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Neu ab 1.1.2008 in Hessen: KENO und TOTO nur noch mit Kundenkarte spielbar / LOTTO Hessen weist auf rechtzeitige Beantragung hin

Geschrieben am 30-12-2007

Wiesbaden (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Die Lotterie-Teuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) in
Wiesbaden weist darauf hin, dass ab dem 1.1.2008 die Zahlenlotterie
KENO sowie die Sportwette TOTO nur noch mit der kostenlosen
LOTTO-Card gespielt werden können. Deshalb sollten alle
interessierten Verbraucher über 18 Jahren noch rechtzeitig vor
Jahresablauf die Kundenkarte von LOTTO Hessen beantragen. Für die
Sportwette ODDSET ist die Spielteilnahme in Hessen bereits seit 1.
Februar 2007 nur noch mit der LOTTO-Card möglich.

Sicherheit und Service stehen bei der LOTTO-Card im Vordergrund.
So ist durch die Kundenkarte gewährleistet, dass der Spielteilnehmer
mindestens 18 Jahr alt ist. Dies wird bei Beantragung der LOTTO-Card
anhand des Personalausweises geprüft. Außerdem geht den Besitzern
einer Kundenkarte kein Gewinn mehr verloren. Gewinnsummen über 5.000
Euro werden automatisch auf das angegebene Konto überwiesen oder per
Verrechnungsscheck zugestellt. Gewinne unter 5.000 Euro werden auf
die gleiche Weise ausgezahlt, sollten sie nicht schon innerhalb von
fünf Wochen vom Gewinner bar in der Verkaufsstelle abgeholt worden
sein. Inhaber einer LOTTO-Card, die bei einer Sonderauslosung
gewonnen haben, werden darüber schriftlich informiert. Falls eine
Spielquittung einmal verloren geht, kann sie direkt gesperrt werden.
Ein eventueller Gewinn landet dann nicht beim Finder, sondern
unmittelbar auf dem Konto des Kundenkartenbesitzers. Außerdem
speichert die LOTTO-Card auf Wunsch die eigenen
Lieblings-Glückszahlen, wenn man sich das Ausfüllen des Scheins
sparen möchte.

Antragsformulare für die kostenlose LOTTO-Card sind in jeder
Verkaufsstelle von LOTTO Hessen erhältlich. Pflichtangaben sind
lediglich Name, Anschrift und Geburtsdatum. Eine Weitergabe der Daten
an Dritte ist ausgeschlossen. Die Chip-Karte wird dem Spielteilnehmer
nach einer kurzen Bearbeitungszeit zugesandt.

Originaltext: LOTTO Hessen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69465
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69465.rss2

Pressekontakt:
Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/3612-170, mobil 0171/5538872,
E-mail: dorothee.hoffmann@lotto-hessen.de


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