Geplantes Pflegegesetz fördert Billig-Therapien
Geschrieben am 22-01-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz nimmt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Stellung:
"Aus Sicht der Freiberufler sehen wir den Gesetzentwurf kritisch, weil über - den Krankenkassen eingeräumte - Delegationsmöglichkeiten in Vorbehaltsbereiche von Freiberuflern eingegriffen wird", sagt Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des BFB.
"Unabhängig von der Frage, wer welche Aufgaben zukünftig übernehmen soll - ob Pflegekräfte oder Ärzte - sollte die Qualität der Pflege im Mittelpunkt der Pflegereform stehen", so Oesingmann. "Es kann nicht die Entscheidung einer Krankenkasse sein, welcher Teil der Behandlung bei einem approbierten Arzt verbleiben muss und welcher nicht. Dies ist eine Frage, die nur von kompetenter medizinischer bzw. therapeutischer Seite beantwortet werden kann." "Andernfalls", so Oesingmann weiter, "können Verbraucher und Patienten nie sicher sein, ob sie wirklich die richtige und qualitativ notwendige medizinische Behandlung bekommen oder ob ihnen ihre Krankenkasse lediglich eine ausschließlich kostenorientierte Billig-Therapie zukommen lässt."
"Es wäre außerdem viel kostengünstiger, wenn den Hausärzten die Koordination bei dem Übergang zur der Kontinuität der Versorgung und die Pflegeberatung übertragen würde", sagt Oesingmann. Dann bedürfe es keiner beitragsverschlingenden Pflegestützpunkte. "Erst konnte die Gesundheitsministerin der hausärztlichen Versorgung nicht genügend Bedeutung beimessen und nun sollen sich die Patienten in die Hände von Dritten begeben, die ihnen nicht vertraut sind - das passt nicht zusammen", so der BFB-Präsident.
Der BFB fordert - unter dem Gesichtspunkt der besseren Durchsetzung von Qualitätsanforderungen - jenen Personen die Kontrolle über die Qualitätssicherung zuzubilligen, die über die erforderliche Kompetenz und Qualifikation verfügen. "Dazu benötigen wir vor allem auch bei der Pflege die Schaffung eines intakten Selbstverwaltungssystems der Leistungserbringer", so Oesingmann weiter. "Die Selbstverwaltung muss mit disziplinarischen Rechten ausgestattet sein und einen Patientenbeirat haben, um die Bedürfnisse von Patienten einzubeziehen. Die Weiterbildung sollte kontrolliert werden. Diese Systematik würde die Einbindung der Pflege in das Gesundheitswesen nachhaltig sichern und damit das Entstehen von Doppel- und Parallelstrukturen, die nur zusätzliche Kosten verursachen, verhindern."
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt 954 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 134 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Originaltext: Bundesverband der Freien Berufe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15951 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15951.rss2
Pressekontakt: Gabriele Köhne Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstraße 34 10117 Berlin Tel.: 030/28444439 Fax: 030/28444440 E-Mai: gabriele.koehne@freie-berufe.de www.freie-berufe.de
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