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Emissionen von Feuerstätten: Entscheidend ist nicht der Preis, sondern die Technik Missverständliche Informationen zu Filterpflicht, Austausch und Stilllegung von Feuerstätten

Geschrieben am 29-11-2007

Frankfurt am Main (ots) - In einigen Medien wird weiterhin darüber
berichtet, dass sämtliche Feuerstätten für feste Brennstoffe mit
einem Rußfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, falls
sie die strengen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (1.
BImSchV), über deren Neufassung die Bundesregierung derzeit berät,
nicht erfüllen sollten. Wiederholt wurde dabei ein Preis von 150 Euro
für Kaminöfen aus dem Baumarkt genannt und deren Emissionsverhalten
in Frage gestellt. Allerdings hat nicht der Preis für eine
Feuerstätte, sondern die Konstruktion des Gerätes in erster Linie
Einfluss auf das Emissionsverhalten.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hatte
dazu bereits mitgeteilt, dass es Geräte gibt, die die geplanten
Grenzwerte der ersten Stufe der BImSchV erfüllen - und zwar
unabhängig von ihrem Verkaufspreis. Sie genießen nach der derzeitigen
Planung damit Bestandsschutz.

Unabhängige Prüfstellen für Feuerstätten testen jedes Gerätemodell

Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu
auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf den
aktuellen DIN- und EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basieren. Und
zwar unabhängig davon, ob es sich um ein preisgünstiges Gerät aus dem
Baumarkt oder ein Design-Modell aus dem Kaminstudio handelt. Mit
entscheidend für die Höhe der Emissionen von Feinstaub und anderen
Schadstoffen ist die Geometrie des Feuerraumes und die richtige
Verbrennungsluftzuführung in den Feuerraum. Diese Parameter sind
jedoch nicht vom Anschaffungspreis, sondern von der Konstruktion des
Gerätes abhängig.

Gemessen werden bei der Typenprüfung auch die Emissionen von
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und
Partikeln. Des Weiteren wird der Wirkungsgrad der Feuerstätte
bestimmt.

Die Geräteprüfung erfolgt in jedem Fall herstellerneutral in einer
der sieben unabhängigen und staatlich benannten deutschen oder in
einer der europäischen Prüfstellen für Feuerstätten.

Eine weitere Möglichkeit, seinen Kunden sowie Schornsteinfegern,
Behörden und Institutionen das Emissionsverhalten seiner Feuerstätten
darzustellen, hat der Hersteller durch das Einspeisen seiner
Feuerstättendaten in die HKI-Datenbank, die derzeit eingerichtet wird
und Anfang 2008 online gehen soll.

(Hinweis: Erweitere Textfassung der Meldung vom 27. November 2007)

Originaltext: HKI
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2

Pressekontakt:
HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel. (0221) 42 58 12
E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de


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