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ots.Audio: Riester-Sparer: Kein Geld verschenken! Zulagen bis Ende des Jahres beantragen

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Die Riesterrente wird immer beliebter! In diesem Jahr hat die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die für die Auszahlung der
Zulagen verantwortlich ist, über eine Milliarde Euro Zulagen an
Riestersparer ausgezahlt. Wie hoch die Zulagen sind und wer sie
bekommt weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 59 sec: "In der Regel erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, auch die staatlichen Zulagen
zu Ihrem Riester-Vertrag. Aber auch Beamte, Richter und Soldaten sind
förderberechtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar
Ehepartner von Riester-Sparern, die selbst keine Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen erhalten.
Der Staat zahlt jedem Riester-Sparer eine Grundzulage von derzeit 114
Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine
zusätzliche Kinderzulage von 138 Euro. Ab 2008 werden die Zulagen
noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro und die
Kinderzulage pro Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300
Euro."

Um die Zulagen zu erhalten, muss man einen Zulagenantrag stellen,
so Theil:

O-Ton 34 sec: "Der Zulagenantrag wird dem Sparer von seinem
Anbieter, das kann eine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft
sein, zugeschickt. Dieser muss ggf. um einige persönliche Angaben
ergänzt und an den Anbieter zurückgeschickt werden. Der wiederum
leitet den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dann
endgültig dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben."

Einfacher geht es mit einem Dauerzulagenantrag. Dann wird die
Zulage immer automatisch vom Anbieter selbst beantragt.

O-Ton 22 sec: "Bei einem Dauerzulagenantrag ist zu beachten, dass
man alle Änderungen - seien sie beruflicher oder familiärer Art, zum
Beispiel die Geburt eines Kindes, - dem Anbieter melden muss. Das ist
ganz wichtig, damit kein Geld verschenkt wird. Die Anbieter weisen
auf diese Möglichkeit hin."

Gerade jetzt zum Jahresende empfiehlt der Rentenexperte, auf
auslaufende Fristen zu achten. Die Zulage müsse spätestens innerhalb
von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt werden. Für
das Jahr 2005 also spätestens bis zum Ende dieses Jahres. Dies gelte
auch für alle, die die steuerliche Förderung im Rahmen der
Einkommenssteuerveranlagung geltend machen wollen.

Eine umfassende und unabhängige Beratung rund um die
Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung in den
bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die
Verbraucherzentrale an. Alle Adressen findet man auf der
Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Es gibt eine
spezielle Hotline zum Zulageverfahren und zur Förderung der
Altersvorsorge unter 0800 1000 48 0 40. Übrigens, besonders
Interessierte können jetzt auch einen Kurs "Altersvorsorge macht
Schule" bei den Volkshochschulen besuchen, der in zwölf Stunden alle
Fragen der finanziellen Absicherung im Alter beinhaltet.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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