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Hausärzteverband Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg freuen sich über den Zuschlag der AOK Baden-Württemberg

Geschrieben am 20-12-2007

Köln/Stuttgart (ots) - Die AOK Baden-Württemberg hat den Zuschlag
für die hausärztliche Versorgung nach § 73b SGB V ihrer Versicherten
der Bietergemeinschaft aus Hausärztlicher Vertragsgemeinschaft e.G.
(HÄVG), MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH und den unterstützenden
Landesverbänden erteilt. Zusammen vertritt die Bietergemeinschaft ca.
5.700 niedergelassene Hausärzte in Baden-Württemberg.

Die Verantwortlichen der Verbände, Dr. Frank-Dieter Braun (stellv.
Vorsitzender HÄV BW) und Dr. Werner Baumgärtner (Vorsitzender MEDI
BW) sehen hierin die einmalige Chance, den ca. 4 Millionen
AOK-Versicherten im Land eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe
hausärztliche Versorgung auch zukünftig zu sichern. "Mit diesem
Vertrag werden bessere Arbeitsbedingungen und kalkulierbare Honorare
für die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen erreicht", so Dr.
Baumgärtner.

Die Bietergemeinschaft sieht den anstehenden Verhandlungen und der
nachfolgenden Umsetzung optimistisch entgegen. Sie verfügt über die
erforderliche Erfahrung im Vertragsgeschäft, alleine die HÄVG wickelt
derzeit 19 Verträge mit Krankenkassen ab, mit derzeit ca. 40.000
teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzten. Die MEDIVERBUND
Dienstleistungs GmbH hat 14 Verträge mit Krankenkassen und 13 mit
Kliniken abgeschlossen. "Auch die Umsetzung eines komplexen Vertrages
zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V mit Bereinigung
der Gesamtvergütung ist über unsere Struktur sicher zu
gewährleisten", bestätigt Eberhard Mehl, Vorstandssprecher der HÄVG.
Dr. Braun: "Auch dieser neue Vertrag wird für alle Hausärzte in
Baden-Württemberg offen sein und an keine Mitgliedschaft eines
bestimmten Berufsverbandes gebunden! Unsere Verbände werden die
teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung der
Qualitätsanforderungen flächendeckend unterstützen".

MEDI wird Vorschläge zur Einbindung der fachärztlichen Versorgung
gemäß § 73c SGB V einbringen. Nur dadurch kann eine umfassende
wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung gesichert werden.

Originaltext: MEDI Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61059
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61059.rss2

Pressekontakt:
Manfred King
Leiter Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Hausärzteverband
Von-der-Wettern-Straße 27
51149 Köln
Tel.02203/57561041
Mail:manfred.king@hausaerzteverband.de

Angelina Schütz
Pressesprecherin von MEDI Baden-Württemberg
Industriestraße 2
70565 Stuttgart
Tel. 0711/80607973
Mail:schuetz@medi-verbund.de


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