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Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB: HVB fordert von UniCredit BACA-Beteiligung zurück

Geschrieben am 09-01-2008

Bonn (ots) - Die Hauptversammlung der Bayerischen Hypo- und
Vereinsbank Aktiengesellschaft ("HVB") hat am 26./27. Juni 2007 u.a.
beschlossen, die gegen UniCredit Italiano S.p.A. ("UniCredit") durch
die Veräußerung der Anteile der HVB an der Bank Austria Creditanstalt
AG ("BACA") entstandenen Ersatzansprüche geltend zu machen. Hierfür
hat die Hauptversammlung den Bonner Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel
zum Besonderen Vertreter der HVB bestellt. Nach dem Aktiengesetz
sollen die Ersatzansprüche binnen sechs Monaten seit dem Tage der
Hauptversammlung geltend gemacht werden. Nachdem jüngst das
Oberlandesgericht München die Rechtmäßigkeit der
Hauptversammlungsbeschlüsse bestätigt hatte, hat Heidel als
Besonderer Vertreter als ersten Schritt zur Geltendmachung der
Ersatzansprüche UniCredit namens der HVB aufgefordert, der HVB die
BACA-Beteiligung bis zum 20. Januar 2008 zurückzuübertragen. Für den
Fall der Nichteinhaltung der Frist kündigt Heidel die gerichtliche
Geltendmachung an.

Heidel begründet die Forderung der HVB in seinem Schreiben an
UniCredit vom 27. Dezember 2007 im Wesentlichen wie folgt:

Aufsichtsrat und Hauptversammlung der HVB seien vor ihren
Zustimmungen zu Verkauf und Veräußerung der Beteiligung im
September/Oktober 2006 vom Vorstand auf mannigfaltige Weise getäuscht
worden. Die so herbeigeführten Zustimmungen hält der Besondere
Vertreter für unwirksam. Die Täuschungen seien von UniCredit als
herrschendem Unternehmen veranlasst und gemeinsam mit dem
HVB-Vorstand zu Lasten der HVB vorgenommen worden. UniCredit könne
sich daher auf die grundsätzlich unbeschränkte Vertretungsmacht des
Vorstands der HVB für den Abschluss von Geschäften nicht berufen. Der
Vorstand habe die HVB bei der Veräußerung somit nicht wirksam
vertreten können. All dies führe zur Unwirksamkeit der Veräußerung.

Zudem sei der Vorstandsbeschluss zum Vollzug der Veräußerung
nichtig, der trotz der Anhängigkeit von Klagen gegen die Zustimmung
der Hauptversammlung zum Beteiligungsverkauf gefasst wurde. Der
Beschluss sei schon deshalb rechtswidrig, da der Vorstand diesen auf
der Grundlage von Stellungnahmen zweier Rechtsanwalts- bzw.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gefasst habe, die beide von Anfang
an seit 2005 mit der BACA-Veräußerung befasst waren. Deren
Stellungnahmen seien aufgrund ihrer Vorbefassung keine vom
Aktiengesetz geforderte angemessene Informationsgrundlage für den
Beschluss. Auf die auch vorhandenen evidenten inhaltlichen Fehler der
Stellungnahmen und des Vorstandsbeschlusses komme es daher nicht an.

Die Nichtigkeit der Beteiligungsveräußerung folge auch daraus,
dass UniCredit für die Beteiligung nur einen Kaufpreis deutlich unter
deren angemessenem Wert gezahlt habe. Die Veräußerung sei daher eine
aktienrechtlich unzulässige Einlagenrückgewähr zugunsten von
UniCredit als Aktionärin der HVB. UniCredit habe für die Beteiligung
nicht einmal den Preis gezahlt, der bei einer angemessenen Bewertung
von BACA nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer für
Unternehmensbewertungen zu zahlen gewesen wäre ("IDW S 1"). Die
gravierende Unterbewertung hätten die Ermittlungen der vom Besonderen
Vertreter beauftragten Wirtschaftsprüfer belegt. Eine
Einlagenrückgewähr führe anerkanntermaßen zur Nichtigkeit des
Geschäfts. Die Veräußerung der BACA-Beteiligung der HVB an UniCredit
sei daher nichtig.

Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67365
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67365.rss2

Pressekontakt:
Alexander Esser
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Fon 49 - 228 - 72543-65
Fax 49 - 228 - 72543-20
heidel@meilicke-hoffmann.de
www.meilicke-hoffmann.de


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