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Verkauf von Kreditforderungen schränkt Schuldnerschutz nicht ein - Risikobegrenzungsgesetz/Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 23.Januar 2008

Geschrieben am 15-01-2008

Berlin (ots) - Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) weist
angesichts von Berichten in den Medien über missbräuchliche
Zwangsversteigerungen nach Portfolioverkäufen an Finanzinvestoren
darauf hin, dass sich Rechte und Pflichten bei einem Verkauf
grundpfandrechtlich besicherter Darlehen nicht ändern.

Die Bundesjustizministerin hatte im Vorfeld der Beratungen zum so
genannten Risikobegrenzungsgesetz angemahnt, wer seine Raten
ordentlich zahle, müsse sicher sein, dass sich niemand aus den
Sicherheiten bediene. "Selbstverständlich muss verhindert werden,
dass Darlehensnehmer unrechtmäßigem Handeln eines Kreditkäufers
ausgesetzt sind. Dieser Schutz ist gegeben. Der in den Medien
diskutierte so genannte gutgläubige Erwerb einer Grundschuld ist
praktisch ausgeschlossen", erläutert Louis Hagen,
Hauptgeschäftsführer des vdp.

Trotz aktiver Nachfrage falle es Verbraucherschützern und
Interessengemeinschaften Betroffener schwer, Fälle nachzuweisen, in
denen es bei ordnungsgemäßer Bedienung des Darlehens zu
Zwangsmaßnahmen kam. "Mögliche einzelne Missbrauchsfälle dürfen nicht
zum Anlass genommen werden, in die über Jahre gewachsenen und
bewährten Strukturen des Darlehens- und Vollstreckungsrechtes
einzugreifen. Die Übertragbarkeit von Kreditrisiken ist ein hohes Gut
für den Finanzplatz Deutschland. Ein Sonderkündigungsrecht für
Darlehensnehmer würde diese internationale Wettbewerbsfähigkeit aufs
Spiel setzen", so Hagen weiter.

Um die Transparenz beim Verkauf von Immobiliendarlehen zu
verbessern, sprechen sich die Pfandbriefbanken dafür aus, die Klausel
im Darlehensvertrag, die eine Übertragung der Forderung zulässt,
besonders hervorzuheben. Dies könnte etwa durch ein separates
Unterschriftserfordernis geschehen. Da sich derzeit am Markt Angebote
für abtretungsfreie Kredite entwickelten, stünden Alternativen zur
Verfügung. Praxis sei bereits, dass Kunden über einen bevorstehenden
Verkauf ihres Kredits informiert werden, wenn ihnen gegenüber nach
der Übertragung ein neuer Gläubiger in Erscheinung trete.

Zur Information:

Die Frage, ob die derzeitige Praxis des Verkaufs
grundpfandrechtlich besicherter Darlehen eine Änderung des
gesetzlichen Regelwerkes erfordert, beschäftigt derzeit Politik,
Wirtschaft und Verbraucherverbände. Anlass der Diskussion, die
bereits den Bundestags-Finanzausschuss erreicht hat (am 23. Januar
2008 findet eine Anhörung zum so genannten Risikobegrenzungsgesetz
statt, bei der mögliche gesetzliche Eingriffe diskutiert werden),
waren Berichte über Forderungsverkäufe deutscher Kreditinstitute an
zumeist ausländische Investoren. Dabei konnte der Eindruck entstehen,
dass Darlehensnehmer buchstäblich "verraten und verkauft" würden.

Originaltext: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29608
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29608.rss2

Pressekontakt:
Dr. Helga Bender, Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de

Felix Schnellbacher, Tel. 030 20915-380
E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de


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