Neues Wärmegesetz schafft Richtlinien für Häuslebauer / Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten vorgeschrieben - Fördermittel für Altbausanierung
Geschrieben am 05-12-2007 |
Hamburg (ots) -
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Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Wichtigste Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei Neubauten mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.
Bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden, ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung künftig Pflicht. Die Größe einer zu diesem Zweck installierten Solarkollektorfläche beispielsweise muss laut EEWärmeG mindestens vier Prozent der Nutzfläche des Hauses entsprechen. "Kommen andere Arten regenerativer Energien zum Einsatz, beispielsweise Holzpellets oder Erdwärme, muss mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs daraus gedeckt werden", informiert Konrad von Viereck, Sprecher der Initiative Pro Pellets (IPP). Für Häuslebauer ist das eine lösbare Aufgabe: Eine Holzpelletheizung kann in Kombination mit einer Solaranlage den kompletten Jahresbedarf an Wärmeenergie liefern. Immer mehr Haushalte entscheiden sich bereits heute für dieses CO2-neutrale Heizmodell, um für die Zukunft gewappnet zu sein.
Eine Nutzungsquote für Altbauten wird es nicht geben - stattdessen eine Förderung vom Staat. Hausbesitzer erhalten eine bestimmte Grundförderung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem gibt es Bonuszahlungen für zusätzliche Energiesparmaßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind, zum Beispiel die Sanierung des Hauses. Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt 350 Millionen Euro bereit, ab 2009 jährlich 500 Millionen Euro. Andere Fördermittel, etwa aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank, können unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
Ab 2009 gelten zudem schärfere Energiestandards für Häuser: Umfassend sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie verbrauchen dürfen als bisher. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu decken. Derzeit sind es sechs Prozent. Das Wärmegesetz ist Teil des Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung, mit dem Ziel, fossile Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu mindern.
Originaltext: Initiative Pro Pellets Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64993 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64993.rss2
Pressekontakt:
Initiative Pro Pellets c/o JDB Media GmbH Stephanie Schmidt Schanzenstraße 70 20357 Hamburg Tel.: 040/468832-21 Fax: 040/468832-32 E-Mail: info@initiative-pro-pellets.com www.initiative-pro-pellets.com
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