Lausitzer Rundschau: Beugehaft für ehemalige Terroristen Und wieder die RAF
Geschrieben am 04-01-2008 |
Cottbus (ots) - Deutsche Terroristen denken bekanntlich sehr rechtsstaatlich. Jedenfalls, wenn sie auf der Anklagebank sitzen. Dann bemühen sie mit Hilfe ihrer Anwälte das Kleingedruckte in den Gesetzen. Anderenfalls, so ihre Drohung, reißen Sie dem Rechtsstaat die Maske vom Gesicht. So dürfte es auch diesmal gehen, nach der beantragten Beugehaft gegen drei Ex-RAF-Mitglieder. 30 Jahre nach den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter will die Bundesanwaltschaft die drei so zwingen, als Zeugen endlich auszusagen, wer die Schüsse abgab. Eine Beschwerde dagegen ist bereits angekündigt. Natürlich ist es eine krasse Schwächung des Vorgehens, wenn der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse, die er seit 20 Jahren zu diesem Fall hat, weiterhin unter Verschluss hält. In der Sache aber ist der Antrag alternativlos. Mord verjährt nicht. Jeder, der etwas weiß, muss vernommen werden und ist zur Aussage verpflichtet. Den drei RAF-Leuten aber ist dieses Rechtsstaatsprinzip noch immer nicht wichtig, von Reue ganz zu schweigen. Wichtig ist für sie nur die Solidarität mit ihrem revolutionären Kampf. Da verpfeift man sich nicht gegenseitig. Die Bundesanwaltschaft hat keine andere Wahl, als dagegen vorzugehen.
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