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Wende in Sachen EM.TV - Schadensersatzansprüche der Anleger laut Urteil des OLG München nicht verjährt

Geschrieben am 06-12-2007

München (ots) -

Rotter Rechtsanwälte erstreitet Berufungsurteil gegen EM.Sport
Media (ehemals EM.TV) und die Gebrüder Haffa - erstinstanzliche
Klageabweisung wegen Verjährung nicht haltbar

Die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat am Dienstag in
einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 5 U
3524/07) für insgesamt zwölf Anleger, die im Jahr 2000 aufgrund
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen des Medienunternehmens EM.TV
AG - nunmehr EM.Sport Media AG - Aktien des Unternehmens erworben
hatten, ein obsiegendes Urteil erstritten.

Im vorausgegangenen Urteil des Landgerichts München war die am
31.12.2005 erhobene Klage der geschädigten Anleger wegen eines
angeblich zuvor erfolgten Verjährungseintritts abgewiesen worden. Der
diesbezüglichen Rechtsprechung, die im Fall EM.TV von mehreren
Kammern und Senaten der Münchener Gerichte vertreten wurde, ist der
fünfte Zivilsenat des OLG München nun energisch entgegen getreten.

Im Einzelnen wies der Senat in der mündlichen Verhandlung vom
04.12.2007 unter Berufung auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung
darauf hin, dass für keine der fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen von
EM.TV die Verjährungsfrist bereits mit der Medienberichterstattung
über die Anklageerhebung gegen die beiden Ex-Vorstände des
Unternehmens, die Gebrüder Thomas und Florian Haffa, zu laufen
beginnt. Bis dato war von Münchener Gerichten mehrfach - allerdings
ohne nachvollziehbare Begründung - angenommen worden, die dreijährige
Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und
Unternehmen beginne bereits mit der entsprechenden
Zeitungsberichterstattung im Herbst 2001 zu laufen. Dies hatte zur
Folge, dass alle Klagen, die nach Oktober 2004 bei Gericht
eingereicht worden waren, als verjährt abgewiesen wurden.

Rotter Rechtsanwälte hat dagegen stets die Ansicht vertreten, dass
die aus dieser Medienberichterstattung entnehmbaren Informationen
keineswegs ausreichend waren, um den geschädigten Anlegern die
Erhebung einer Zivilklage zumutbar zu machen. Dieser Argumentation
ist der fünfte Zivilsenat des OLG München nun gefolgt.

Der Senat äußerte die Ansicht, dass eine ausreichende
Tatsachenbasis, die eine solche Klageerhebung zumutbar machen könnte,
frühestens mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Gebrüder
Haffa im Mai 2002 vorliegen könne. Erst dann steht nach der
Strafprozessordnung fest, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen
die Angeklagten vorliegt. Konkret bedeutet dies, dass
Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger gegen EM.TV und die
Gebrüder Haffa frühestens zum 31.12.2005 verjährt sind,
möglicherweise sogar erst deutlich später.

Damit steht fest, dass für alle von der Kanzlei Rotter vertretenen
EM.TV-Anleger jedenfalls rechtzeitig Klage erhoben wurde. Besonders
folgenschwer ist dies angesichts der Tatsache, dass der 18.
Zivilsenat des OLG München im Sommer diesen Jahres eine vergleichbare
Berufung wegen angeblich eingetretener Verjährung durch Beschluss
zurückgewiesen hatte. Hierdurch wurde den betroffenen Anlegern die
Möglichkeit genommen, die Rechtskraft des zugrundeliegenden - wie nun
eindeutig feststeht: falschen - Urteils abzuwehren.

Im am Dienstag entschiedenen Berufungsverfahren wurde das
erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten
Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht München I
zurückverwiesen. "Das Landgericht wird sich nun im Einzelnen mit den
von uns erhobenen Vorwürfen zu den falschen und irreführenden
Kapitalmarkt-informationen von EM.TV auseinanderzusetzen haben. Wir
sind zuversichtlich, den Nachweis der Fehlerhaftigkeit dieser
Meldungen führen zu können" sagte Rechtsanwältin Katharina Diwischek
von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

Die Gebrüder Haffa wurden bereits im Jahr 2004 vom
Bundesgerichtshof wegen falscher Darstellung der Vermögenslage ihres
Unternehmens rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Zuletzt hatte
das Bundesverfassungsgericht diese Verurteilung nochmals bestätigt.
Rotter Rechtsanwälte ist bereits seit dem Jahr 2003 mit der
Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der durch
das rechtswidrige Verhalten von EM.TV geschädigten Anleger befasst.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland
und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter
Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren
beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter
Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische
und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer,
Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten
Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
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Pressekontakt:
Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main:

Volker Northoff
Telefon: +49 (0)69 952977-00, Fax -10
E-Mail: rotter@northoff.com

Rotter Rechtsanwälte, München:

Katharina Diwischek, Rechtsanwältin
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: diwischek@rrlaw.de

Felix Weigend, Rechtsanwalt
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: weigend@rrlaw.de


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