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AWO: Langzeitarbeitslose Menschen brauchen verlässliche Betreuung!

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) - "Der Gesetzgeber sollte nun rasch innerhalb der
vorgegebenen Dreijahresfrist eine rechtssichere und optimale
Betreuungsregelung für langzeitarbeitslose Menschen in Deutschland
finden", betonte der AWO Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers in
ersten Stellungnahme nach dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes, das die Mischverwaltung von der
Arbeitsgemeinschaften (sog. Argen) für teilweise verfassungswidrig
einstuft.

"Es bringt jetzt herzlich wenig, sich in gegenseitigen
Schuldzuweisungen zu üben und das Thema für Wahlkämpfe zu
missbrauchen", so Brückers. Vielmehr müsse nun ein Betreuungskonzept
entwickelt werden, wonach die Betroffenen weiterhin Beratung und
Hilfe aus einer Hand erhielten. "Wenn in diesem Zusammenhang
Arbeitsvermittlung und Förderung im Zentrum der zu bewältigenden
Aufgaben stehen, dann brauchen wir eine funktionstüchtige zentrale
Institution, die das organisiert und koordiniert", betont Brückers.
Eine solche Aufgabe könne eigentlich nur die Bundesagentur für Arbeit
leisten. "Auf keinen Fall dürfen wir wieder in die Zeit vor den
Arbeitsmarktreformen zurückfallen, als viele Betroffene vergeblich
auf eine angemessene Betreuungsleistung hofften", unterstreicht der
AWO-Bundesgeschäftsführer.

Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15839
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15839.rss2

Pressekontakt:
AWO Bundesverband e.V.
030/263094553
presse@awo.org


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