ots.Audio: Riester-Sparer: Kein Geld verschenken! Zulagen bis Ende des Jahres beantragen
Geschrieben am 20-12-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Die Riesterrente wird immer beliebter! In diesem Jahr hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die für die Auszahlung der Zulagen verantwortlich ist, über eine Milliarde Euro Zulagen an Riestersparer ausgezahlt. Wie hoch die Zulagen sind und wer sie bekommt weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton 59 sec: "In der Regel erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, auch die staatlichen Zulagen zu Ihrem Riester-Vertrag. Aber auch Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar Ehepartner von Riester-Sparern, die selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen erhalten. Der Staat zahlt jedem Riester-Sparer eine Grundzulage von derzeit 114 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von 138 Euro. Ab 2008 werden die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro."
Um die Zulagen zu erhalten, muss man einen Zulagenantrag stellen, so Theil:
O-Ton 34 sec: "Der Zulagenantrag wird dem Sparer von seinem Anbieter, das kann eine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft sein, zugeschickt. Dieser muss ggf. um einige persönliche Angaben ergänzt und an den Anbieter zurückgeschickt werden. Der wiederum leitet den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dann endgültig dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben."
Einfacher geht es mit einem Dauerzulagenantrag. Dann wird die Zulage immer automatisch vom Anbieter selbst beantragt.
O-Ton 22 sec: "Bei einem Dauerzulagenantrag ist zu beachten, dass man alle Änderungen - seien sie beruflicher oder familiärer Art, zum Beispiel die Geburt eines Kindes, - dem Anbieter melden muss. Das ist ganz wichtig, damit kein Geld verschenkt wird. Die Anbieter weisen auf diese Möglichkeit hin."
Gerade jetzt zum Jahresende empfiehlt der Rentenexperte, auf auslaufende Fristen zu achten. Die Zulage müsse spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt werden. Für das Jahr 2005 also spätestens bis zum Ende dieses Jahres. Dies gelte auch für alle, die die steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend machen wollen.
Eine umfassende und unabhängige Beratung rund um die Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung in den bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Verbraucherzentrale an. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Es gibt eine spezielle Hotline zum Zulageverfahren und zur Förderung der Altersvorsorge unter 0800 1000 48 0 40. Übrigens, besonders Interessierte können jetzt auch einen Kurs "Altersvorsorge macht Schule" bei den Volkshochschulen besuchen, der in zwölf Stunden alle Fragen der finanziellen Absicherung im Alter beinhaltet.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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