Neu ab 1.1.2008 in Hessen: KENO und TOTO nur noch mit Kundenkarte spielbar / LOTTO Hessen weist auf rechtzeitige Beantragung hin
Geschrieben am 30-12-2007 |
Wiesbaden (ots) -
- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Die Lotterie-Teuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) in Wiesbaden weist darauf hin, dass ab dem 1.1.2008 die Zahlenlotterie KENO sowie die Sportwette TOTO nur noch mit der kostenlosen LOTTO-Card gespielt werden können. Deshalb sollten alle interessierten Verbraucher über 18 Jahren noch rechtzeitig vor Jahresablauf die Kundenkarte von LOTTO Hessen beantragen. Für die Sportwette ODDSET ist die Spielteilnahme in Hessen bereits seit 1. Februar 2007 nur noch mit der LOTTO-Card möglich.
Sicherheit und Service stehen bei der LOTTO-Card im Vordergrund. So ist durch die Kundenkarte gewährleistet, dass der Spielteilnehmer mindestens 18 Jahr alt ist. Dies wird bei Beantragung der LOTTO-Card anhand des Personalausweises geprüft. Außerdem geht den Besitzern einer Kundenkarte kein Gewinn mehr verloren. Gewinnsummen über 5.000 Euro werden automatisch auf das angegebene Konto überwiesen oder per Verrechnungsscheck zugestellt. Gewinne unter 5.000 Euro werden auf die gleiche Weise ausgezahlt, sollten sie nicht schon innerhalb von fünf Wochen vom Gewinner bar in der Verkaufsstelle abgeholt worden sein. Inhaber einer LOTTO-Card, die bei einer Sonderauslosung gewonnen haben, werden darüber schriftlich informiert. Falls eine Spielquittung einmal verloren geht, kann sie direkt gesperrt werden. Ein eventueller Gewinn landet dann nicht beim Finder, sondern unmittelbar auf dem Konto des Kundenkartenbesitzers. Außerdem speichert die LOTTO-Card auf Wunsch die eigenen Lieblings-Glückszahlen, wenn man sich das Ausfüllen des Scheins sparen möchte.
Antragsformulare für die kostenlose LOTTO-Card sind in jeder Verkaufsstelle von LOTTO Hessen erhältlich. Pflichtangaben sind lediglich Name, Anschrift und Geburtsdatum. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die Chip-Karte wird dem Spielteilnehmer nach einer kurzen Bearbeitungszeit zugesandt.
Originaltext: LOTTO Hessen Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69465 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69465.rss2
Pressekontakt: Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/3612-170, mobil 0171/5538872, E-mail: dorothee.hoffmann@lotto-hessen.de
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