Artec Technologies erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Arcor / Artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen verletzt
Geschrieben am 23-01-2008 |
Diepholz (ots) - Die artec technologies mit Sitz in Diepholz bei Bremen hat gegen die Arcor, Eschborn, beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund für den juristischen Schritt: artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen durch die Funktion "Timeshift Restart" im IPTV-Angebot von Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte der artec technologies hatten bei dem Landgericht Düsseldorf einen umfangreichen Antrag auf Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Ein Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher haben daraufhin heute die Besichtigung in den Geschäftsräumen der Arcor durchgeführt.
Artec technologies sah sich zu juristischen Schritten gezwungen, nachdem das Unternehmen Arcor bereits mehrfach, aber stets erfolglos zur Stellungsnahme aufgefordert hatte. Grund für das Vorgehen ist die überaus große strategische Bedeutung, die artec technologies seinem 2001 zur Prüfung angemeldete und seit Juni 2006 per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst.
Artec technologies beliefert nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten mit seinen Systemen. Neben dem per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Ziel von artec technologies ist es, Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler Fernsehdienste zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Nachfrage und entsprechend großen Umsatzerlösen bei serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec technologies auf Grund seiner selbst entwickelten und im Einsatz bereits bewährten Produkten in einer starken Marktposition.
Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes Fernsehen ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server fortlaufend mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung per Video-Stream zeitversetzt abrufen zu können. Der Zuschauer kann somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und zurückspulen. Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem laufenden TV-Programm zu Videoclips umwandeln. Bei dem von artec technologies entwickelten und patentierten Verfahren wird das TV-Programm auf einem Server gespeichert und alle Funktionen über das zentrale Computersystem durchgeführt. Die auf dem Server abgelegten Inhalte können dann bereits im Verlauf der Aufzeichnung von einer Vielzahl von Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender benötigen keine zusätzliche Hardware oder Software, sondern können die Funktionen direkt über den Fernseher, am PC oder auch am Handy ganz unkompliziert nutzen.
Originaltext: artec technologies AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62325 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62325.rss2
Pressekontakt: HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations Peter Jefimiec Mail: p.jefimiec@hoschke.de / Fon: 040 369050 -53 Alexandra Jordans Mail a.jordans@hoschke.de / Fon: 040 369050 -30 Fax: +49-(0)40 369050 -10
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