Tarifforum 2008 am 18. und 19. Januar 2008 in Berlin, Hotel Concorde Kurfürstendamm "heiße Eisen"
Geschrieben am 16-01-2008 |
Krefeld/Berlin (ots) - Die Tarifpolitik und die Rechtsprechung im Arbeitsrecht befinden sich im Umbruch. Das Tarifforum befasst sich mit dem Einfluss von Europa auf die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie mit der aktuellen Tarifpolitik und der Rechtsprechung zum Arbeitsrecht. Richter des Bundesarbeitsgerichtes und Kritiker aus Unternehmen, Verbänden und Wissenschaft nehmen Stellung.
Es werden "heiße Eisen" angefasst (vgl. das Programm im Anhang www.tarifforum2008.de)
1.EUROPA - ABGABE DER VOLLEN SOUVERÄNITÄT DEUTSCHLANDS?
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung - also die volle Souveränität Deutschlands - gehen schleichend von Deutschland auf Europa über. Der Europäische Gerichtshof diszipliniert bereits den deutschen Gesetzgeber. Gibt es hierfür eine Basis in der Verfassung Deutschlands? (Professor Dr.Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.).
2.MINDESTLÖHNE -ERWEITERUNG DER ZAHL DER ARBEITSLOSEN?
Bei einer gesetzlichen Regelung der Mindestlöhne greift der Staat massiv in die Tarifautonomie ein. Versagen etwa die Tarifvertragsparteien, so dass der Staat anstelle der Tarifvertragsparteien handelt (Arbeitnehmerentsendegesetz und Gesetz über die Mindestarbeitsbedingungen) oder ist die politisch gegebene Begründung für Mindestlöhne nur eine Scheinbegründung? Führt der Mindestlohn, wenn er in allen oder vielen Branchen gesetzlich eingeführt würde, weil die Tarifvertragsparteien versagen, zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit? Ist also die Einführung eines gesetzlichen Mindestloh-nes ein Plan der Politik mit bewusster Volksverdummung? Oder ist die politische Absicht von edler Gestalt?
3.MEHRERE TARIFVERTRÄGE IN EINEM BETRIEB - SOZIALER UNFRIEDE ALS FOLGE?
Bisher galt nach der Rechtsprechung das Ordnungsprinzip, demzufolge in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag maßgebend ist, nämlich der jenige Tarifvertrag, dessen fachlicher Geltungsbereich den wesentlichen Teil der Aufgaben des Betriebes und der Arbeitnehmer erfasst (Tarifeinheit). Die Zuständigkeiten haben sich die Gewerkschaften in der Vergangenheit untereinander aufgeteilt. Neue kleine Gewerkschaften drängen auf den Markt der Tarifpolitik. Das Nebeneinander mehrerer einschlägiger Tarifverträge im gleichen Betrieb für die gleiche Arbeitnehmergruppe mit unterschiedlichen Tarifverträgen (Tarifpluralität), ist bisher von der Rechtsprechung nicht für rechtens erachtet worden. Die Tarifeinheit hat in den vergangenen Jahrzehnten den sozialen Frieden im Betrieb sichergestellt. Soll dies nun anders werden?
Die Arbeitgeber der Bahn AG und ebenso andere Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund DGB sehen - ebenso wie maßgebende Politiker - die verhängnisvollen Auswirkungen einer Tarifpluralität. Die Tarifpluralität, wie sie von der GDL erkämpft worden ist, gefährdet den sozialen Frieden im Betrieb, weil eine Gewerkschaft die andere Gewerkschaft zu übertrumpfen versucht und die jeweils in unterschiedlichen Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer mit gleichen Tätigkeiten unterschiedliche Arbeitsbedingungen haben werden.
Wird die Rechtsprechung das Prinzip der Tarifeinheit aufgeben? Müsste statt dessen der Gesetzgeber tätig werden?
Auf dem Tarifforum 2008 werden aus unterschiedlichen Positionen Antworten gegeben.
4.SYMPATHIESTREIKS ERLAUBT - EINE STÖRUNG DER TARIFPARITÄT?
Der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bisher für rechtswidrig gehaltene Unterstützungsstreik wird vom BAG neuerdings unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet. Demgegenüber wird die Sympathieaussperrung der Arbeitgeber vom BAG nicht für rechtmäßig gehalten. Wird nunmehr die Tarifparität gestört? Gibt es zwischen den Tarifvertragsparteien überhaupt noch eine Parität? Die Entscheidung des BAG steht auf dem Prüfstand des Tarifforum 2008.
5.STREIKS GEGEN SOZIALPLÄNE ODER AUSGLIEDERUNGEN - WEITERE GEFÄHRDUNG DES WIRTSCHAFTS-STANDORTES DEUTSCHLAND?
Durch ein neues Urteil räumt das BAG den Gewerkschaften das Recht ein, Sozialpläne durch Arbeitskampfmaßnahmen zu erzwingen und Ausgliederungen von Betrieben oder Betriebsteilen zu verhindern.
Die ursprünglich den Betriebspartnern auf der Betriebsebene eingeräumte Kompetenz, ausschließlich auf der Betriebsebene für den von Interessenausgleich und Sozialplan zu sorgen, wird somit in Zukunft in der Unternehmenspraxis auf die Tarifebene übertragen.
Auf dem Tarifforum 2008 wird die Erweiterung von Gewerkschaftskompetenzen kontrovers diskutiert.
6.TRÄGER DES TARIFFORUM 2008
Dies sind der Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V. und die Tarifgemeinschaft TÜV e.V. sowie in Kooperation der Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. (Fachzeitschrift "Betriebs Berater") sowie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. F.-W. Lehmann - A. Frommherz - Prof. Dr. W. Steckhan, Krefeld.
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Auskünfte erteilt:
Rechtsanwalt Dr. F.-W. Lehmann Mobil 0172 2996074
in Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Lehmann - A. Frommherz - Professor Dr. Steckhan Haus Neuenhofen Uerdinger Straße 593, 47800 Krefeld Tel. +49 (0) 2151 501757 Fax: +49 (0) 2151 501758
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