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Neues Wärmegesetz schafft Richtlinien für Häuslebauer / Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten vorgeschrieben - Fördermittel für Altbausanierung

Geschrieben am 05-12-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Wichtigste
Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei Neubauten mindestens
14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien
stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei
Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.

Bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt
werden, ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung
künftig Pflicht. Die Größe einer zu diesem Zweck installierten
Solarkollektorfläche beispielsweise muss laut EEWärmeG mindestens
vier Prozent der Nutzfläche des Hauses entsprechen. "Kommen andere
Arten regenerativer Energien zum Einsatz, beispielsweise Holzpellets
oder Erdwärme, muss mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs daraus
gedeckt werden", informiert Konrad von Viereck, Sprecher der
Initiative Pro Pellets (IPP). Für Häuslebauer ist das eine lösbare
Aufgabe: Eine Holzpelletheizung kann in Kombination mit einer
Solaranlage den kompletten Jahresbedarf an Wärmeenergie liefern.
Immer mehr Haushalte entscheiden sich bereits heute für dieses
CO2-neutrale Heizmodell, um für die Zukunft gewappnet zu sein.

Eine Nutzungsquote für Altbauten wird es nicht geben - stattdessen
eine Förderung vom Staat. Hausbesitzer erhalten eine bestimmte
Grundförderung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem gibt es
Bonuszahlungen für zusätzliche Energiesparmaßnahmen, die nicht
zwingend erforderlich sind, zum Beispiel die Sanierung des Hauses.
Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt 350 Millionen Euro bereit, ab
2009 jährlich 500 Millionen Euro. Andere Fördermittel, etwa aus dem
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank, können unabhängig
davon in Anspruch genommen werden.

Ab 2009 gelten zudem schärfere Energiestandards für Häuser:
Umfassend sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie
verbrauchen dürfen als bisher. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020
mindestens 14 Prozent der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu
decken. Derzeit sind es sechs Prozent. Das Wärmegesetz ist Teil des
Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung, mit dem Ziel,
fossile Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von
Energieimporten zu mindern.

Originaltext: Initiative Pro Pellets
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64993
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64993.rss2

Pressekontakt:

Initiative Pro Pellets
c/o JDB Media GmbH
Stephanie Schmidt
Schanzenstraße 70
20357 Hamburg
Tel.: 040/468832-21
Fax: 040/468832-32
E-Mail: info@initiative-pro-pellets.com
www.initiative-pro-pellets.com


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