ots.Audio: Anschlussheilbehandlung: Wieder fit für das Arbeitsleben
Geschrieben am 10-01-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Der Abbau großzügiger Vorruhestandsregelungen, Integrationsprogramme wie die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestartete Initiative "50 Plus" sowie die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters ab dem Jahre 2012 auf 67 Jahre, werden perspektivisch die Beschäftigungsanteile älterer Arbeitnehmer bei uns in den nächsten Jahren erhöhen. Hinzu kommen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt der letzten 12 bis 18 Monate. Diese haben dazu geführt, dass vermehrt Fachkräfte, insbesondere auch Ältere, nachgefragt werden. Diese Entwicklungen wie auch die demografische Entwicklung lassen einen Anstieg des Rehabilitationsbedarfs erwarten. So hat die Deutsche Rentenversicherung Bund aktuell für die gesamte Rentenversicherung bis zum Jahr 2011 einen Zuwachs für den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation von rund 5 Prozent, im Vergleich zum Jahr 2007 errechnet. Wobei dieser Zuwachs auch durch einen weiteren deutlichen Anstieg der Anschlussheilbehandlungen entstehen wird. Was man darunter genau versteht, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton 55 sec: "Nach Operationen und schweren Erkrankungen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt, braucht man meist besonders schnell oder sogar sofort eine Rehabilitation. Für diese Fälle wurde das Instrument der Anschlussheilbehandlung - kurz auch AHB - entwickelt. Durch sie soll sichergestellt werden, dass es einen nahtlosen Übergang von der Akutbehandlung im Krankenhaus in eine von den Rentenversicherungsträgern anerkannte Rehabilitationseinrichtung gibt. Die Übergangsfrist soll dabei weniger als 2 Wochen betragen. Unser Ziel bei der AHB ist nicht nur, einzelne Einschränkungen nach einem Unfall oder nach einer Krankheit zu verbessern, sondern wir wollen, dass der Patient wieder am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann."
Grundsätzlich sind alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung und alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen berechtigt, eine AHB in Anspruch zu nehmen, so Theil:
O-Ton 52 sec: "Neben den wichtigen formalen Bestimmungen ist es aber auch notwendig, dass der Patient rehabilitationsfähig ist, d. h. die Akutphase der Erkrankung ist abgeklungen und der Versicherte kann sich bei den wesentlichen täglichen Verrichtungen selbst versorgen. Der behandelnde Arzt des Krankenhauses hat letztlich darüber zu entscheiden, ob eine stationäre oder ambulante Anschlussheilbehandlung erforderlich ist. Der Patient muss in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten. Die Krankenhausverwaltung bzw. der Sozialdienst stellen dann den Antrag, der an die Rentenversicherung weiter geleitet wird."
Die Kosten der Anschlussheilbehandlung trägt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung:
O-Ton, 34 sec: "Ist die gesetzliche Rentenversicherung Leistungsträger der Anschlussheilbehandlung, trägt sie die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Lediglich eine Zuzahlung ist vom Patienten in Höhe von höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Jahr zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen."
Eine umfassende Beratung rund um diese medizinische Rehabilitationsleistung bietet die Deutsche Rentenversicherung in den bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen an. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation, die darüber hinaus auch in trägerübergreifenden Fragen zu Rehabilitationsleistungen informieren und helfen. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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