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Viele Unternehmen kennen das neue Reisekostenrecht 2008 noch nicht richtig / HRworks-Erhebung: Personalabteilungen sind auf die Veränderungen mehrheitlich noch nicht vorbereitet

Geschrieben am 08-01-2008

Freiburg (ots) -

Das neue Reisekostenrecht ist kompliziert und beinhaltet viele
Stolpersteine mit finanziellen Nachteilen für die Mitarbeiter

Obwohl das seit Anfang des Jahres gültige neue Reisekostenrecht
des Bundesfinanzministeriums eine Menge unangenehme Auswirkungen für
die Geschäftsreisenden hat, sind die Personalabteilungen auf die
Veränderungen kaum vorbereitet. Nach einer Erhebung des
Softwarehauses HRworks GmbH kennen erst 17 Prozent der Unternehmen
die Veränderungen im Detail. Alle anderen wissen entweder nur
teilweise über die neuen Bestimmungen Bescheid (45 Prozent) oder
haben sich noch gar nicht damit auseinander gesetzt.

"Letztlich sind die Bestimmungen zum neuen Reisekostenrecht viel
zu spät verabschiedet worden oder immer noch nicht ausreichend
geklärt", ärgert sich HRworks-Geschäftsführer Thomas Holzer über die
schwerfällige Administration der Finanzbehörden. Immerhin mussten die
sehr umfangreichen Veränderungen, die erst Mitte November von der
Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossen wurden, in der
Softwarelösung für die Reiserechnung pünktlich zum Jahresbeginn
abgebildet werden. "Dass wir dies durch ein großes Engagement noch
rechtzeitig geschafft haben, ändert nichts an der Tatsache, wie wenig
Sensibilität teilweise in der Politik für die Bedingungen in der
Wirtschaft besteht", zeigt sich Holzer unzufrieden.

Er schlägt sich aber auch aus einem anderen Grund auf die Seite
der Geschäftsreisenden: "Die neuen gesetzlichen Regelungen sind nicht
nur komplizierter und beinhalten dadurch eine Menge Stolpersteine mit
steuerlichen Nachteilen, sondern erzeugen zudem einen deutlich
höheren Abrechnungsaufwand", beschreibt der HRworks-Geschäftsführer
die Problematik.

Die Unternehmen setzen als Antwort auf diese Schwierigkeiten der
HRworks-Erhebung zufolge vor allem auf Software für die
Reisekostenabrechnung. Entweder gehen sie davon aus, dass aufgrund
der von ihnen eingesetzten Programme keine Probleme entstehen (35
Prozent). Oder sie nehmen diese rechtlichen Veränderungen zum Anlass,
über die Einführung einer solchen Software nachzudenken (21 Prozent).
Ein Viertel der befragten Personalleiter befürchtet jedoch, dass sie
wegen der nun schwierigeren gesetzlichen Bedingungen ihre Ressourcen
für die Reisekostenabrechnungen erweitern müssen. Fast jedes zweite
Unternehmen will zusätzlich die Schulung der Mitarbeiter
intensivieren. Eine Option zur Lösung des erhöhten Aufwands stellt
für jeden fünften Betrieb aber auch eine Reduzierung der Zahl an
Geschäftsreisen dar.

Holzer weist aber zusätzlich darauf hin, dass den
Geschäftsreisenden auch Einschnitte bei den Spesen drohen können.
"Insbesondere Außendienstmitarbeiter und Unternehmensberater, die
regelmäßig zu den gleichen Orten unterwegs sind, müssen deutliche
finanzielle Nachteile befürchten." Nach Meinung von
Personalverantwortlichen können sich die möglichen finanziellen
Nachteile durch das neue Reisekostenrecht auch negativ auf die
Arbeitsmotivation der Mitarbeiter auswirken. Dies befürchtet ein
Viertel der Firmen. Allerdings erwarten die meisten von ihnen, dass
solche Effekte nur kurzzeitig entstehen.

Befragungsergebnisse

Die Befragungsergebnisse können hier:
http://www.presseportal.de/link/Research-Reisekosten
als Grafiken im TIFF-, JPEG- und GIF-Format heruntergeladen werden.

Wissen Sie, worin die wesentlichen Veränderungen des neuen
Reisekostenrechts bestehen?

- ja, im Detail 17%
- nur teilweise 45%
- kaum oder gar nicht 38%
(n = 381 Mittelstands- und Großunternehmen; Quelle: HRworks GmbH)

Nach Meinung von Fachleuten werden Reisekostenabrechnungen nun
deutlich komplizierter: Wie wollen Sie darauf reagieren?

- für ausreichende Schulung sorgen 44%
- ggf. Ressourcen erweitern 23%
- entsprechende Softwarelösung anschaffen 21%
- Zahl der Geschäftsreisen reduzieren 22%
- durch genutzte Software entstehen keine Probleme 35%
- noch keine Einschätzung 24%
(Mehrfachnennungen möglich)

Sofern durch das neue Reisekostenrecht finanzielle Nachteile für
die Mitarbeiter entstehen: Befürchten Sie negative Konsequenzen
für die Arbeitsmotivation?

- ja, auf jeden Fall 7%
- vermutlich nur mit kurzzeitiger Wirkung 16%
- voraussichtlich nicht 77%

Über HRworks GmbH

Das Freiburger Softwarehaus HRworks GmbH ist mit HRworks seit 1998
online. Mittlerweile nutzen über 500 Kunden wie z.B. Strenesse,
McDonalds, Honda, Warner Music Group, Mexx oder Rabobank den Service,
der nach dem Prinzip des Software as a Service (SaaS) angeboten wird.
HRworks strukturiert die Geschäftprozesse der Mitarbeiter im
Unternehmen auf einen konfigurierbaren, optimalen Workflow. Vorgänge,
die den Mitarbeiter betreffen, wie etwa Reisekostenabrechnung oder
Urlaubsplanung, werden vereinfacht und somit Kosten und
Durchlaufzeiten reduziert. Nach dem Prinzip des Employee Self Service
(ESS) bedient sich der Mitarbeiter zu jeder Zeit und an jedem Ort
online am System. Er hat dabei nur auf die Daten Zugriff, die für
seine Arbeit relevant sind. Somit nimmt jeder Mitarbeiter gemäß
seiner Rolle im Unternehmen am System teil und trägt dabei die
Verantwortung für einen Teil seiner eigenen Daten.

Originaltext: HRworks GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/13488
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_13488.rss2

Pressekontakt:
HRworks GmbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg
Tel.: 0761 / 47954 - 0
kontakt@hrworks.de
www.hrworks.de


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