(Registrieren)

Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Erst wird getrauert, dann kommt das Finanzamt / 2. Gute Vorsätze einhalten und Zinsen sichern

Geschrieben am 03-01-2008

Lübeck (ots) - 1. Erst wird getrauert, dann kommt das Finanzamt

Es ist schon schlimm genug, wenn ein Mensch, der einem nahestand,
verstorben ist. Zur Trauer um die geliebte Person kommt aber für
einige Angehörige oder Freunde manchmal noch Ärger mit dem Finanzamt.
Denn viele wissen nicht, dass auch die Todesfallleistung aus einer
Risikolebensversicherung der Erbschaftsteuer unterliegt. Obwohl die
Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse gehört, sondern im
Versicherungsfall direkt an die als bezugsberechtigt genannte Person
ausgezahlt wird, erfasst das Erbschaftsteuergesetz diese
Versicherungsleistungen. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet,
dem Finanzamt Empfänger und Höhe der Leistung im Todesfall
mitzuteilen, wenn diese einem anderen als dem Versicherungsnehmer
selber zukommt.

Bei Ehepartnern hat diese Regelung in der Praxis keine große
Bedeutung, da dem überlebenden Ehegatten sehr hohe Freibeträge
zustehen. Neben dem allgemeinen Freibetrag in Höhe von 307.000 Euro,
gibt es den Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro sowie
weitere Freibeträge für zum Beispiel Hausrat oder Grabpflege. Selbst
wenn über die Freibeträge hinaus Erbschaftsteuer anfallen sollte,
sind die Steuersätze vergleichsweise niedrig.

Anders sieht es bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften aus.
Lebenspartner fallen grundsätzlich in die ungünstigste Steuerklasse
III mit geringen Freibeträgen und hohen Steuersätzen. So beträgt der
Freibetrag in dieser Steuerklasse nur 5.200 Euro. Auf eine
Lebensversicherungsleistung in Höhe von 150.000 Euro wären - lässt
man den geringen Freibetrag beiseite - schon 23 Prozent
Erbschaftsteuer, also 34.500 Euro an das Finanzamt zu zahlen.
Besonders für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist daher eine
Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine
Erbschaftssteuer anfällt. Dies kann man zum Beispiel erreichen, indem
man sich über Kreuz versichert, ein Partner also jeweils den anderen
über seinen Vertrag versichert. Denn Leistungen aus der Versicherung
fallen nicht unter die Erbschaftssteuerpflicht, wenn
Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind, der
Begünstigte also im Versicherungsfall quasi ''seine eigene''
Versicherungsleistung erhält. Wichtig ist, dass der
Versicherungsnehmer die Beiträge dabei auch wirklich selber zahlt, da
es sich ansonsten um eine Schenkung handelt, die wiederum
steuerpflichtig sein könnte. Die Beitragszahlung sollte deshalb immer
vom eigenen Konto des Versicherungsnehmers und nicht von einem
Gemeinschaftskonto oder gar durch die versicherte Person erfolgen.

Zum besseren Verständnis:

Versicherungsnehmer ist, wer den Versicherungsvertrag abschließt
und zur Zahlung der Beiträge verpflichtet ist.

Die Versicherung läuft auf das Leben der versicherten Person. Ihr
Tod löst die Zahlung der Versicherungsleistung aus.

Bezugsberechtigter ist, wer im Versicherungsfall die Leistung aus
der Versicherung erhält.

In der Praxis sind Versicherungsnehmer und versicherte Person
oftmals identisch und derjenige, der versorgt werden soll, ist "nur"
Bezugsberechtigter. Genau diese Konstellation löst aber oft
Erbschaftsteuerpflicht aus. Umgehen kann man dieses Risiko, in dem
der Bezugsberechtigte auch Versicherungsnehmer ist.

Praxisbeispiel, Fall eins:

Herr A. schließt einen Versicherungsvertrag auf sein eigenes Leben
ab und benennt seine Partnerin, Frau B., als Bezugsberechtigte für
den Todesfall. Stirbt Herr A., erhält Frau B. die Todesfallleistung
und muss nach Abzug eines geringen Freibetrages mit einer nicht
unerheblichen Steuernachzahlung durch das Finanzamt rechnen, da es
sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt, der unter das
Erbschaftsteuergesetz fällt.

