Korrekturbedarf bei den Pflegestützpunkten
Geschrieben am 22-01-2008 |
Berlin (ots) - bpa: Finanzmittel besser für Demenzkranke in Heimen einsetzen
Die Reform der Pflegeversicherung geht in die nächste Runde: Vertreter der Krankenkassen, der Sozialhilfeträger, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und anderer Verbände sowie Einzelsachverständige gaben am Montag während einer Anhörung im Bundestag ihre Einschätzungen zur geplanten Pflegereform ab. Die Position des bpa stieß dabei auf großes Interesse, wie die vielen Fragen an den bpa zeigten. Im Fokus der Anhörung standen die heiß diskutierten Pflegestützpunkte als zentrale Beratungs-Anlaufstellen.
Medien berichteten im Vorhinein über die erneute Ablehnung der Pflegestützpunkte durch Unionsvertreter. Auch von fachlicher Seite überwog die Kritik: Für verschiedene Vertreter von Sozial- und Pflegeverbänden und Krankenkassen weist der Gesetzentwurf an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf auf. Der bpa, der bundesweit über 5.300 private ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vertritt, teilt die kritische Einschätzung.
"Die Novelle ist für uns keine kleine Reform. Auch den Ausbau der Beratung begrüßen wir nachdrücklich. Den Aufbau von Pflegestützpunkten halten wir jedoch für nicht erforderlich, sie sind nicht der richtige Weg zu einer flexiblen, zugehenden Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Vielmehr sehen wir die Gefahr, dass unwirtschaftliche Doppelstrukturen neu etabliert werden", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Stattdessen sollten die bestehenden Ressourcen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die gut vor Ort vernetzt sind, genutzt und die bereits vorhandene Beratungsstruktur ausgebaut werden.
Aus Sicht des bpa ist bei den vorgesehenen Stützpunkten eine unabhängige Beratung nicht garantiert. Meurer: "Es ist bedenklich, dass Beratung und Leistungsentscheidung in den Pflegestützpunkten durch die gleiche Person erfolgen soll."
"Pflegebedürftige und Angehörige müssen wählen dürfen, wer sie berät. Deswegen sollten die bestehenden Beratungsangebote der Pflegeeinrichtungen, der Kommunen und der Pflegekassen weiterhin genutzt werden können. Der Pflegebedürftige sollte einen Rechtsanspruch auf wohnortnahe zugehende Beratung und Anleitung zugesprochen bekommen. Umfang und Inhalt der Beratung müssen sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausrichten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wollen in ihrer Häuslichkeit - im Krisenfall auch im Krankenhaus - so beraten werden, dass sie selbstbestimmt entscheiden können. Dazu gehört auch die freie Wahl der Pflegeberatung."
Die erheblichen Mittel aus der Pflegeversicherung für die Pflegestützpunkte könnten daher besser für direkte Leistungsverbesserungen eingesetzt werden, insbesondere für demenzkranke Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Stellungnahme des bpa zur Anhörung steht unter www.bpa.de/29.html.
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews 030 / 30 87 88 60.
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