Einbürgerungskompromiss / AWO: Viel Aufwand um einen kleinen Nenner
Geschrieben am 05-05-2006 |
Berlin (ots) - Die Innenminister der Bundesländer haben sich auf einen Kompromiss zur Einbürgerung verständigt. Der AWO-Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt wertete das Ergebnis als einen "Beitrag zur Entkrampfung des föderalen Streits um die Einbürgerung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger".
Nach Auffassung der AWO ist es erstens gut, dass bundeseinheitliche Standards zur Einbürgerung nun entwickelt werden sollen; schließlich gehe es um eine Staatsbürgerschaft und nicht um weitere 16 und zweitens sei es zu begrüßen, dass das Gerangel um Wissens- und Gewissenstests nun vom Tisch sei.
Ansonsten bietet der nach monatelangen Streitereien gefundene Konsens wenig Konkretes, da das Bundesamt für Migration damit beauftragt werde, jetzt ein Konzept für die künftig vorgesehenen Einbürgerungskurse zu entwickeln.
Tatsache ist: Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht bereits heute klare Bedingungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor. Diese sind: ein gesicherter Aufenthaltsstatus, ein achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik, ausreichende Deutschkenntnisse, kein Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, es muss eine grundsätzliche Bereitschaft vorliegen, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen und die Einbürgerungswilligen müssen ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung schriftlich abgeben. Darüber hinaus wird eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
Ob die neuen Einbürgerungskurse letztendlich zu einer gewünschten und vermehrten Einbürgerung führen werden, wird die Praxis zeigen.
Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15839 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15839.rss2
Pressekontakt: AWO-Bundesverband Pressestelle Email: presse@awo.org
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