Praxisbeispiel, Fall zwei:

Diesmal schließt Frau B. den Vertrag als Versicherungsnehmerin auf
das Leben ihres Partners, Herrn A., ab. Frau B. ist auch für den
Todesfall bezugsberechtigt. Im Todesfall von Herrn A. stammt die
Versicherungsleistung nun aus ihrem eigenen Vertrag, den sie mit
eigenen Beiträgen bezahlt hat. Die Versicherungsleistung gilt somit
nicht als Erwerb von Todes wegen und ist nicht
erbschaftssteuerpflichtig.

Ein Nachteil an dieser Konstellation kann allerdings sein, dass
die versicherte Person keine Rechte aus der Versicherung auf ihr
Leben geltend machen kann. Die versicherte Person muss zwar
zustimmen, wenn jemand anderes eine Versicherung auf Ihr Leben
abschließen möchte, sie hat aber keinen Einfluss darauf, ob der
Vertrag auch in der Zukunft fortgeführt wird. Bei einer Trennung kann
man den Vertrag zwar übertragen, es kann aber auch sein, dass der
Vertrag vom ehemaligen Lebenspartner gekündigt wird oder die Beiträge
nicht mehr gezahlt werden. Muss dann eine neue Versicherung
abgeschlossen werden, ist immer eine erneute Gesundheitsprüfung
erforderlich, da man vielleicht inzwischen aus gesundheitlichen
Gründen oder Altersgründen nicht mehr ohne Einschränkungen
versicherbar ist. Dies kann höhere Kosten oder sogar einer Ablehnung
durch die Versicherungsgesellschaft auslösen. Ist eine
Über-Kreuz-Versicherung zur Vermeidung der Steuerpflicht nicht
gewünscht, so sollte bei der Bemessung der Versicherungssumme von
vornherein die Höhe der Erbschaftssteuer mit einkalkuliert werden.

Eine gegenseitige Absicherung sollte daher sowohl unter Ehepaaren
als auch bei Lebenspartnern immer gut durchdacht sein und gemeinsam
mit dem Steuerberater geprüft werden.

2. Gute Vorsätze einhalten und Zinsen sichern

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer die Chance für einen
Neustart. Viele gute Vorsätze werden gefasst und ein Teil davon sogar
realisiert. Beliebte Vorsätze sind: nicht alles in der letzten Minute
zu erledigen, sich rechtzeitig um die Altersvorsorge zu kümmern, die
Steuererklärung frühzeitig zu machen und vieles andere mehr.

Eine Terminsache der besonderen Art ist für Immobilienbesitzer die
Anschlussfinanzierung. Denn hier lohnt es, sich rechtzeitig damit zu
befassen - nicht erst, wenn die Finanzierung direkt bevorsteht.
Gestiegene Zinsen bedeuten bei gleicher Tilgung eine höhere
monatliche Belastung und betrachtet man die Zinsentwicklung der
vergangenen Jahre, so wird schnell deutlich, dass wir uns aktuell
noch immer in einer Zeit der niedrigen Zinsen befinden, jedoch mit
einer deutlichen Tendenz zum Zinsanstieg.

Langfristig, da sind sich die Wirtschaftsexperten einig, werden
die Zinsen weiter steigen. Bauherren und Immobilienkäufer, deren
Zinsbindung erst in einigen Jahren ausläuft, sehen diesem Umstand mit
Sorge entgegen. Doch das ist nicht in jedem Fall begründet, denn es
ist möglich, sich den aktuell niedrigen Zins für
Anschlussfinanzierungen zu sichern, die erst in einigen Jahren
anstehen. Diese Möglichkeit bietet ein Forward-Darlehen, denn mit
einem Forward-Darlehen kann eine in der Zukunft anstehende
Anschlussfinanzierung zum aktuell niedrigen Zinssatz abgeschlossen
werden.

