtigste Punkt: Die Einhaltung der
Emissionsgrenzwerte muss nachgewiesen werden - auch bei Altgeräten.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Vor-Ort-Messung durch den
Schornsteinfeger. Vielmehr sind hier auch Feinstaubmessungen,
beispielsweise im Rahmen einer Typenprüfung, als Nachweis
ausreichend.

Aktuelle Auskunft zu Feuerstätten: HKI-Online-Datenbank startet
Anfang 2008

Besitzer von Feuerstätten, so der Tipp des HKI, sollten zunächst
abwarten, da die neue 1. BImSchV erst noch von Bundestag und
Bundesrat verabschiedet werden muss. Dementsprechend stehen auch die
zu erwartenden Regelungen noch nicht endgültig fest.

Sollte ein Gerät die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, besteht
die Möglichkeit zur Nachrüstung mit Vorrichtungen zur
Emissionsminderung (Filter) oder der Austausch des alten
emissionsträchtigen Gerätes durch eine neue Feuerstätte mit
geringeren Emissionen und einem höherem Wirkungsgrad - das hilft dann
nicht nur der Umwelt, sondern schont langfristig auch den eigenen
Geldbeutel.

Wer aktuell die Anschaffung einer neuen Feuerstätte plant, sollte
beim Kauf nach den Emissionswerten des Gerätes fragen und auf
eventuelle Zertifikate (z.B. DIN-Plus Zeichen, Erfüllung kommunaler
Anforderungen oder so genannte österreichische 15A-Verordnung)
achten.

Ab Januar 2008 bietet der HKI zudem eine neue Online-Datenbank an,
auf der sich Verbraucher, Schornsteinfeger und Behörden über die
geprüften Messergebnisse einzelner Geräte informieren und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten gezielt abfragen
können.

Originaltext: HKI
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2

Pressekontakt:
HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de


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