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OVG Bautzen bestätigt bwin-Lizenz: - bwin darf sein Angebot auf Grundlage seiner in der DDR erteilten Lizenz anbieten

Geschrieben am 13-12-2007

Neugersdorf (ots) -

- Sportwetten dürfen auch über das Internet angeboten werden -
Nutzungseinschränkung für alte Bundesländer

- Bundesweite Bewerbung von bwin mit einschränkenden Hinweisen
zulässig

- Staatliches Wettmonopol und Glücksspielstaatsvertrag der Länder
nicht mehr umsetzbar - Trennung von Lotto und Sportwette
unausweichlich

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute letztinstanzlich
weitgehend einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende
Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung des
Regierungspräsidiums Chemnitz wiederherzustellen. Das
Regierungspräsidium Chemnitz hatte im August 2006 dem Inhaber der
bwin e.K., Dr. Steffen Pfennigwerth, die Ausübung seiner
Geschäftstätigkeit im Bereich Sportwetten in der derzeitigen Form
untersagt. Gemäß der heutigen Entscheidung des OVG Bautzen darf die
bwin e.K. sein Angebot auch über das Internet anbieten, allerdings
untersagt das OVG bwin e.K., Wetten von Personen, die sich in den
alten Bundesländern aufhalten, anzunehmen. Zur Umsetzung sei das
Einfügen eines Disclaimers erforderlich, mit dem Personen ihren
tatsächlichen Aufenthaltsort bestätigen. Damit setzt sich das OVG
Bautzen in Widerspruch zu Entscheidungen der landesweit zuständigen
obersten Verwaltungsgerichte in Bayern und Hessen, die für diese
Bundesländer das Angebot von bwin e.K. zugelassen hatten. In einer
zweiten Entscheidung hat das OVG Bautzen das Angebot der
internationalen bwin-Gruppe www.bwin.com für Sachsen untersagt, diese
Entscheidung aber regional auf Sachsen begrenzt, so dass dieses
Angebot in den übrigen Bundesländern von der Entscheidung nicht
berührt wird.

Die bundesweite Bewerbung von bwin e.K. ist laut OVG Bautzen
zulässig, wenn ein entsprechender Hinweis darauf aufgenommen wird,
dass Personen, die sich in den alten Bundesländern aufhalten nicht
teilnehmen dürfen.

Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K.: "Die Entscheidung
des Oberverwaltungsgerichts stellt endgültig klar, dass das bwin
Angebot in Deutschland legal zur Verfügung gestellt wird und - mit
entsprechenden Hinweisen - bundesweit beworben werden kann. Damit ist
der Glücksspielstaatsvertrag der Länder, der ein staatliches Monopol
für Sportwetten in Deutschland festschreiben soll, nicht mehr
umsetzbar. Nach der Entscheidung des OVG Bautzen ist ein Monopol
nicht mehr herstellbar - ein gesetzliches Verbot eines legalen
Sportwettenanbieters wäre verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich
unzulässig. Ich freue mich insbesondere, dass damit die Arbeitsplätze
meiner Mitarbeiter am Standort Neugersdorf in Sachsen gesichert sind.
Gleichzeitig befremdet es mich, dass ausgerechnet ein Sächsisches
Gericht entgegen der Regelungen des Einigungsvertrages wieder in den
Grenzen der alten DDR denkt und entscheidet. Damit werden Mauern
wieder aufgezogen, die ich schon längst überwunden glaubte."

Pfennigwerth fügte hinzu: "Die Entscheidung bestätigt die
Wirksamkeit der mir erteilten Sportwettenerlaubnis und bedeutet
weiterhin einen wichtigen Meilenstein in der Einhaltung der
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als fundamentale
Grundsätze der Europäischen Union. Die bwin Gruppe ist damit nicht
mehr aus dem deutschen Markt zu drängen."

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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