Ein besonderes Angebot hält Dr. Klein (www.drklein.de) mit seinem
Forward-Darlehen bereit, denn es ermöglicht einen Abschluss bis zu 60
Monate vor dem Termin einer anstehenden Anschlussfinanzierung - die
gute Nachricht für alle, deren Zinsbindung in den nächsten fünf
Jahren ausläuft.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf
Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und
Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin
zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein &
Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications

Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

112463

weitere Artikel:
  • Bock auf Energiespartage / Preisbock.de im Kampf gegen zu hohe Energiekosten Jena (ots) - Das Live-Shopping-Portal Preisbock.de reiht sich ein in den Kampf gegen zu hohe Energiekosten. Ab Montag, 7. Januar, bieten die Betreiber kostengünstige Böcke an, die helfen, Energie und damit einhergehende Kosten zu sparen sowie die Umwelt zu schützen. "Immer mehr Haushalte leiden unter steigenden Energiekosten. Da die Preise nicht von heute auf morgen sinken werden, ist es für uns alle an der Zeit, umzudenken. Wir müssen sparsamer mit Energie umgehen. Zum einen, um unseren Geldbeutel zu schonen und zum anderen auch, mehr...

  • Nach Hitzfeld-Aus: Klinsi bald neuer Bayern Coach? Dublin, Irland (ots) - Irischer Buchmacher Paddy Power sieht Klinsmann als Favoriten noch vor Mourinho und Matthäus Hitzfeld geht - das ist beschlossene Sache. Wer sein Nachfolger wird, steht noch in den Sternen. Irlands größter Buchmacher Paddy Power ist sich schon jetzt sicher, dass alles für ein Kopf-an-Kopf-Rennen von Jürgen Klinsmann (Quote 3,00) und José Mourinho (Quote 4,00) um den begehrten Vertrag spricht. Doch auch Lothar Matthäus mischt mit einer Quote von 6,00 noch in der Spitzengruppe um den Trainerposten mit. Noch nicht mehr...

  • PHOENIX Sendeplan Freitag, 04. Januar 2008 Bonn (ots) - THEMA. Wege durchs Eis 08.15 Wettlauf mit dem Eis 1/2: Mit Arved Fuchs durch die Nordwestpassage Film von Gunther Scholz, SWR/2005 09.00 Wettlauf mit dem Eis 2/2: Mit Arved Fuchs durch die Nordwestpassage Film von Gunther Scholz, SWR/2005 09.45 Die Antarktis Das eiskalte Paradies Film von Thomas Aders, PHOENIX/2006 10.30 Mit dem Skizug durch Sibirien Ein "Wintermärchen" in der Taiga Film von Arndt Lorenz und Wolfgang Karg, WDR/2006 11.00 Highway durch die Arktis Film von Sven Jaax, WDR/2006 11.45 Einmal Nordpol mehr...

  • Kenia: Caritas international hilft Opfern der Unruhen - 6000 Familien in Nakuru leiden Hunger - 30.000 Euro bereit gestellt Freiburg (ots) - Caritas international wird Opfer der Unruhen in Kenia mit Lebensmitteln und Trinkwasser unterstützen. Das Hilfswerk der deutschen Caritas reagiert damit auf einen dringenden Appell der Caritas Kenia, die Hilfsaktionen für die 6000 vertriebenen Familien in der besonders schwer betroffenen Region Nakuru vorbereitet. Nach Angaben der Caritas in Nakuru sammeln sich die Flüchtlinge dort auf dem Gelände von Polizeistationen, Kirchen, Schulen und Moscheen. Es handelt sich vor allem um Frauen und Kinder, die dringend auf mehr...

  • Regionale Nachrichtenmagazine in Deutschland: Platz zwei für die "Abendschau" vom rbb Berlin (ots) - - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs - Die "Abendschau", das Berliner Nachrichtenmagazin des rbb Fernsehens, belegte im Jahr 2007 den zweiten Platz unter den regionalen Nachrichtensendungen in Deutschland. In der Zeit von Montag bis Sonntag erreichte die "Abendschau" um 19.30 Uhr in ihrem Sendegebiet einen Marktanteil von 22,5 Prozent. Dies ergab eine Erhebung der GFK-Fernsehforschung. Spitzenreiter unter den regionalen Nachrichtenmagazinen mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht