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AOK-Arzneirabattverträge: Oberstes deutsches Sozialgericht bestätigt Zuständigkeit des Sozialgerichtes Stuttgart

Geschrieben am 12-12-2007

Stuttgart (ots) - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat auf
Antrag der AOK Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass für die
rechtlichen Auseinandersetzungen zu den
AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen das Sozialgericht Stuttgart
zuständig ist. "Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter
Gerichts in den nächsten Tagen", so Dr. Christopher Hermann,
Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungschef der
Rabattverträge für das AOK-System am Mittwoch (12.12.2007) in
Stuttgart.

Oberstes Ziel der AOK ist laut Hermann, Rabattverträge für alle
ausgeschriebenen Arzneiwirkstoffe möglichst schnell an den Start zu
bringen. Hermann: "Nur so können wir noch größere Einsparpotenziale
erzielen und unseren Versicherten durch die Zuzahlungsbefreiung Geld
sparen helfen."

Zur Jahresmitte hatte die AOK Arzneirabattverträge für 83
Wirkstoffe ausgeschrieben. Bis jetzt sind schon für insgesamt 22
Wirkstoffe Verträge abgeschlossen worden. Die AOK habe dafür ein
Einsparpotenzial von 175 Millionen Euro für die zweijährige
Vertragslaufzeit errechnet. Das geplante Gesamteinsparvolumen würde
sich auf rund eine Milliarde Euro belaufen.

Originaltext: AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51195
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51195.rss2

Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Pressestelle
Telefon 0711/2593-561
Mailto: presse@bw.aok.de
Internet: www.aok.de/bw/presse


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