Kassen müssen empfohlene Nachholimpfungen zahlen
Geschrieben am 11-12-2007 |
Marburg (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Empfiehlt die Ständige Impfkommission das Nachholen einer versäumten Standardimpfung für Kinder und Jugendliche, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort die Kosten dafür tragen. Eine entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist jetzt in Kraft getreten. Damit bekräftigt eines der wichtigsten Gesundheitsgremien auf Bundesebene, welch große Bedeutung Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die individuelle Gesundheitsvorsorge haben. Laut STIKO sollten bestehende Impflücken frühzeitig geschlossen werden, wenn eine Impfung zum empfohlenen Termin nicht durchgeführt werden konnte.
"Die neue Regelung ist für Eltern und Ärzte vor allem von Jugendlichen ein guter Anlass, zu schauen, ob der Impfschutz auch wirklich vollständig ist", sagte dazu Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer des Impfstoffherstellers Novartis Behring in Marburg.
Der Impfkalender für Kinder und Jugendliche umfasst derzeit Schutzimpfungen gegen insgesamt zehn Krankheitserreger. Zuletzt wurden von der STIKO vor etwa einem Jahr unter anderem Meningokokken C in diese Liste aufgenommen. Das Bakterium kann innerhalb kürzester Zeit eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) verursachen, die oft schwere körperliche Schäden oder sogar den Tod zur Folge haben. Kleinkinder und Jugendliche sind besonders häufig betroffen. Die Schutzimpfung mit einem so genannten Konjugatimpfstoff sollte im zweiten Lebensjahr erfolgen, also bald nach dem ersten Geburtstag. Wurde dieser Termin versäumt, empfiehlt die STIKO eine schnellstmögliche Nachholimpfung durch den Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt. Erfolgt die Impfung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen bei gesetzlich Versicherten ab sofort die Krankenkassen hierfür die Kosten tragen. In Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die neue Erstattungsregelung noch nicht offiziell bestätigt. Bislang galten Nachholimpfungen als freiwillige Leistungen der Krankenkassen, so dass es hierzu regional unterschiedliche Regelungen gab.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er entscheidet, welche medizinischen Leistungen bundeseinheitlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Der jetzt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getretene Beschluss zur Erstattungsfähigkeit von Nachholimpfungen bezieht sich auf alle bestehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Über künftige Empfehlungen muss der G-BA dann jeweils innerhalb von drei Monaten entscheiden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hat Richtlinienkompetenz in Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten betreffenden Fragen. Da die STIKO nicht auf eine explizite Catch-up-Strategie - d.h. eine Nachhol-Impfkampagne - bei Meningokokken C setzt, empfiehlt sie Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr zum Erreichen eines individuellen Schutzes. Empfehlungen der STIKO gelten laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000 grundsätzlich als medizinischer Standard.
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Über Novartis
Novartis Vaccines and Diagnostics ist eine Division von Novartis, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung von präventiven Behandlungen und Hilfsmitteln liegt. Die Division beinhaltet zwei Bereiche: Novartis Vaccines und Chiron. Novartis Vaccines ist der weltweit fünfgrößte Impfstoffhersteller und der zweitgrößte Anbieter von Grippeimpfstoffen in den USA. Zu den Produkten der Division gehören Grippe-, Meningokokken-, Pädiatrie- und Reiseimpfstoffe. Chiron steht für das Bluttest- und Molekulardiagnostik-Geschäft und arbeitet daran, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten durch Entwicklung neuartiger Bluttests einzuschränken. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.novartisvaccines.com.
Die Novartis AG (NYSE: NVS) ist ein weltweit führendes Unternehmen, das Medikamente zum Schutz der Gesundheit, zur Heilung von Krankheiten und zur Verbesserung des Wohlbefindens anbietet. Es ist unser Ziel, innovative Produkte zu erforschen, zu entwickeln und erfolgreich zu vermarkten, um Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und die Lebens¬qualität kranker Menschen zu verbessern. Wir stärken gezielt unser Medikamentenportfolio, das auf strategische Wachstums¬bereiche für innovative Arzneimittel, qualitativ hochwertige und kostengünstige Generika, Humanimpfstoffe und führende rezeptfreie Medikamente zur Selbstmedikation ausgerichtet ist. Novartis ist das einzige Unternehmen mit führenden Positionen in diesen Bereichen. Im Jahr 2006 erzielte der Konzern einen Nettoumsatz von USD 37,0 Milliarden und einen Reingewinn von USD 7,2 Milliarden. Der Konzern investierte rund USD 5,4 Milliarden in Forschung und Entwicklung. Die Novartis Group hat ihren Sitz in Basel (Schweiz). Die Novartis Konzerngesellschaften beschäftigen rund 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 140 Ländern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.novartis.com.
Novartis Behring in Marburg ist der deutsche Standort des Impfstoffherstellers Novartis Vaccines and Diagnostics. In Deutschland hat der Impfstoffhersteller eine mehr als 100-jährige Tradition, die auf den Fir¬mengründer Emil von Behring zurückgeht, den ersten Träger des Medizin-Nobelpreises. In Deutschland ist Novartis Behring führender Spezialist bei Influenza- und FSME-Impfstoffen. Am Standort Marburg werden neben Grippe- und FSME-Impfstoff u.a. auch Impfstoffe gegen Diphtherie, Tetanus und Tollwut hergestellt. Informationen unter www.novartis-behring.de.
Originaltext: Novartis Behring Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64641 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64641.rss2
Pressekontakt: Novartis Vaccines and Diagnostics GmbH & Co. KG Emil-von-Behring-Straße 76 35041 Marburg
Irene von Drigalski Pressesprecherin Telefon: 06421 39 3265 Telefon: 06421 39 3264 (Sekretariat) pr.marburg@novartis.com
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