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Tamir Sapir will schikanösen Einspruch nicht hinnehmen und ein zu seinen Gunsten gefälltes internationales Schiedsgerichtsurteils über 28 Millionen USD durchsetzen

Geschrieben am 19-12-2007

New York (ots/PRNewswire) -

- Russlands Oberstes Handelsgericht wird Einspruch wegen 'neu
eingetretener Umstände' anhören - diese betreffen Zeichensetzung bzw.
angeblich fehlerhaft gesetzten Bindestrich;

- Die Anhörung soll am 22. Januar 2008 stattfinden.

Das Unternehmen "Moscow Oil Refinery" (MOR) hindert den New Yorker
Geschäftsmann und Immobilienunternehmer Tamir Sapir an der
Vollstreckung einer durch ein internationales Schiedsgericht
getroffenen Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2005 über 28
Millionen USD. Das Schiedsurteil war nach langwierigem Rechtsstreit
auch durch Russlands Oberstes Arbitrazh (Handels-)Gericht bestätigt
worden. Es war gegen MOR und zugunsten von Mr. Sapirs New Yorker
Unternehmen Joy-Lud Distributors International Inc. ausgefallen.

MOR wehrt sich weiterhin gegen die Vollstreckung des vom Obersten
Arbitrazh-Gericht Russlands bestätigten Schiedsgerichtsspruchs und
begründet seinen neuerlichen Einspruch damit, dass der Name des
Unternehmens von Mr. Sapir, Joy-Lud, manchmal mit Bindestrich
(Joy-Lud) und manchmal ohne Bindestrich (Joy Lud) geschrieben wird.
Russlands Oberstes Arbitrazh-Gericht wird diesen Einspruch als "neu
eingetretenen Umstand" am 22. Januar 2008 anhören. Durch seine
Bereitschaft zur Anhörung der Argumente MORs verschafft Russlands
Oberstes Arbitrazh-Gericht solch lächerlichen Einsprüchen Beachtung,
statt zu entscheiden, ob es überhaupt zu einer Anhörung kommen soll.

MOR ist ein in Moskau ansässiges, russisches Unternehmen. In den
Jahren von 1992 bis 1998 kam es zwischen Joy-Lud und MOR zu
insgesamt 16 Vertragsabschlüssen über die Lieferung von
Erdölprodukten durch MOR an Joy- Lud. Seit dem ersten
Vertragsabschluss zwischen den beiden Firmen im Jahre 1992 wurden
beide Schreibweisen verwendet. MOR hatte die Doppelschreibweise
zuvor nie beanstandet, was ganz besonders die Verschlagenheit dieses
neuerlichen Einspruchs unterstreicht. MOR beanstandete den
Bindestrich auch nicht, als das Unternehmen im Jahre 2003 die
Unternehmensunterlagen von Joy- Lud übernahm und infolgedessen
spätestens zu diesem Zeitpunkt über die korrekte Schreibweise von
Mr. Sapirs Unternehmen informiert war. Auch das oberste
Arbitrazh-Gericht war über die richtige Schreibweise des Firmennamens
informiert, nachdem ihm eben diese Unterlagen anlässlich der
Bestätigung des Stockholmer Schiedsspruchs vorgelegt worden waren.
Die Tatsache, dass sowohl das Gericht als auch MOR Kenntnis über die
richtige Schreibweise besassen, lässt daran zweifeln, ob ein
fehlender Bindestrich als "neu eingetretener Umstand" gewertet
werden kann.

"Natürlich bin ich enttäuscht darüber, dass Russlands oberstes
Handelsgericht diesem schikanösen Einspruch von MORs Seite Gehör
schenkt. Das Unternehmen versucht damit, die durch das
internationale Schiedsgericht festgelegte Zahlung zu umgehen, die
das Gericht gegen verschiedene vorherige Einsprüche bereits
bestätigt hatte", sagte Tamir Sapir, Geschäftsführer von The Sapir
Organization.

Die vom Obersten Arbitrazh-Gericht getroffene Entscheidung zur
Anhörung des Einspruchs von MOR untergräbt die handelsgeschäftlichen
Beziehungen zwischen Russland und den westlichen Staaten. Ein
Einspruch aufgrund eines angeblich fehlenden Bindestrichs, über den
sowohl das Gericht als auch MOR informiert waren, stellt die
Autorität des Stockholmer Schiedsgerichts in Frage, das als
allgemein anerkannte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im
Zusammenhang mit der vormaligen UdSSR gilt. Diese Entscheidung könnte
den Investitionsanreiz in Russland erheblich beeinträchtigen, da
westliche Länder den Eindruck gewinnen könnten, vor russischen
Gerichten über keinerlei Handhabe gegen lächerliche Anschuldigungen
seitens russischer Unternehmen zu verfügen.

Am 19. Januar 1995 unterzeichnete Joy-Lud einen in russischer
Sprache aufgesetzten Vertrag, in dem der Firmenname einen
Bindestrich ("Joy-Lud") enthielt, entsprechend der russischen
Gepflogenheit, Komposita (wie z. B. New-York, San-Francisco,
Los-Angeles) mit Bindestrich zu schreiben.

Im April 1998 kam MOR seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nach, worauf sich beide Parteien auf ein aussergerichtliches
Schiedsverfahren an einem Schiedsgericht im schwedischen Stockholm
einigten. Am 14. Juni 2005 fällte das Gericht einen Schiedsspruch,
nach dem MOR an Joy-Lud 28 Millionen USD zu zahlen hatte, zuzüglich
Zinsen und Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. Die zur Zeit
fälligen Zinsen belaufen sich auf mehr als 8 Millionen USD. Der
Schiedsspruch war in russischer Sprache abgefasst. Auf der
Titelseite und im Haupttext des Schiedsurteils erschien der Name des
Unternehmens mit Bindestrich ("Joy-Lud"), während andere Passagen
die Schreibweise "Joy Lud" (ohne Bindestrich) enthielten.

Originaltext: The Sapir Organization
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69439
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69439.rss2

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Olga Shmuklyer von Rubenstein Public Relations, Tel: +1-212-843-8364,
für The Sapir Organization


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