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Zivilgerichte in Hessen und Bayern bestätigen Wirksamkeit der Lizenzen von bwin in Deutschland

Geschrieben am 07-12-2007

Neugersdorf (ots) -

Bundesverfassungsgericht hebt Untersagungsentscheidung von
Bundesverwaltungsgericht zum bundesweiten Anbieten auf Grundlage
einer sogenannten DDR-Lizenz auf

bwin plädiert erneut für Trennung von Lotto und Sportwetten

Eine Reihe aktueller Gerichtsentscheidungen haben die bundesweite
Wirksamkeit der Lizenzgrundlagen von bwin in Deutschland bestätigt.
Das Landgericht Wiesbaden hat eine Klage der
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen auf Unterlassung der
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch Unternehmen der
bwin Gruppe mit Urteil vom 29.11.2007 zurückgewiesen.

Das Landgericht bestätigte sowohl die Wirksamkeit der
gibraltesischen Lizenz der bwin International Ltd. wie auch die
deutsche Lizenz der bwin e.K für die Veranstaltung und Vermittlung
von Sportwetten in Hessen. Das Gericht führt unter Bezugnahme auf die
Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Gambelli und Placanica
aus, bei Vorliegen ausländischer Glücksspielgenehmigungen stelle ein
Verbot von Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten der EG einen
Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eines
ausländischen Veranstalters dar.

Auch die deutsche Lizenz der bwin e.K. wurde vom Landgericht
Hessen bestätigt. Die Wirksamkeit der Lizenz ist ohnehin
unbestritten, seitens der staatlichen Konkurrenten wird allerdings
deren bundesweite Gültigkeit angegriffen. Hierzu führte das Gericht
aus:

"Die Ausdehnung der ursprünglich nur für die DDR erteilten
Genehmigung auf das gesamte (neue) Bundesgebiet ergibt sich aber aus
Art. 19 des Einigungsvertrages."

Eine weitere Bestätigung der Rechtsauffassung von bwin folgt aus
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2007 (Az.: 1
BvR 2218/06). Mit dieser Entscheidung hat das
Bundesverfassungsgericht eine gegenteilige Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, welches die Untersagung der
Sportwettenvermittlung in den alten Bundesländern an einen Inhaber
einer DDR-Lizenz noch bestätigt hatte.

Auch das Landgericht München hat mit einem gestern verkündeten
Urteil eine Klage gegen bwin abgewiesen. Damit haben in Bayern und
Hessen nun auch die Zivilgerichte bestätigt, dass das Online-Angebot
von bwin nicht untersagt werden darf. In gleicher Weise haben dies
schon für die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Verwaltungsgerichtshöfe
Bayern und Hessen im Mai bzw. November entschieden.

Diese Gerichtsentscheidungen setzen ein weiteres Fragezeichen
hinter den umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag. Jörg Wacker,
Direktor bwin: "Der neue Glückspielstaatsvertrag führt eindeutig in
eine Sackgasse. Er wird mit seiner Verknüpfung von Lotterien und
Sportwetten letztlich dafür sorgen, dass das Glücksspielmonopol
insgesamt fallen wird. Rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll kann nur
die Trennung der wesentlich auf Geschicklichkeitselementen beruhenden
Sportwetten oder Poker von reinen Glücksspielen wie der Lotterie
sein."

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als
einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist
bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und
2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000
Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges
Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs
und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Pressekontakt:

bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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