Verkauf von Kreditforderungen schränkt Schuldnerschutz nicht ein - Risikobegrenzungsgesetz/Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 23.Januar 2008
Geschrieben am 15-01-2008 |
Berlin (ots) - Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) weist angesichts von Berichten in den Medien über missbräuchliche Zwangsversteigerungen nach Portfolioverkäufen an Finanzinvestoren darauf hin, dass sich Rechte und Pflichten bei einem Verkauf grundpfandrechtlich besicherter Darlehen nicht ändern.
Die Bundesjustizministerin hatte im Vorfeld der Beratungen zum so genannten Risikobegrenzungsgesetz angemahnt, wer seine Raten ordentlich zahle, müsse sicher sein, dass sich niemand aus den Sicherheiten bediene. "Selbstverständlich muss verhindert werden, dass Darlehensnehmer unrechtmäßigem Handeln eines Kreditkäufers ausgesetzt sind. Dieser Schutz ist gegeben. Der in den Medien diskutierte so genannte gutgläubige Erwerb einer Grundschuld ist praktisch ausgeschlossen", erläutert Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des vdp.
Trotz aktiver Nachfrage falle es Verbraucherschützern und Interessengemeinschaften Betroffener schwer, Fälle nachzuweisen, in denen es bei ordnungsgemäßer Bedienung des Darlehens zu Zwangsmaßnahmen kam. "Mögliche einzelne Missbrauchsfälle dürfen nicht zum Anlass genommen werden, in die über Jahre gewachsenen und bewährten Strukturen des Darlehens- und Vollstreckungsrechtes einzugreifen. Die Übertragbarkeit von Kreditrisiken ist ein hohes Gut für den Finanzplatz Deutschland. Ein Sonderkündigungsrecht für Darlehensnehmer würde diese internationale Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel setzen", so Hagen weiter.
Um die Transparenz beim Verkauf von Immobiliendarlehen zu verbessern, sprechen sich die Pfandbriefbanken dafür aus, die Klausel im Darlehensvertrag, die eine Übertragung der Forderung zulässt, besonders hervorzuheben. Dies könnte etwa durch ein separates Unterschriftserfordernis geschehen. Da sich derzeit am Markt Angebote für abtretungsfreie Kredite entwickelten, stünden Alternativen zur Verfügung. Praxis sei bereits, dass Kunden über einen bevorstehenden Verkauf ihres Kredits informiert werden, wenn ihnen gegenüber nach der Übertragung ein neuer Gläubiger in Erscheinung trete.
Zur Information:
Die Frage, ob die derzeitige Praxis des Verkaufs grundpfandrechtlich besicherter Darlehen eine Änderung des gesetzlichen Regelwerkes erfordert, beschäftigt derzeit Politik, Wirtschaft und Verbraucherverbände. Anlass der Diskussion, die bereits den Bundestags-Finanzausschuss erreicht hat (am 23. Januar 2008 findet eine Anhörung zum so genannten Risikobegrenzungsgesetz statt, bei der mögliche gesetzliche Eingriffe diskutiert werden), waren Berichte über Forderungsverkäufe deutscher Kreditinstitute an zumeist ausländische Investoren. Dabei konnte der Eindruck entstehen, dass Darlehensnehmer buchstäblich "verraten und verkauft" würden.
Originaltext: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29608 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29608.rss2
Pressekontakt: Dr. Helga Bender, Tel. 030 20915-330 E-Mail: bender@pfandbrief.de
Felix Schnellbacher, Tel. 030 20915-380 E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de
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