LVZ: Künast: Merkel lässt im Streit um Kinder-Grundgesetzrechte "die Kinder die Zeche bezahlen"
Geschrieben am 19-12-2007 |
Leipzig (ots) - Sollte es zu einer Verankerung gesonderter Kinderrechte im Grundgesetz kommen, würde die Zahl der Verwahrlosungsfälle in Deutschland sinken. Das meint die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) begründete sie das mit der Aussage: "Mit Kinderrechten im Grundgesetz käme es zu weniger Fällen von Verwahrlosung, weil das System, das bei der Betreuung von Kindern hilft, stärker ausgebaut sein müsste. Der Staat könnte sich nicht mehr so einfach davonstehlen." Vor dem heutigen Kinderschutz-Gipfel der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten warf Künast der CDU-Vorsitzenden und Regierungschefin Angela Merkel vor, vor den Ministerpräsidenten "eingeknickt" zu sein, weil die eine Kostenexplosion für eine verbesserte Kinderbetreuung befürchteten.
"Vor einem Jahr hat Frau Merkel eigene Kinderrechte im Grundgesetz noch für eine interessante Idee gehalten. Heute haben ihr die Ministerpräsidenten aus Kostengründen klar gemacht: Mit uns nicht. Deshalb ist Frau Merkel eingeknickt", so Künast. "Die Zeche bezahlen die Kinder", beklagte die Grünen-Politikerin. Die Ministerpräsidenten wüssten, dass sie die Betreuungspolitik vor Ort ändern müssten. "Statt sich mit Modellversuchen hinwegzuretten, sollte Frau Merkel den Mut haben, zu ihrer früheren Auffassung zu stehen, notfalls auch im Widerstreit zu ihren Ministerpräsidenten", forderte die Fraktionsvorsitzende.
Mit gesonderten Kindergrundrechten in der Verfassung müsste das bisherige System der Betreuung und Förderung von Kindern umgestellt werden. "Keine Kommune, kein Landkreis, kein Ministerpräsident könnte es sich mehr leisten, Haushaltseinsparungen da zu beginnen, wo die geringste Gegenwehr herrscht, bei den Personalstellen im Kinderbereich." Heute würde zu wenig investiert in aufsuchende Sozialarbeit, in Jugendfreizeitarbeit, in Kinderförderung, in Bildung inklusive Ernährung. "Mit einem solchen Verfassungssatz in der Hand könnte rasch vor dem Bundesverfassungsgericht auf Leistungserfüllung durch den Staat geklagt werden. Das brächte den Durchbruch, zumindest gerichtlich verordnet, für die Kinderbetreuung", sagte Frau Künast.
Natürlich würden auch heute schon alle Grundrechte auch für Kinder gelten. "Aber bei der Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben wir gemerkt, dass die Verfassungswirklichkeit und die Verfassungstheorie nicht unbedingt zusammenpassen." Also sei die Gleichstellung der Geschlechter als besonderer Auftrag in die Verfassung aufgenommen worden, um staatliches Handeln zu erzwingen. "Kinder sind schwächer als Erwachsene. Keiner kann erklären, weshalb wir den Kindern das verweigern, was wir den Erwachsenen in gesonderter Form zubilligen", meinte Künast. Hinzu komme, dass 1949, dem Entstehungsjahr des Grundgesetzes, man noch das Bild von intakten, lange zusammenbleibenden Mehrgenerationen-Familien vor Augen gehabt habe. "Heute gibt es immer mehr Einfamilienhaushalte und allein Erziehende. Im Ergebnis hat das Kind weniger Schutzpersonen um sich. Deshalb muss der Staat mehr Verantwortung übernehmen."
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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